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BAVC Automobilclub
BAVC Bruderhilfe e.V. Automobil- und Verkehrssicherheitsclub
Exklusiv für unsere Kunden haben wir uns zu der Zusammenarbeit mit dem BAVC entschlossen. In der folgenden Tabelle sind die Leistungen des Automobilclubs aufgeführt. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden, welche Ihren Antrag zur Mitgliedschaft über uns einreichen, besondere Konditionen für die bei uns abgeschlossenen Versicherungsverträge. Preisvorteile von bis zu 30% sind so möglich.
- Kurzübersicht Leistungen des BAVC
- Beihilfe bei Wildschaden / Tierkollision
- Beihilfe bei Motorschaden
- Camping Carnet International
- Verkehrssicherheitsangebote
- Kostenlose Tourenplanung
- Kostenlose Kfz-Bewertung
- Zuschuss zur Rechtsberatung - oder Zuschuss für einen Kfz-Sachverständigen
- Erweiterte Leistungen für Menschen mit Behinderung
Kurzübersicht BAVC Bruderhilfe e.V. Automobil- und Verkehrssicherheitsclub:
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Personenschutz BAVC
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Leistung Stand BAVC (07/2011) (Auszug aus dem Leistungskatalog. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung in den Versicherungsbedingungen.) |
Mobilschutz |
Mobilschutz |
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69,50 €* (Familientarif) |
Basis |
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weltweit |
* angegeben ist der Jahresbeitrag |
53,50 €* (Einzeltarif) |
31,00 €* (Einzeltarif) |
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Krankenrücktransport |
Organisation und Übernahme aller Kosten eines Krankenrücktransportes aus dem Ausland, wenn medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet; im Inland bis 2.500 €. |
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Krankenbesuch Krankenhausaufenthalte |
Betreuungsleistungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes, u. a Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und behandelnden Ärzten vor Ort, Benachrichtigung der Angehörigen, bei längeren Aufenthalten, Kostenübernahme für Besuch durch Angehörige |
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Überführung- und Bestattungskosten |
Organisation und Kostenübernahme für Bestattung im Ausland oder Überführung zum Bestattungsort |
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Rückholung von Kindern |
Übernahme der Kosten für Rückfahrt mit einer Begleitperson per Bahn 2. Klasse einschl. Zuschlägen sowie Taxikosten bis 25 € |
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Suchen, Retten und Bergen von Personen |
Kostenerstattung bis zu 5.000 € |
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Rückreise bei Reiseabbruch |
Organisation und Übernahme der durch außerplanmäßige Rückreise entstehenden Mehrkosten bei schwerem Unfall, schwerer Erkrankung oderTod der versicherten Person, ihrer Reisebegleitung oder nicht mitreisender Angehöriger sowie weiteren einen Reiseabbruch rechtfertigenden Gründen |
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Pannenhilfe europaweit |
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24-Stunden-Notrufservice |
Hilfe und Service rund um die Uhr |
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Pannen- und Unfallhilfe, Bergen |
Bis zu 300 € pro Fall für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen oder Bergen eines Fahrzeuges. Dieser Zuschuss ist nicht kennzeichenbezogen, gilt europaweit und auch für Mietwagen |
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Mietwagen, Übernachtungskosten oder Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall (Entferung vom Wohnort mind. 50 km) |
Mietwagen bei Fahrzeugausfall oder -Diebstahl: Kostenerstattung für max. 7 Tage a 80 €, im Ausland bis max. 500 €, Übernachtungen: Kostenerstattung für bis zu 3 Übernachtungen a 80 €, Kostenerstattung für Weiter- oder Rückfahrt (unter 1.200 km Bahnfahrt 2. Klasse, bei größerer Entfernung 1. Klasse, alternativ Linienflug Economy-Klasse) |
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Pick-up-Service in Deutschland1 |
Kostenübernahme für gemeinsamen Transport von Fahrzeug und Insassen, wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall am nächsten Tag nicht fahrbereit gemacht werden kann. |
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Hilfe bei Naturkatastrophen im Ausland |
Hilfe bei Quartierbeschaff ung und Kostenerstattung für 3 Übernachtungen. Alternativ bei Weiter- oder Rückreise Kostenerstattung für 1 Übernachtung sowie der Mehrkosten für Verpflegung; Fahrzeugabholung, falls das Fahrzeug zurückgelassen werden muss. |
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Hilfe in besonderen Notfällen |
Organisation erforderlicher Maßnahmen und Kostenübernahme dafür bis zu 500 €. |
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Fahrradschutz |
Kostenerstattung für die Reparatur eines auf der Reise benutzten und notwendigen Fahrrades (bis 75 €), bei Reiseabbruch nach Diebstahl bis zu 250 € Erstattung für Reisemehrkosten. |
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Kfz-Unfallversicherung |
bei Unfall mit dem Fahrzeug 50.000 € Invaliditätsgrundsumme für Fahrer und berechtigte Insassen (Invaliditätsgrad > 20 %); bei mehreren Geschädigten Aufteilung dieses Betrages. |
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Sonderkonditionen |
bei Autokauf, Hotel-, Mietwagen-, Mobilfunktarifen, Versicherungen u.v.m. |
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Beihilfen |
Bei Marder- und Motorschaden (bis zu 154 €), Rechtsberatung (bis zu 100 €), Tierkollision bis zu 300 €) pro Jahr |
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Kostenloser Service |
Europaweite Tourenplanung, Kfz-Bewertungen, Prüfen von Werkstattrechnungen. |
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Preisinformation: |
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Mobilschutz Basis |
Einvzel: 31,00 € im Jahr |
Partner: 2; 15,00 € im Jahr |
Junior: 3 18,00 € im Jahr |
Fahranfänger: 1. Jahr kostenfrei |
1 |
Alternativ zu Leistung „Mietwagen, Übernachtungs- oder Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall“ |
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Mobilschutz |
Einzel: 53,50 € im Jahr |
Familie: 69,50 € im Jahr |
Junior: 3 40,50 € im Jahr |
Junge Familie: 3 60,50 € im Jahr |
2 |
nur in Kombination mit Einzelmitgliedschaft |
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3 |
18-23 Jahre, Studenten bis 27 Jahre |
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(Auszug aus dem Leistungskatalog. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung in den Versicherungsbedingungen.)
ANTRAGSFORMULAR - für eine BAVC Mitgliedschaft
Für Pannen- und Unfallhilfe und Abschleppen eines Fahrzeuges erhalten Sie als BAVC-Mitglied bis zu 300 € je Ereignis mehrmals im Jahr. Für das Bergen eines Fahrzeugs übernimmt der BAVC Automobilclub alle Kosten. Dieser Zuschuss ist nicht kennzeichenbezogen, gilt europaweit und auch für selbst angemietete Mietwagen.
Der BAVC übernimmt die Kosten für:
- An- und Abfahrt der Servicefahrzeuge
- Abschleppen bis zu der dem Schadenort nächstgelegenen Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung gelegenen Ort.
- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort (inklusive Kleinmaterial wie Zündkerzen, Keilriemen etc.)
- Notwendige Sicherungs- und Einstellgebühren sowie für eventuellen separaten Transport von Gepäck und Ladung (Ausnahme: Tiere oder gewerblich beförderte Waren), wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist
- Beschaffung eines Ersatzschlüssels oder die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Pannenort bis zu 120 € pro Panne
- öffentliche Verkehrsmittel und Taxen bis insgesamt 25 € pro Panne
Wann habe ich Anspruch auf Pannenhilfe durch den BAVC Autoclub?
- wenn bei einer Panne ein Brems-, Betriebs oder Bruchschaden vorliegt
- nach einem Unfall, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat
- wenn das Fahrzeug während der Fahrt wegen eines plötzlich auftretenden Defekts liegen bleibt (Motor-, Vergaser- oder Lichtmaschinendefekt)
- bei parkenden Fahrzeugen ( z. B. erschöpfte Batterie, abgenutzte Zündkerzen, im Wagen eingeschlossener Fahrzeugschlüssel)
- wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter
Geschützte Fahrzeuge
- Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
- Personenkraftwagen, die als Personenkraftwagen zugelassene Fahrzeuge sind
- Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht jeweils unter Einschluss mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
- Auch nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge sind insoweit geschützt. Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen, in Ihrem Eigentum befindlich oder von Ihnen als BAVC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens geführt (auch bei Mietwagen) worden sein. Es muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegen geblieben ist
Beihilfe bei Wildschaden / Tierkollision
Nach einem Fahrzeugschaden durch die Kollision mit einem Tier zahlen der BACV Ihnen pro Jahr einmalig bis zu 300 € für die Reparatur, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung ausgeglichen wird. Dies gilt auch für Schäden durch nachgewiesenen Marderbiss. Die Beihilfe gilt hier für Materialkosten (z. B. Schläuche, Kabel, Gummimanschetten und Leitungen), allerdings nicht für Lohnkosten.
Als BAVC-Mitglied erhalten Sie bei einem Motorschaden eine jährliche Beihilfe von bis zu 154 € für einen Austauschmotor oder einen Teilemotor. Dabei muss die Rechnung mindestens 500 € betragen. Die Beihilfe kann nicht gezahlt werden bei Schäden an der Lichtmaschine und am Getriebe
Für das Camping Carnet International (CCI), eine international anerkannte Identitätskarte für Camper, zahlen BAVC-Mitglieder für die Einjahreskarte 6 €. Von diesen Leistungen profitieren Sie mit dem CCI:
- Die Identitätskarte für Camper kann an Stelle der Originaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) beim Campingplatzhalter hinterlegt werden.
- Mit dem CCI erhalten Sie auf den meisten Campingplätzen interessante Vergünstigungen.
- Das CCI beinhaltet eine Haftpflichtversicherung für Sachschäden mit einer Deckungssumme bis zu 2.500.000 Sfr. Bitte beachten Sie: Die Gültigkeitsdauer des CCI beträgt ein Kalenderjahr. Bei Verlust oder aus anderen Gründen wird eine neue CCI nur bei erneuter Zahlung der Gebühr ausgestellt. Das CCI wird in Schweden, Norwegen, Dänemark und Finnland gar nicht mehr bzw. eingeschränkt anerkannt. Diese Länder geben eine eigene gemeinsame Camping Card heraus. Dort erhalten Sie die Camping Card Scandinavia. Das CCI-Antragsformular finden Sie im Anhang dieser Leistungsübersicht. Sie können das CCI auch online bestellen unter:
CCI-ANTRAGSFORMULAR - Camping Carnet International für BAVC Mitglieder
Wenn Sie an einem Sicherheitstraining oder einem Pannenkurs für Pkw / Motorrad teilnehmen, erhalten Sie und Ihr Ehepartner einen Zuschuss von je 25 € pro Jahr. Gefördert werden folgende Kurse: Pkw-Sicherheitstraining, Pkw-Pannenkurs, Straßenkarte- Lese-Kurse sowie Kurse zum spritsparenden Fahren. Fortbildungen für Fahranfänger mit Fahrerlaubnis auf Probe bezuschussen wir mit 25 €.
Auch Senioren, die bei einem Fahrlehrer ihrer Wahl ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen, erhalten diesen Zuschuss.
Wenn Sie verreisen, arbeiten wir für Sie Tourenplanungen für ganz Europa aus. Karten, allgemeine Länderinformationen und Prospekte des Urlaubslandes sind für Sie als BAVC-Mitglied gratis. Ganz wichtig: Sie können mehrmals pro Jahr eine Tourenplanung kostenlos abrufen und zahlen dabei nur das Porto für die Zusendung.
Als BAVC-Mitglied erhalten Sie Informationen über die aktuellen Neu- und Gebrauchtwagenpreise, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen möchten Der BAVC bewertet Pkw, Geländewagen, Transporter, Wohnmobile und Zweiräder – selbstverständlich kostenlos und auch mehrmals im Jahr.
Bitte beachten Sie: Die Fahrzeuge dürfen höchstens zwölf Jahre alt sein.
FORMULAR zur KFZ-Bewertung für BAVC Mitglieder
Für eine erste anwaltliche Beratung, egal in welchem Lebensbereich, erhalten Sie als BAVCMitglied einen Kostenzuschuss von bis zu 100 € jährlich. Fallbeispiele: Kaufverträge zu Neu- oder Gebrauchtwagen, Mietverträge, Grundstücksfragen, Bußgeldbescheide, Haftungsfragen usw.
oder Zuschuss für einen Kfz-Sachverständigen
Sie können den Zuschuss von 100 € einmal jährlich auch für einen Kfz-Sachverständigen nutzen.
- Wann erhalte ich den Zuschuss für einen Kfz-Sachverständigen?
- Wenn eine Beratung zu Garantieleistungen bei Neu- und Gebrauchtwagen nach dem Kauf eines Kraftfahrzeugs erfolgte.
- Wenn ein Kfz-Sachverständiger feststellt, dass dem Kfz nach Vertragsabschluss die vertraglich zugesicherten Eigenschaften fehlen.
- Für die Überprüfung des Fahrzeuges durch einen Sachverständigen vor Abschluss eines privaten Kfz-Kaufs
Erweiterte Leistungen für Menschen mit Behinderung
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Zusätzliche Pannenhilfsleistungen |
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Zusätzliche Beratungsleistungen |
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(Auszug aus dem Leistungskatalog. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung in den Versicherungsbedingungen.)


