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Camping Versicherung - Generali

Campingversicherung für Wohnwagen ohne Zulassung und Mobilheime als Dauercamperantrag-und-bedingungen

 

Immer wieder wurde uns von unseren Kunden die Frage gestellt: Wie kann ich meinen Wohnwagen / Campingwagenmit festem Standplatz versichern, wenn dieser nicht zugelassen ist. Es gibt durchaus den ein oder anderen Versicherer der hier eine Haftpflichtversicherung oder sogar eine Teilkaskoversicherung anbietet, aber oft sind die Preise für den Kunden nicht interessant. Über dies kommt es eher selten vor das ein Versicherer eine Vollkasko mit Inventarversicherung anbietet. Aus diesem Grund haben wir uns auf die suche gemacht und folgendes Angebot gefunden.

Prämientableau für nicht zugelassene Wohnwagen mit festem Standplatz auf einem Campingplatz.

 


 

Beiträge Generali Campingversicherung je 1.000 EUR Versicherungssumme für:

 

Beiträge Campingversicherung Dauercamper

Beitrag je 1.000 EUR Versicherungssumme*

Wohhnwagen Versicherung Dauercamper

11,90 €

Mobilheim

11,90 €

Wohnwagenschutzdach

47,60 €

Vorzelt / Zelt / Markise

64,26 €

Holzvorbau

64,26 €

Rundfunk, Phono-, Fernsehgeräte, DVD Player und Videorecorder sowie dazugehörige Antennen und Empfangsanlagen

40,46 €

Sonstiges bewegliches Inventar und Gegenstände des persönlichen Bedarfs

30,94 €

 

Beiträge inkl. Versicherungssteuer

 

*Versichert ist der Wiederbeschaffungswert (Neuwert). Ist der sich aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebene Zeitwert einer Sache niedriger als 50% des Neuwertes, wird nur der Zeitwert unter Anrechnung des Restwertes versichert. Die Versicherungssummen müssen immer den Wiederbeschaffungspreisen neuer Sachen gleicher Art entsprechen. Bei der Ermittlung der Versicherungssummen sind daher immer die Wiederbeschaffungspreise sämtlicher Sachen zu berücksichtigen; sonst besteht Unterversicherung.


 

So können Sie Ihren Wohnwagen mit festem Standplatz versichern (Auszug AVB Camping 2008)

 

  • Versichert sind die im Versicherungsschein jeweils mit einer Versicherungssumme aufgeführten Sachgruppen, soweit deren Versicherung unter Wertangabe beantragt worden war.
  • Versichert werden können folgende Sachgruppen, soweit sie nicht der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen, gewerblich genutzt oder vermietet werden:
  • Wohnwagen oder Mobilheime, die nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Wegen oder Plätzen teilnehmen, einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und der fest eingebauten Sonderausstattung;
  • Zelte, Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger, Markisen, Sonnendächer, Geräteschuppen, Gerätezelte und Wohnwagenschutzdächer;
  • Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte, DVD-Player und Videorecorder sowie die dazugehörigen Antennen und Empfangsanlagen;
  • sonstiges bewegliches Inventar und die Gegenstände des persönlichen Bedarfs

 

Welche Sachen sind nicht versichert in der Wohnwagenversicherung für Dauercamper? (Auszug AVB Camping 2008)

 

  • Lebens- oder Genussmittel
  • Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher sowie Urkunden und Dokumente aller Art, Computer, wie z.B. Laptops/Notebooks, PDA´s, Organizer sowie deren Peripherie und Zubehör, Telefone aller Art, Sammlungen, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Foto- und Filmapparate und deren Zubehör, Pelze und echte Teppiche;
  • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (z.B. auch Fahrräder und Surfbretter) sowie Außenbordmotoren.

 

Welche Gefahren und Schäden sind versichert? (Auszug AVB Camping 2008)

 

  • Brand oder Explosion; für Wohnwagen ohne Zulassung
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub und Unterschlagung;
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm**, Hagel, Blitzschlag, Überspannung bei Gewitter oder Überschwemmung.
  • Unfall des Wohnwagens oder Mobilheims, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
  • mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (vorsätzliche Sachbeschädigung) zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen
  • Versichert sind auch Bruchschäden an der Außenverglasung.

**Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die da durch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen die versicherten Sachen geworfen werden;

 


Stichpunkte zur Wohnwagenversicherung:

Wohnwagenversicherung für Dauercamper:

  • Wohnwagen samt Vorzelt gegen Beschädigung
  • Entwendung / Diebstahl
  • Mitversicherung von Bergungs- und Beseitigungskosten

 

Weiter nützliche Rechner da die meisten Wohnwagenbesitzer auch einen Anhänger haben:

pfeile Onlinerechner Anhängerversicherung bis 0,8t

pfeile Versicherung für Anhänger über 0,8 Tonnen Nutzlast


 

Lexikon KFZ-Versicherung Suchbegriffe nach Anfangsbuchstaben

 

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