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Berufsunfähigkeit |
| Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit kann jeden
treffen, auf dieser Seite
haben Sie Möglichkeit
einen Onlinevergleich zu
rechnen
Für die Arbeiter gilt der
Begriff "Invalidität"
und für die Angestellten
"Berufsunfähigkeit".
Die Beurteilung der
geminderten Arbeitsfähigkeit
ist von jener Tätigkeit
abhängig, die in mehr als der
Hälfte der ASVG-Beitragsmonate
während der letzten 15 Jahre
vor dem Stichtag ausgeübt
wurde.
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