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Allgemeines zur Rechtschutzversicherung
Rechtschutzversicherungen können Rechtschutz in sehr unterschiedlichen Fällen gewährleisten:
Führerschein-Rechtschutz:
Rechtschutz bei Entzug oder Einschränkung der Fahrerlaubnis
Kfz-Vertragsrechtschutz:
Deckt Kosten für Streitigkeiten bei Kfz-Verträgen (Kauf, Verkauf oder Reparatur von Fahrzeugen) ab.
allgemeiner Vertrags-Rechtschutz:
Rechtschutz in Vertragsangelegenheiten (z. B. bei Kauf- und Kreditverträgen)
Eigentums-Rechtschutz:
Rechtschutz für Ansprüche aus Eigentum, Besitz und Pfandrechten bei beweglichen Sachen (nicht aus Wohnungs-, Haus-, und Grundbesitz)
Grundstücks- und Miet-Rechtschutz:
Deckt Kosten für Rechtsstreitigkeiten bezüglich der ersten selbst bewohnte Wohneinheit ab (z.B. bei Mieterhöhung, Kündigung, Streitigkeiten bei Wohnungseigentumssachen)
Steuer-Rechtschutz:
Umfasst die Verteidigung vor inländischen Finanz- oder Verwaltungsgerichten
Beratungs-Rechtschutz:
Umfasst die Kosten für Beratungen bei familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten
Versicherungs-Rechtschutz:
Deckt Kosten ab bei Streitigkeiten mit anderen Versicherern ab einem Streitwert von € 150,-
Schadensersatz-Rechtschutz:
Deckt den Rechtschutzab bei Schadenersatzansprüchen bezüglich Sach-, Personen- oder Vermögensschäden
Arbeits-Rechtsschutz:
Rechtschutz bei Rechtsangelegenheiten gegenüber dem Arbeitgeber (z.B. Kündigung)
Sozialgerichts-Rechtsschutz:
Umfasst die Aufwendungen bei der Erstreitung u.a. von Entschädigung nach Arbeitsunfall und Rentenansprüchen
Straf-Rechtschutz:
Umfasst die Verteidigung bei fahrlässigen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (z.B. bei leichten Verkehrsdelikten)
Versichern können sich generell nichtselbständige Personen. Mitversichert sind deren Ehepartner, minderjährige und volljährige Kinder im Studium und in der Ausbildung (bis maximal bis zum 25. Lebensjahr).
Dagegen sind folgende Umstände in der Regel in einer Rechtschutzversicherung nicht versichert:
Kosten, die allein bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen anfallen
vorsätzlich und rechtswidrig verursachten Rechtsstreitigkeiten außer Ordnungswidrigkeiten
Rechtschutz bei Streitigkeiten bezüglich des Umbaus von Haus oder Eigentumswohnung
Angelegenheiten der Flurbereinigung oder Enteignung
Rechtsstreitigkeiten bezüglich Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
Rechtsstreitigkeiten in Familien- und Erbrechtsauseinandersetzungen, außer Beratungsrechtschutz
Patent- und Urheberrechtsverfahren
Aus der Rechtschutzversicherung dürfen grundsätzlich keine Bußgelder oder Geldstrafen beglichen werden.
Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
In erster Linie bemisst sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach den - entsprechend des Rechtsschutzbedürfnisses - vereinbarten Versicherungsleistungen.Bei vielen Versicherungen kann durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes der Beitrag niedriger gestaltet werden. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind die Beiträge darüber hinausim Bereich des Familien- und Verkehrsrechtsschutzes in der Regel günstiger.
( Ohne Gewähr, Grundlage der Leistung sind immer die AVB`s sowie die besonderen Bedingungen des gewählten Versicherers!)
