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Die Krankenhauszusatzpolice der BBV für gesetzlich und privat versicherte Arbeitnehmer und Selbständige, als Ergänzung zur GKV und auch als Ergänzung zur PKV abschließbar
Krankenhauszusatzversicherungen gibt es in Deutschland wie Sand am Meer. Während 90% der Verträge nur im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Krankenversicherung als stationäre Ergänzungsversicherung abschließbar sind, bietet die BBV mit dem Tarif V.I.P stationär (Prestige) die Möglichkeit, diese auch zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung, gleich bei welcher Gesellschaft der Vollkostentarif läuft, hinzu zu versichern. So können Sie Ihren günstigen PKV Einsteigertarif mit besseren Leistungen im Krankenhaus versehen, ohne dass Sie in die meist viel teureren Top-Tarife Ihres Krankenversicherers wechseln müssen!
Der Tarif BBV V.I.P stationär (prestige) bietet hier folgende Leistungen:
Nützliche Kurzinfos zur BBV V.I.P stationär Prestige - Krankenhauszusatzversicherung
Informieren Sie sich hier über die Vorteile der BBV - Krankenhauszusatzversicherung.
Erfahren Sie mehr zum Tarif BBV VIP stationär prestige - sichern Sie sich erweiterte Krankenhausleistungen
Kurzleistungsübersicht Krankenhaus-Zusatzversicherung BBV VIP stationär Prestige Krankenhaus-Ergänzungsversicherung Leistungspunkte stationäre Zusatzversicherung in Kurzform* (Stand 06/2012) Unterbringung im 1-Bett Zimmer, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft Unterbringung im 2-Bett Zimmer, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft Unterbringung im 2-Bett Zimmer nur auf Grund eines Unfalls nein Unterbringung im 2-Bett Zimmernur auf Grund einer schweren Krankheit nein Anspruch auf wahlärztliche Behandlung / Chefarzt Begrenzung der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) auf 3,5 fachen Satz (Höchstsatz) Ohne Begrenzung der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) (über Höchstsatz > 3,5 und höher möglich) --- Sind vor- und nachstationäre Behandlungen erstattungsfähig Sind vor- und nachstationäre Behandlungen im Rahmen einer amulanten OP erstattungsfähig Es besteht Versicherungsschutz bei freier Krankenhauswahl Werden die Differenzkosten bei freier Krankenhauswahl erstattet Wird die Zuzahlung im Krankenhaus (10 EUR - 28 Tage) erstattet nein Werden Rooming in (Begleitperson für Kinder im Krankenhaus) Kosten erstattet Rooming in erstattungsfähig bis Alter 14 Wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlarzt-Behandlung gezahlt Wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf verbesserte Unterbringung (1-2 Bett) gezahlt Sind Ambulante OP's (im Krankenhaus) als Privatpatient erstattungsfähig Stationäre Psychotherapie Gestattet der Versicherer eine Notfallbehandlung in gemischten Anstalten --- Leistung eines Kurtagegeld im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bei stationären Kuren Rücktransport oder Überführung / Bestattung bei Auslandsreisen nein Wird der Tarif bei längerem Krankenhausaufenthalt beitragsfrei gestellt - ab XX Tag nein Wird der Tarif bei Arbeitsunfähigkeit / Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt nein Besteht ein Optionsrecht auf Wechsel in einen Vollkostentarif nein Verzichtet der Versicher auf das ordentliche Kündigungsrecht Der Tarif ist ein reiner Risikotarif Der Tarif bildet Altersrückstellungen nein *der Bayerische Beamten Versicherungen zum Tarif - BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012, Änderungen und Fehler vorbehalten Auszug aus den Bedingungen - BBB VIP Prestige Krankenhauszusatzversicherung (Stand 06/2012): Unterbringung im 1- 2 Bettzimmer - Einbett Chefarzt - Einbettzimmer Chefarzt: ... 2.1 Unterkunft - Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für gesondert berechenbare Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer. Werden bei gesondert berechneter Unterbringung im Zweibettzimmer keine zusätzlichen Aufwendungen für ein Einbettzimmer geltend gemacht, wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 15 Euro gezahlt. Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für die Unterbringung im Ein- und im Zweibettzimmer geltend gemacht, wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 45 Euro gezahlt. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Krankenhauszusatzversicherung BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Wahlärztliche Behandlung / Chefarzt: ... 2.2 Privatärztliche Behandlung - Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung). Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen geltend gemacht, wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro gezahlt. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Krankenhauszusatzversicherungspolice BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Begrenzung der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) auf 3,5 fachen Satz ... § 3 Sonstige Bestimmungen - Die Aufwendungen für gesondert berechnete privatärztliche Leistungen werden ersetzt, soweit sie gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet sind. Der Ersatz der Aufwendungen ist nicht auf die in der Gebührenordnung aufgeführten Höchstsätze begrenzt. Die Leistungen der GKV (Ziffern 2.3 bis 2.9) bzw. der PKV (Ziffern 2.2 bis 2.9) müssen auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt und die Höhe angerechneter Leistungen aus einem vereinbarten Selbstbehalt nach § 53 SGB V angegeben sein. Vereinbarte Selbstbehalte nach § 53 SGB V gelten als Leistungen der GKV und werden nicht ersetzt. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Krankenhauszusatzpolice BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Ohne Begrenzung der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) (über Höchstsatz > 3,5 und höher möglich): ... § 3 Sonstige Bestimmungen - Die Aufwendungen für gesondert berechnete privatärztliche Leistungen werden ersetzt, soweit sie gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet sind. Der Ersatz der Aufwendungen ist nicht auf die in der Gebührenordnung aufgeführten Höchstsätze begrenzt. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Krankenhaus-Ergänzungsversicherung für privat Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Besteht ein offener Hilfsmittelkatalog: ... Keine Angaben im Bedingungswerk ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Krankenhaus-Ergänzungsversicherung für privat Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Erstattung von vor- und nachstationären Behandlungen: ... 2.4 Vor- und nachstationäre Behandlung - Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus nach § 115 a SGB V, soweit sie nicht von der GKV/PKV zu tragen sind. Vorstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Klärung der Erforderlichkeit oder zur Vorbereitung einer vollstationären Krankenhausbehandlung. Nachstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Sicherung oder Festigung des Behandlungserfolges im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der vollstationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der vollstationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Stationäre Zusatzbversicherung für privat Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Differenzkostenerstattung bei freier Krankenhauswahl: ... 2.7 Allgemeine Krankenhausleistungen - Ersetzt werden 100% der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses, soweit sie nicht von der GKV/PKV zu tragen sind. Erbringt die GKV/PKV keine Leistungen, werden Aufwendungen nicht ersetzt. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Stationäre Ergänzungsversicherung für GKV und PKV Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 ... Keine Angaben im Bedingungswerk ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Chefarzt-Versicherung für privat Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Rooming in - Begleitperson für Kinder im Krankenhaus bis Alter xx: ... 2.3 Begleitperson bei Kindern Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils, wenn dieser als Begleitperson neben einem versicherten Kind, dass das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, stationär aufgenommen wird, soweit sie nicht von der GKV/PKV zu tragen sind. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Stationäre Ergänzungsversicherung für GKV und PKV Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlarzt-Behandlung / verbesserte Unterbringung oder alles: ... 2.1 Unterkunft - Werden bei gesondert berechneter Unterbringung im Zweibettzimmer keine zusätzlichen Aufwendungen für ein Einbettzimmer geltend gemacht, wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 15 Euro gezahlt. Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für die Unterbringung im Ein- und im Zweibettzimmer geltend gemacht, wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 45 Euro gezahlt. ... 2.2 Privatärztliche Behandlung - Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen geltend gemacht, wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro gezahlt. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Stationäre Ergänzungsversicherung für GKV und PKV Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Erstattung von ambulanten Operationen: ... 2.6 Ambulante Operationen - Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für ambulante Operationen im Krankenhaus nach § 115 b SGB V, soweit sie nicht von der GKV/PKV zu tragen sind. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV stationäre Erweiterungsversicherung für GKV und PKV Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Verbesserte Regelung bei Notfallbehandlung in gemischten Anstalten: ... Keine Angaben im Bedingungswerk ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Chefarzt-Versicherung für privat Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Kurtagegeld im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt ... 2.8 Kurtagegeld - Bei stationären Kuren im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt wird ein Kurtagegeld in Höhe von 16 Euro für maximal 28 Tage nach vorheriger Zusage des Versicherers gezahlt. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Chefarzt-Versicherung für privat Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 ... 2.9 Transportkosten - Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für einen Krankentransport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, soweit sie nicht von der GKV/PKV zu tragen sind, bis maximal 300 Euro pro Krankenhausaufenthalt. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV 1 Bettzimmer-Versicherung für privat Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Rücktransport oder Überführung / Bestattung bei Auslandsreisen ... Keine Angaben im Bedingungswerk ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Chefarzt-Versicherung für privat Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Tarif wird bei längerem Krankenhausaufenthalt beitragsfrei gestellt: ... Keine Angaben im Bedingungswerk ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV Chefarzt-Versicherung für privat Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Tarif wird bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt: ... Keine Angaben im Bedingungswerk ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV 2 Bettzimmer-Versicherung für privat Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012 Verzichtet der Versicher auf das ordentliche Kündigungsrecht: ... § 14 Kündigung durch den Versicherer - (1) Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur BBV 1 Bettzimmer-Versicherung für privat Versicherte BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012
Infos zur BBV VIP stationär Prestige - die Krankenhausergänzungsversicherung der BBV
* Es gelten die Bedingungen der Bayerische Beamten Versicherungen zum Tarif - BBV VIP stationär Prestige - Stand 06.2012