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Fahrzeugversicherungen

Günstige Betriebshaftpflicht für Handwerk und Handelsbetriebe

Wenn Sie diesen Satz nicht mehr lesen wollen :"Auf den eingeschränkten Deckungsumfang bei den Vermögensschäden – z.B. Ausschluss von Schäden durch hergestellte oder

gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen – wird hingewiesen", sind sie hier absolut richtig

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Grundversicherungssummen:

2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden

Betriebs-Haftpflichtversicherung:

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

– für eigene betriebliche Zwecke

– aus der Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes an Betriebsfremde bis zu einem Mietwert von 25.000 EUR

Bauherren-Haftpflichtversicherung für eigene Bauvorhaben bis 500.000 EUR Bausumme

Besitz und Gebrauch von nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Kränen, Winden und Gerüsten sowie deren gelegentliche Überlassung an Dritte

Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf eigenen Betriebsgrundstücken

Versehensklausel

Beauftragung fremder Unternehmen (Subunternehmer) im Rahmen des Vertrages und der Betriebsbeschreibung

Vorsorgeversicherung im Rahmen der vereinbarten Grundversicherungssummen

Auslandsschäden für

– Bau-, Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten ‡ Europa

– direkten Export ‡ Europa

– Geschäftsreisen/Ausstellungen, Kongresse, Messen und Märkte ‡ weltweit

– indirekten Export ‡ weltweit

Nachhaftung bei endgültiger Betriebseinstellung entsprechend der abgelaufenen Vertragslaufzeit, höchstens 5 Jahre

Abwasserschäden1

Schiedsgerichtsvereinbarungen

Erweiterter Strafrechtsschutz 1

Aktive Werklohnklage (bei Werklohnklage über 1.000 EUR bis max. 50.000 EUR)

Ansprüche gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers

Ansprüche mitversicherter Personen untereinander

Abbruch- und Einreißarbeiten in Verbindung mit Neu- und Umbaumaßnahmen

Arbeits- und Liefergemeinschaftsklausel mit Insolvenzklausel

Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge

Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Belegschafts- und Besucherhabe1

Mietsachschäden1

Be- und Entladeschäden1

Leitungsschäden1

Tätigkeitsschäden1

Schäden an fremden Be- und Entladevorrichtungen1

Strahlenschäden

Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht („Vertragshaftung“)

Schlüsselverlustrisiko1

Medienverluste / Energiemehrkosten1

Datenlöschung durch mangelhafte Elektroinstallation1

Senkungs- und Erdrutschungsschäden 1

Unterfahrungs- und Unterfangungsschäden im Rahmen der für Tätigkeitsschäden vereinbarten Versicherungssumme

 

 

Produkthaftpflicht-Risiko:

 

Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse Fehlen von vereinbarten Eigenschaften

 

 

Zusatzdeckung für Nutzer von Internet-Technologien:

 

Versicherungssumme (inkl. Verletzung von Namensrechten) ‡ 1.000.000 EUR 2

 

 

Umwelt-Haftpflichtversicherung:

Die Grundversicherungssumme entspricht der zur Betriebs-Haftpflichtversicherung vereinbarten Grundversicherungssumme für Personen- und Sachschäden

Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls3

WHG-Anlagendeckung (Risikobaustein 1.2.1) für

– Kleingebinde und Maschineninhalte (Einzelbehältnis bis 60 l, bei Mineralölen bis 210 l) bis max. 1.000 l Gesamtfassungsvermögen

– Erhöhung des Gesamtfassungsvermögens auf 2.000 l

– Erhöhung des Gesamtfassungsvermögens auf 3.000 l

 

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn die Mengenbegrenzung überschritten wird.

– Betriebsstoffe in mitversicherten Kraftfahrzeugen und Arbeitsmaschinen

– Tankanlagen

Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko (Risikobaustein 1.2.4) für Öl-/Benzin- und Fettabscheider

Umwelthaftpflichtregressdeckung (Risikobaustein 1.2.6)

 

Umwelthaftpflichtbasisdeckung (Risikobaustein 1.2.7)

 

 

Umweltschadensversicherung: 4

Die Grundversicherungssumme entspricht der zur Umwelt-Haftpflichtversicherung vereinbarten Grundversicherungssumme für Sachschäden

Kosten für die Ausgleichssanierung ‡ 300.000 EUR 5

Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls ‡ 300.000 EUR 5

Vorsorgeversicherung (für die Risikobausteine 1.2.6 bis 1.2.8) ‡ 300.000 EUR 5

WHG-Anlagendeckung (Risikobaustein 1.2.1) Es besteht Versicherungsschutz für die in der Umwelthaftpflichtversicherung unter WHG-Anlagendeckung (Ziffer 1.2.1) als versichert ausgewiesenen Risiken

Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko (Risikobaustein 1.2.4). Sofern in der Umwelthaftpflichtversicherung das Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko (Risikobaustein 1.2.4) vereinbart wurde, besteht Versicherungsschutz für die dazu als versichert ausgewiesenen Risiken

Umweltschadens-Regressdeckung (Risikobaustein 1.2.6)

Umweltschadens-Produktrisiko (Risikobaustein 1.2.7)

Umweltschadens-Basisdeckung (Risikobaustein 1.2.8)

Umweltschadens-Basisdeckung (Risikobaustein 1.2.8)

Zu folgenden Positionen gelten die Regelungen aus der Berufs-/Betriebs-Haftpflichtversicherung vereinbart:

– Mitversicherte Personen

– Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge

– Beauftragung fremder Unternehmen (Subunternehmer) im Rahmen des Vertrages und der Betriebsbeschreibung

 

 

Alternative Grundversicherungssumme(n):

2.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

3.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

 

 

Private Risiken:

Die Grundversicherungssumme entspricht der zur Betriebs-Haftpflichtversicherung vereinbarten Grundversicherungssumme; für Personen- und Sachschäden; Deckungsumfang ‡ AH 7006

Privat-Haftpflichtversicherung

Private Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde

Private Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Pferde

Legende: 1 Innerhalb der Grundversicherungssumme für Sachschäden, Im Rahmen des Deckungskonzeptes mitversichert bzw. enthalten, Beantragbar, 2 Sublimit innerhalb der Grundversicherungssumme für Sachschäden, 3 Innerhalb der Grundversicherungssumme für Sachschäden, 4 Selbstbeteiligung: 2.000 EUR, nicht jedoch bei Schäden durch Brand oder Explosion, 5 Sublimit innerhalb der Grundversicherungssumme

Hinweis: Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache – in der Umwelthaftpflicht- und der Umweltschadensversicherung das Einfache – der ausgewiesenen Summen.


Folgende Betriebsarten können von diesem Sonderkonzept Betriebshaftpflichtversicherung profitieren:

1. Bauhauptgewerbe: Hochbaubetriebe, Tiefbaubetriebe (einschl. Straßenbau), Landschaftsgärtnereien, Baggerbetriebe, Eisen-, Stahl- und Metallbau, Betriebe für Gerüstbau, Gerüst verleih und -vermietung, Betriebe für Baumaschinenvermietung mit Bedienungspersonal, Generalunternehmer, Bauträger/Generalübernehmer,

2. Baunebengewerbe: Installateure (Heizungs-, Gas- Wasser- und Lüftungsinstallation), Bauklempner, Bauschlosser, Bauspengler, Dachdecker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Bautenschutz, Elektroinstallateure, Bodenleger, Parkettleger, Estrichleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Gipser, Stukkateure, Ofen- und Luftheizungsbauer, Herdsetzer, Pflasterungsbetriebe, Zimmerer, Anstreicher, Maler und Lackierer, Rollladen- und Jalousiebauer, Bauschreiner, Maurer, Glaser, Hausmeisterservice,

3. Büro- und Handelsbetriebe: Bürobetriebe, wie Banken, Versicherungen, Schreibbüros, Unternehmensberater, Büros von Rechtsanwälten, Maklern, Steuerberatern u. a., Handel mit Baustoffen und Baumaterialien, Drogerien und Parfümerien, Eisen-, Stahl- und Metallprodukte-Handel, Elektro- / Elektronik-Handel (z.B. Leuchtenhandel, Elektrogerätehandel, Elektrische Haushaltsgeräte, Elektroartikelgeschäfte/Elektrowarenhandel), Feinmechanik- / Optik- / Spielwaren-Handel (wie Schmuckwaren, Juwelier, Musikinstrumente etc.), Blumen- und Pflanzenhandel, Handelsvertreter, selbständige (auch mit Auslieferungslager), Sonstige Handelsbetriebe (z.B. Tapeten, Farben und Lacke, Haushaltswaren, Leih- und Pfandhäuser), Holz- und Korkwarenhandel, Möbelhandel, Einrichtungshandel (einschl. Auslieferung), Handel mit sonstigen Fahrzeugen – nicht Kfz (z.B. Wohnwagen, Fahrräder), Kommunikation / Information (z.B. Videotheken, Tonträgerhandel, Buch- und Zeitschriftenhandel, Leihbüchereien, Kartenvorverkauf), Lederwaren u. dgl. (z. B. Schuh- und Lederwarenhandel), Medizinproduktehandelsbetriebe (z. B. Sanitätshäuser), Nahrungs-, Genussmittel-Handelsbetriebe, Handel mit Produkten aus dem Bereich Papiererzeugung und -verarbeitung, Textil-Handelsbetriebe (z.B. Boutiquen, Bekleidungsgeschäfte, Stoff- und Wollhandel),

4. Handwerkliche Betriebe: Eisen-, Stahl- und Metallprodukte Schlosser, Klempner, Schweißer, Dreher, Maschinenbaumechaniker, Werkzeugmacher, Metallbauer, Schmiede, Feinwerkmechaniker, Schneidwerkzeugmechaniker, Behälter- und Apparatebauer, Metall- und Glockengießer, Handwerkliche Betriebe Elektro / Elektronik (z.B. Informationstechniker, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, Lichtreklamehersteller) Handwerkliche Betriebe Feinmechanik / Optik / Spielwaren (z.B. Uhrmacher, Hörgeräteakustiker, Optiker, Gold- und Silberschmiede, Graveure, Edelsteinschleifer und -graveure, Metallbildner, Vergolder, Holzspielzeugmacher) Friseurbetriebe, Schönheitspflege (Kosmetik, Maniküre, Pediküre) Gärtnereien, Baumschulen, Gartengestaltungsbetriebe Friedhofsgärtnereien, sonstige Gärtnereien, Baumschulen Handwerkliche Holzbearbeitungs- und ähnliche Betriebe Bürsten-, Besen-, Pinsel- und Korbmacher, Holzfäller, handwerkliche Betriebe der Holzbe- und -verarbeitung (z. B. Böttcher, Drechsler, Stellmacher, Schnitzer, Tischler, Holzbildhauer, Modellbauer) Handwerk für sonstige Fahrzeuge – nicht Kfz (z. B Fahrräder, Wohnwägen) Handwerkliche Betriebe der Kommunikation / Information (z. B. Druckereien, Schriftsetzereien, Siebdruckereien, Flexografen, Schilderhersteller, Vervielfältigungsbetriebe, Repro-Betriebe, Buchbindereien, Fotogeschäfte, Fotolabore) Handwerk für Lederwaren u. dgl. Sattler- und Feintaschner und handwerksmäßige Herstellung von Lederwaren jeder Art, Schuhmacher, Polstereien, Raumausstatter Handwerk für Medizinprodukte Orthopädische Werkstätten, Bandagisten, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Chirurgiemechaniker, Zahntechnische Laboratorien Handwerk für Nahrungs- und Genussmittel Bäckereien, Konditoreien (einschl. Stehcafe), Fleischereien (Metzgereien, Schlachtereien einschl. Stehimbiss), Hausschlachter, Fleischbeschauer, Handwerk für Papiererzeugung und -verarbeitung Reinigungsbetriebe - Fensterreinigung, Haus- und Büroreinigung, Fassadenreinigung, Entrostung, Großanstrich Schornsteinfeger Handwerk für Steine und Erden (z.B. Steinmetze und Steinbildhauer, Glasbläser und Glasapparatebauer, Glasveredler, Glas- und Porzellanmaler, Keramiker) Textilhandwerk Betriebe der Textilherstellung und -verarbeitung (z.B. Sticker, Weber, Seiler, Segelmacher), Betriebe der Bekleidungsherstellung (z.B. Schneider, Modisten, Kürschner), Wäschemangel, Büglerei- und Plättereibetriebe, Automatenwäschereien (Selbstbedienung), 5. Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe Gast- und Schankwirtschaften, Hotels, Cafés (auch Bars, Kantinen als gewerbliche Unternehmen, Partyservice, Catering u. dgl.)

PKV im Vergleich

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