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Camping Versicherung
Campingversicherung für Wohnwagen ohne Zulassung und Mobilheime als Dauercamper
Immer wieder wurde uns von unseren Kunden die Frage gestellt: Wie kann ich meinen Wohnwagen / Campingwagen mit festem Standplatz versichern, wenn dieser nicht zugelassen ist. Es gibt durchaus den ein oder anderen Versicherer der hier eine Haftpflichtversicherung oder sogar eine Teilkaskoversicherung anbietet, aber oft sind die Preise für den Kunden nicht interessant. Über dies kommt es eher selten vor das ein Versicherer eine Vollkasko mit Inventarversicherung anbietet. Aus diesem Grund haben wir uns auf die suche gemacht und folgendes Angebot gefunden. Prämientableau für nicht zugelassene Wohnwagen mit festem Standplatz auf einem Campingplatz.
*Versichert ist der Wiederbeschaffungswert (Neuwert). Ist der sich aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebene Zeitwert einer Sache niedriger als 50% des Neuwertes, wird nur der Zeitwert unter Anrechnung des Restwertes versichert. Die Versicherungssummen müssen immer den Wiederbeschaffungspreisen neuer Sachen gleicher Art entsprechen. Bei der Ermittlung der Versicherungssummen sind daher immer die Wiederbeschaffungspreise sämtlicher Sachen zu berücksichtigen; sonst besteht Unterversicherung.
Hier unsere Lösungen für nicht zugelassene Wohnwagen - Dauercamper - Mobilheime
Informieren Sie sich über die Absicherung von nicht zugelassen Wohnwagen, sichern Siesich ab gegen Haftpflichtschäden, Schäden am Wohnwagen dessen Inhalt und anderem Zubehör
Haftpflichtversicherung für nicht zugelassene Dauercamper - Wohnwagen
Bitte tragen Sie in das Antragsformular unter besondere Vereinbarung "Dauercamper" ein. Danke!
- Antrag Dauercamper Haftpflicht für nicht zugelassene Wohnwagen
- Preisinformation Haftpflichtversicherung für Dauercamper - nichtzugelassene Wohnwagenanhänger
- Verbraucherinformation
- Produktinformationsblatt
Nicht zugelassen Wohnwagen Teilkasko versichern
Nutzen Sie die Möglichkeit Ihren nicht zugelassen Wohnwagen gegen die Gefahren, Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Glasbruch, Kurzschlussschäden an der Verkabelung sowie das Vorzelte (max. wert 5.000) über eine Teilkaskoversicherung zu versichern
- Antrag Dauercamper Haftpflicht für nicht zugelassene Wohnwagen
- Preisinformation Haftpflichtversicherung für Dauercamper - nichtzugelassene Wohnwagenanhänger
- Verbraucherinformation
- Produktinformationsblatt
Nicht zugelassen Wohnwagen über eine Camping-Versicherung versichern
Welche Sachen können über eine Camping Versicherung versichert werden?
- Versichert werden können im Versicherungsschein genannte und mit einer Versicherungssumme aufgeführten Sachgruppen, soweit deren Versicherung unter Wertangabe beantragt worden war.
- Versichert werden können folgende Sachgruppen, soweit sie nicht der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen, gewerblich genutzt oder vermietet werden:
- Wohnwagen oder Mobilheime, die nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Wegen oder Plätzen teilnehmen, einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und der fest eingebauten Sonderausstattung;
- Zelte, Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger, Markisen, Sonnendächer, Geräteschuppen, Gerätezelte und Wohnwagenschutzdächer;
- Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte, DVD-Player und Videorecorder sowie die dazugehörigen Antennen und Empfangsanlagen;
- sonstiges bewegliches Inventar und die Gegenstände des persönlichen Bedarfs
- sonstiges Wohnwagen - Wohnmobilanbauten
- Solaranlagen
- Zeltinnenausbau
- darüber Hinaus die Elementargefahr Schneedruck
Welche Sachen sind nicht versichert in der Wohnwagenversicherung für Dauercamper?
- Lebens- oder Genussmittel
- Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher sowie Urkunden und Dokumente aller Art, Computer, wie z.B. Laptops/Notebooks, PDA´s, Organizer sowie deren Peripherie und Zubehör, Telefone aller Art, Sammlungen, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Foto- und Filmapparate und deren Zubehör, Pelze und echte Teppiche;
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (z.B. auch Fahrräder und Surfbretter) sowie Außenbordmotoren.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
- Brand oder Explosion; für Wohnwagen ohne Zulassung
- Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub und Unterschlagung;
- unmittelbare Einwirkung von Sturm**, Hagel, Blitzschlag, Überspannung bei Gewitter oder Überschwemmung.
- Unfall des Wohnwagens oder Mobilheims, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
- mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (vorsätzliche Sachbeschädigung) zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen
- Versichert sind auch Bruchschäden an der Außenverglasung.
**Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die da durch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen die versicherten Sachen geworfen werden;
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Stichpunkte zur Wohnwagenversicherung: |
Wohnwagenversicherung für Dauercamper: |
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Weiter nützliche Rechner da die meisten Wohnwagenbesitzer auch einen Anhänger haben:
Onlinerechner Anhängerversicherung bis 0,8t
Versicherung für Anhänger über 0,8 Tonnen Nutzlast
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Lexikon KFZ-Versicherung Suchbegriffe nach Anfangsbuchstaben
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