Start | Staaltliche Förderungen nutzen | Arbeitnehmer-Sparzulage
Vermögensbildung durch Vermögenswirksame Leistungen mit Hilfe des fünften Vermögensbildungsgesetz kann mit folgenden Anlageprodukten durchgeführt werden:
- Bausparvertrag
- Darlehenstilgung bei selbst genutzter Immobilie
- Lebensversicherung (nicht durch Arbeitnehmersparzulage gefördert!)
- Investmentfonds
- Banksparplan (nicht durch Arbeitnehmersparzulage gefördert!)
- Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften (eG)