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Rechtschutzversicherungen können Rechtschutz in sehr unterschiedlichen Fällen gewährleisten: Führerschein-Rechtschutz: Kfz-Vertragsrechtschutz: allgemeiner Vertrags-Rechtschutz: Eigentums-Rechtschutz: Grundstücks- und Miet-Rechtschutz: Steuer-Rechtschutz: Beratungs-Rechtschutz: Versicherungs-Rechtschutz: Schadensersatz-Rechtschutz: Arbeits-Rechtsschutz: Sozialgerichts-Rechtsschutz: Straf-Rechtschutz: Versichern können sich generell nichtselbständige Personen. Mitversichert sind deren Ehepartner, minderjährige und volljährige Kinder im Studium und in der Ausbildung (bis maximal bis zum 25. Lebensjahr).
Dagegen sind folgende Umstände in der Regel in einer Rechtschutzversicherung nicht versichert: Kosten, die allein bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen anfallen vorsätzlich und rechtswidrig verursachten Rechtsstreitigkeiten außer Ordnungswidrigkeiten Rechtschutz bei Streitigkeiten bezüglich des Umbaus von Haus oder Eigentumswohnung Angelegenheiten der Flurbereinigung oder Enteignung Rechtsstreitigkeiten bezüglich Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers Rechtsstreitigkeiten in Familien- und Erbrechtsauseinandersetzungen, außer Beratungsrechtschutz Patent- und Urheberrechtsverfahren Aus der Rechtschutzversicherung dürfen grundsätzlich keine Bußgelder oder Geldstrafen beglichen werden. Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?In erster Linie bemisst sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach den - entsprechend des Rechtsschutzbedürfnisses - vereinbarten Versicherungsleistungen.Bei vielen Versicherungen kann durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes der Beitrag niedriger gestaltet werden. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind die Beiträge darüber hinausim Bereich des Familien- und Verkehrsrechtsschutzes in der Regel günstiger.
( Ohne Gewähr, Grundlage der Leistung sind immer die AVB`s sowie die besonderen Bedingungen des gewählten Versicherers!) |
Rechtschutz allgemein