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Checkliste Hundehalterhaftpflicht

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Fragen die man einer Hundehalterhaftpflicht-Versicherung durchaus stellen sollte

 

In der Checkliste Hundehalterhaftpflichtversicherung finden Sie eine Aufzählung von möglichen Leistungsinhalten unterschiedlicher Produkte und Anbieter von Hundehalterhaftpflichtversicherungen. Die dargestellten Leistungen können dabei entweder alle in einem oder in der von Ihnen gesuchten Kombination in keinem Versicherungsprodukt am deutschen Versicherungsmarkt enthalten sein. Diese Liste dient nur zu Ihrer Information was zur Zeit in einer Hundehalterhaftpflicht-Versicherung enthalten sein kann.

 

Mögliche Inhalte einer Hundehalterhaftpflichtversicherung:

 

In Niedersachsen ist die Hundehalterhaftpflicht mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben - was passiert aber wenn diese trotzdem nicht vorliegt?

Lesen Sie unbedingt das Thema Forderungsausfallversicherung!

 

Welche Versicherungssummen werden derzeit für die Hundehalterhaftpflicht angeboten?

5   Mio.

Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 8 Mio. Euro je geschädigte Person

10 Mio.

Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 8 Mio. Euro je geschädigte Person

15 Mio.

Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

20 Mio.

Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Welche Personen könnten in der Hundehalterhaftpflicht mitversichert sein?

  • Familienangehörige des Versicherungsnehmers
  • Nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter

Wer könnte Haftungsansprüche an die Hundehalterhaftpflicht stellen?

  • Der Geschädigte dritte, z.B. gebissner Passant, Vermieter, ...
  • Der andere Hundehalter wegen eines ungewoltten Deckaktes
  • Der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter
  • Der Solzialversicherungsträger

Forderungsausfallversicherung in der Hundehalterversicherung

Genau so wie bei der Privathaftpflicht kann es vorkommen, das ein anderer Hundehalter im Schadensfall Ihnen gegenüber keine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorweisen kann. In diesem Fall tritt die Forderungsausfalldeckung ihrer eigen Hundehalterhaftpflichtversicherung in Deckung und entschädigt sie für den Schaden, welcher durch den anderen Hund an ihnen und ihrem Hund enstanden ist.

Hinweis:

In der Regel tritt die Forderungsausfalldeckung erst für ihren Schaden ein, wenn der Schädiger rechtskräftig verurteilt ist und bei ihm nichts zu holen ist. Bei manchen Produkten kann es hier auch eine Selbstbeteiligung vorhanden sein! Eine private Rechtschutzversicherung ist empfehlenswert, das vor der Forderungsausfallleistung also meist auch die Klage steht!!!

Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen - Leistungen aus der Hundehalterhaftpflicht

  • Mietsachschäden an Gebäuden
  • Mietsachschäden an Räumen
  • Mietsachschäden an mobilen Gegenständen
  • Allmählichkeitsschäden
  • Schäden durch tierische Ausscheidungen

Hundehalterhaftpflicht und Mitversicherung von  Sport und Freizeit

  • Hunderennen
  • Hundeschlittenfahrten
  • Agility-Sport
  • Flyball

 

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