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Berechnungsgrundlage Krankentagegeld für Arbeitnehmer ab der 6. Woche

Bei Arbeitnehmern wird das Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Dieses wird in der Regel ab dem 43. Tag einer Krankheit (AU) gezahlt. Wie das aber in unserem Gesundheitssystem so ist, nicht in der benötigten Höhe. Auch als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer sollten Sie sich gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle absichern. Denn meist läuft nach sechs Wochen Kranksein die Lohn- bzw. Einkommensfortzahlung des Arbeitgebers aus. Ab dem 43. Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie nur noch 75% Ihres Brutto-Verdienstes als Krankengeld, maximal 90% Ihres Nettoeinkommens von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse! Und Ihre Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge werden davon noch abgezogen. Was dann übrig bleibt, reicht häufig vorne und hinten nicht. Wenn Sie eine Ihren Bedürfnissen individuell angepasste Krankentagegeldversicherung haben, ist das kein Problem.


Berechnung des Tagegeldbedarfs eines Angesellten mit Lohnfortzahlung bis zum 42 Tag:

monatliches Nettogehalt

1.500,00

Krankengeld 90% von Netto

1.350,00 €

minus 9,55 % Rentenversicherungsbeitrag

-128,93 €

minus 3,25 % Arbeitslosenversicherungsbeitrag

-43,88 €

minus 0,85 % Pflegeversicherungsbeitrag

-11,48 €

Versorgungslücke im Krankheitsfall ab dem 43. Tag

334,29 €

Tagegeldsatz ( 30 Tage )

11,14 € = (10-15 €)


Wie Sie sehen entspricht der montliche Fehlbetrag bei Krankheit schon mal einer Monatsmiete oder Autofinanzierungsrate.


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