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Barmenia Zahnzusatztarif ZGPlus
Die Zahnersatzzusatzversicherung der Barmenia ZG Plus bietet Kostenerstattungen für Zahnersatzmaßnahmen, Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe und Anästhesie
Die Zahnersatzzusatzversicherung "Barmenia ZGPlus" der Barmenia Krankenversicherung bietet eine Erstattung für Zahnersatz (Kronen, Bücken, Implantate, Inlaxs), Zahnbehandlungsmaßnahmen (Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Aufbissschienen), Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie sowie Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen.
>>> FAQ´s zum Zahntarif "ZG Plus" der Barmenia
Wenn Sie diesem Link folgen finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten
Kurzübersicht über die Leistungen des Zahntarifes "Zahnbehandlung ZB" der Concordia Krankenversicherung
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Leistungspunkte* (01.2010) |
Barmenia ZG Plus |
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Kurzbeschreibung Leistung der Zahnversicherung Barmenia ZG Plus |
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Zahnersatz (Regelversorgung) |
85 % |
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Zahnersatz bis zu ...% (Privatversorgung) |
85 % |
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Inlays erstattungsfähig |
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Grundlage ist der Rechnungsbetrag |
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Keine Begrenzung auf die Regelversorgung |
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Abrechnung bis zum Höchstsatz der GOZ |
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Abrechnung auch über Höchstsatz der GOZ |
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Zahnbehandlung im Zahntarif Barmenia ZG Plus |
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Zahnärztliche Leistungen gemäß Bedingungen |
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Kunststofffüllungen |
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Wurzelkanalbehandlungen |
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Parodontologische Behandlungen |
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Professionelle Zahnreinigung (PZR) |
85 EUR |
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KFO-Erstattungsfähig |
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Implantate aus dem ZG Plus |
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Implantate erstattungsfähig* |
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Implantatbegrenzung pro Kiefer |
keine |
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Knochenaufbau |
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Besondere Tarifmerkmale Barmenia ZG Plus: |
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Funktionsanalytische Leistungen |
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Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie |
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Kein Preisverzeichnis für Zahnersatz |
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Tarif bildet Altersrückstellungen |
nein |
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Erstattung Barmenia ZGPlus |
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Keine Vorleistung GKV erfoderlich |
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Vorlage eines Heil- und Kostenplanes |
ab 1.000 EUR dringend erforderlich |
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Summenbegrenzung ohne Vorleistung GKV |
20-40% |
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Summenbegrenzung** |
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Zahnstaffel vorhanden |
ja |
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Antrags/Vertragsinhalte |
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Versicherung bis ??? fehlende Zähne möglich |
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Mindestvertragslaufzeit in Jahren |
2 |
*Es gelten die Bedingungen des Versicherers, Änderungen und Fehler vorbehalten!
Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG Plus:
Leistungen für Zahnersatz aus dem Barmenia ZG Plus
Als Zahnersatzleistungen im Sinne der Bedingungen des Zahntarifes Barmenia ZG Plus gelten Leistungen für: Zahnersatz (Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen) einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und Reparaturen; Inlays und Kunststofffüllungen.
Versicherungsleisungen für Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Aufbissschienen
Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für nicht unter die Leistungspflicht der GKV fallende
- a) Wurzelbehandlungen;
- b) Parodontosebehandlungen;
- c) Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung). Erfolgt eine Leistung der GKV, so entfällt eine Erstattung nach diesem Tarif.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden vorbehaltlich der Regelung zur Wartezeit und Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren wie folgt ersetzt:
- a) für Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Aufbissschienen zu 85 %;
- b) für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie zu 85 %;
- c) für Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen zu 85 %, bis zu einem Gesamtbetrag von 85,00 EUR innerhalb eines Kalenderjahres.
Grundlage der Leistungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie
Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie, die in direktem Zusammenhang mit den erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz, Inlays und Kunststofffüllungen und Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Aufbissschienen stehen.
Welche Leistungen erbringt der Zahntarif ZG Plus für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen
Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen, z. B.
- Erstellung des Mundhygienestatus, sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund und Kieferkrankheiten sowie Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen,
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte professionelle Zahnreinigung),
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
- Fissurenversiegelung
Höhe der Leistungen aus dem Barmenia ZG Plus
Die Erstattungen sins vorbehaltlich der Wartezeiten und Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren wie folgt geregelt:
Zahnersatz im Sinne der Bedingungen zu 85%
Inlays und Kunsstofffüllungen zu 85%
Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV abgezogen; bei Leistungen für Zahnersatz, Inlays und Kunststofffüllungen wird als Vorleistung der GKV maximal der befundbezogene Festzuschuss für die Zahnersatz-Regelversorgung in der GKV ohne Bonus (Dies sind zurzeit grundsätzlich 50 % der Kosten für die Zahnersatz-Regelversorgungsleistungen) abgezogen. Einschließlich der Leistungen der GKV dürfen 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden
Leistungen bei fehlender Vorleistung der GKV
Sind zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen worden, werden bei Zahnersatz (Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen) einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und Reparaturen;( 40 % und bei Inlays und Kunststofffüllungen) 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV von den tariflichen Leistungen abgezogen.
Welche Summenbegrenzungen - Höchstbeträge gelten in den ersten Versicherungsjahren?
- Im ersten Kallenderjahr 1.000 EUR
- In den ersten beiden Kalenderjahren zusammen 2.000 EUR
- In den ersten drei Kalenderjahren zusammen 3.000 EUR
- In den ersten vier Kalenderjahren zusammen 4.000 EUR
- In den ersten fünf Kalenderjahren zusammen 5.000 EUR
Die Erstattungshöchstsätze entfallen bei nachgewiesenem Unfall.
Monatsbeiträge Barmenia ZG Plus (Stand 01/2011)
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Barmenia ZG Plus (Stand 07/2011) |
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Altersgruppe |
Männer |
Frauen |
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0-14 |
3,17 |
3,17 |
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15-21 |
4,81 |
5,16 |
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21-35 |
15,63 |
17,31 |
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36-50 |
23,40 |
27,72 |
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51- |
34,45 |
37,17 |
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Es gelten die Beitragslisten und Bedingungen des Versicherers. Änderungen und Fehler vorbehalten! |
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Zu § 8 (1.1) TB/KK 11: Festsetzung des Beitrages § 8 (1.1) TB/KK 11 lautet für diesen Tarif wie folgt: Der Beitrag für Kinder (0-14 Jahre bzw. 15-21 Jahre) gilt bis zum Ende des Monats, in dem sie das 14. bzw. 21. Lebensjahr vollenden. Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15-21 bzw. 21-35 zu zahlen. Der Beitrag der Altersgruppe 21-35 bzw. 36-50 gilt bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person 35 Jahre und sechs Monate bzw. 50 Jahre und sechs Monate alt wird. Danach ist der Beitrag der Altersgruppe 36-50 bzw. 51- zu zahlen
Alpahbetischer Index, Lexikon private Krankenversicherung:


