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2 Bettzimmer Chefarztversorgung im Krankenhaus über den Tarif KlinikPLUS
- Krankenhausversicherungsschutz bei Unfall oder schwerer Krankheit mit 60 Plus Bonus
Dem Markttrend folgend bietet nun auch der Deutsche Ring eine Krankenhauszusatzversicherung auf Basis einer WorstCase Deckung an. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit führen zum Versicherungsschutz über den Tarif KlinikPLUS. Wobei der Vorteil bei Krankenhauszusatzversicherungschutz des Deuten Rings KlinikPLUS eine tarifliche
Plus Regelung ist, Ab dem 60 Lbj. leistet der KlinikPLUIS unabhängig von Unfall und schwerer Krankheit die Leistungen für eine 2 Bettzimmer Chefarztunterbringung im Krankenhaus
Der Deutsche Ring KlinkPLUS bietet folgende Leistungsverbesserungen im Krankenhaus für gesetzlich versicherte:
Kurzinfos zum Tarif KlinikPLUS - Deutscher Ring Krankenversicherung
Informieren Sie sich hier über die Vorteile des Krankenhauszusatztarifes Deutscher Ring Klinik PLUS. Erfahren Sie mehr zu den Tarifleistungen der stationären Zusatzversicherung Deutscher Ring Klinik PLUS pur.
Kurzleistungsübersicht Krankenhaus-Zusatzversicherung Deutscher Ring Klinik PLUS und den Tarifen KlinikTOP sowie Klinik Start Alle Tarifvarianten sind wahlweise mit oder ohne Altersrückstellungen abschließbar und tragen dann den Namenszusatz ...pur!* Leistungspunkte stationäre Zusatzversicherung in Kurzform* (Stand 01/2013) T1 T2 T3 Unterbringung im 1-Bett Zimmer, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft nein nein nein Unterbringung im 2-Bett Zimmer, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft nein nein Unterbringung im 2-Bett Zimmer nur auf Grundeines Unfalls nein Unterbringung im 2-Bett Zimmer nur auf Grundeiner schweren Krankheit nein Umwandlung in eine vollwertige Zweibettzimmer Krankenhauszusatzversicherung ab dem xx Lbj. --- 60 nein Anspruch auf wahlärztliche Behandlung / Chefarzt Begrenzung der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) auf 3,5 fachen Satz (Höchstsatz) Ohne Begrenzung der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) (über Höchstsatz > 3,5 und höher möglich) nein nein nein Offener Hilfsmittelkatalog --- --- --- Sind vor- und nachstationäre Behandlungen erstattungsfähig Sind vor- und nachstationäre Behandlungen im Rahmen einer ambulanten OP erstattungsfähig nein nein nein Es besteht Versicherungsschutz bei freier Krankenhauswahl Werden die Differenzkosten bei freier Krankenhauswahl erstattet Wird die Zuzahlung im Krankenhaus (10 EUR - 28 Tage) erstattet Werden Rooming in (Begleitperson für Kinder im Krankenhaus) Kosten erstattet Rooming in erstattungsfähig bis Alter 17 17 17 nein nein nein Wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlarzt-Behandlung gezahlt bedingt bedingt Wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf verbesserte Unterbringung (1-2 Bett) gezahlt bedingt bedingt Sind Ambulante OP's (im Krankenhaus) als Privatpatient erstattungsfähig nein nein --- --- --- Der Versicherer gestattet eine Notfallbehandlung in gemischten Anstalten Leistung eines Kurtagegeldes im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bei stationären Kuren nein nein nein Rücktransport oder Überführung / Bestattung bei Auslandsreisen Wird der Tarif bei längerem Krankenhausaufenthalt beitragsfrei gestellt - ab XX Tag nein nein nein Wird der Tarif bei Arbeitsunfähigkeit / Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt nein nein nein Besteht ein Optionsrecht auf Wechsel in einen Vollkostentarif nein nein nein Besteht ein Optionsrecht auf Wechsel in einen besseren stationären Zusatztarif Verzichtet der Versicher auf das ordentliche Kündigungsrecht Der Tarif ist ein reiner Risikotarif option option option Der Tarif bildet Altersrückstellungen option option option * Es gelten die Bedingungen der Deutscher Ring Krankenhauszusatzversicherung KlinikSTART, KlinikPLUS und KlinikTOP - Stand 01.2013, Änderungen und Fehler vorbehalten Wo steht was - Auszug aus den Bedingungen - Deutscher Ring KlinikPlus und (pur) (Stand 01/2013): Unterbringung im 1 Bettzimmer - Krankehaus-Zusatzversicherung: Die Unterbringung im Einbettzimmer wird aus dem Tarif nicht erstattet! Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Unterbringung im 2 Bettzimmer - Krankehaus-Zusatzversicherung: Die Unterbringung im Zweibettzimmer wird nur bei Unfall oder bedingungsgemäß festgelegten schweren Krankheiten erstattet! oder >>> Tarifleistungen ab Alter 60 Der Tarif KlinikPLUS erstattet ab Beginn des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet, immer die Kosten einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in Deutschland und somit auch dann, wenn es sich nicht um einen Unfall oder eine bestimmte schwere Erkrankung nach diesem Tarif handelt. Dies gilt auch für den Krankenhaus-Sofortschutz Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) 2-Bett Zimmer nur auf Grund eines Unfalls Was ist ein Unfall im Sinne der Bedingungen des KlinikPLUS Ein Unfall im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Versicherungsschutz besteht auch Als Unfall im Sinne dieser Bedingungen gilt jedes Ereignis, das die Voraussetzungen des Unfallbegriffs der privaten Unfallversicherung des Tarifwerks 2011 der SIGNAL IDUNA (SIGNAL IDUNA AUB 2011) erfüllt. Quelle:Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) 2-Bett Zimmer nur auf Grund einer schweren Krankheit Was ist eine schwere Krankheit im Sinne der Bedingungen des KlinikPLUS Als schwere Erkrankungen im Sinne dieser Bedingungen gelten: Sofern die Erkrankung erst im Rahmen der eingeleiteten stationären Heilbehandlung sicher festgestellt werden kann, ist ein durch ärztliche Voruntersuchung begründeter Krankheitsverdacht für den Anspruch auf Leistungen nach Abschnitt B bis zur Sicherstellung der endgültigen Diagnose zunächst ausreichend. Stellt sich im Behandlungsverlauf heraus, dass keine der oben genannten schweren Erkrankungen vorliegt, so endet der Anspruch auf Leistungen nach Abschnitt B spätestens mit Ablauf des dritten Tages nach Stellung der endgültigen Diagnose. Quelle:Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Wahlärztliche Behandlung / Chefarzt - Krankenhausergänzungsversicherung: 1.1 Ärztliche Leistungen; Erstattet werden zu 100 % die Kosten für gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Begrenzung der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) auf 3,5 fachen Satz - Krankenhausversicherung 1.1 Ärztliche Leistungen; Erstattet werden zu 100 % die Kosten für gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Ohne Begrenzung der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) (über Höchstsatz > 3,5 und höher möglich): 1.1 Ärztliche Leistungen; Erstattet werden zu 100 % die Kosten für gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Leistung über GOÄ konnte von uns in den Bedingungen nicht gefunden werden! Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Besteht ein offener Hilfsmittelkatalog - private Krankenhauszusatzversicherung: ... Keine Angaben im Bedingungswerk... Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Erstattung von vor- und nachstationären Behandlungen - Zusatzversicherung Krankenhaus: 1.1 Ärztliche Leistungen; ... Ärztliche Leistungen im Rahmen einer vor- und nachstationären Behandlung gemäß § 115a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), die im Zusammenhang mit einer erstattungsfähigen Heilbehandlung steht, sind nach Vorleistung der GKV ebenfalls erstattungsfähig. Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Differenzkostenerstattung bei freier Krankenhauswahl - Zusatzversicherung Krankenhaus Zweibettzimmer: 1.3 Krankenhauswahl ; Erstattet werden zu 100 % die Mehrkosten im Sinne der BPflV bzw. des KhEntG, die entstehen, wenn der Versicherte ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus wählt und es sich sowohl beim Krankenhaus der ärztlichen Einweisung als auch beim gewählten Krankenhaus um Krankenhäuser handelt, welche gemäß § 108 SGB V für die GKV zugelassen sind und mit denen gemäß § 109 SGB V ein Versorgungsvertrag geschlossen wurde. Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Zuzahlung im Krankenhaus - Stationäre Zusatzversicherung mit Erstattung der 10 EUR 1.6 Gesetzliche Zuzahlungen; Erstattet werden zu 100 % die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für die ersten 28 Tage (pro Kalenderjahr) eines stationären Krankenhausaufenthaltes. Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Rooming in - Begleitperson für Kinder im Krankenhaus bis Alter xx - Krankenhauszusatzversicherung Kind: 1.7.1 Krankenhaus-Sofortschutz; ....Rooming-In Organisation der Begleitung des versicherten minderjährigen Kindes durch die Eltern ins Krankenhaus und für einen Aufenthalt der Eltern im Krankenhaus. Kostenübernahme bis insgesamt 500,– EUR. Quelle: Leistungsverzeichnis für Sofortschutz-Leistungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Entbindungstagegeld / Entbindungspauschale - Kinderkrankenhaus Zusatzversicherung Nur bei bestehen eines Krankentagegeldversicherung Tarif pro Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Quelle: Tarifbedingungen Krankentagegeldversicherung Tarif Pro H; (Stand 1.1.2013) Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlarzt-Behandlung - Leistung bei Krankenhauszusatzversicherungen: 1.4 Krankenhaustagegeld; Wird für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes keinerlei Kostenerstattung gemäß Abschnitt B 1.1 bis 1.3 beansprucht, erhält der Versicherte ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 40,– EUR. Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf verbesserte Unterbringung - private Krankenhausvorsorge 1.4 Krankenhaustagegeld; Wird für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes keinerlei Kostenerstattung gemäß Abschnitt B 1.1 bis 1.3 beansprucht, erhält der Versicherte ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 40,– EUR. Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Erstattung von ambulanten Operationen - als Leistung von Krankenhaus Zusatzversicherungen: Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Stationäre Psychotherapie - Zusatzkrankenversicherung Stationär Keine Angaben im Bedingungswerk - Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Verbesserte Regelung bei Notfallbehandlung in gemischten Anstalten - private stationäre Zusatzversicherung: § 4 Umfang der Leistungspflicht; Absatz 5; Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber die Voraussetzungen von Abs. 4 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfange auch für die stationäre Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet Nr. 21 Abweichend von § 4 Absatz 5 MB/KK 2009 kann sich der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a. G. auf eine fehlende Leistungszusage nicht berufen, wenn: a) ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen durchgeführt wurden, die eine stationäre Behandlung erforderten; b) medizinisch notwendige stationäre Anschlussheilbehandlungen (AHB) innerhalb von 4 Wochen nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden; c) es sich um eine Notfalleinweisung handelte; d) die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Versicherten war; e) während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftrat, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderte. Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Kurtagegeld im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt Ein Kurtagegeld ist im Tarif KlinikTOP nicht enthalten wir empfehen den Zusätzlichen Abschluß des Tarifes "H" >>> Ring-Schutz-Tarife Krankenhaustagegeldversicherung Tarif H; Bei einem Kuraufenthalt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung besteht Anspruch auf die Hälfte des versicherten Krankenhaustagegeldes bis zu einer Dauer von 28 Tagen. Voraussetzung für die Leistung ist, dass eine Kurbehandlung nach Beendigung eines mindestens 10 Tage dauernden Krankenhausaufenthaltes innerhalb von 2 Monaten begonnen wird, von dem behandelnden Arzt des Krankenhauses aus medizinischen Gründen verordnet worden ist und nachweislich unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt wird. Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring Krankenhaustagegeldversicherung Tarif H; (Stand 1.1.2013) Transportkosten - Stationäre Zweibettzimmer Zusatzkrankenversicherung 1.3 Krankenhauswahl; Krankentransportkosten zum und vom Krankenhaus, welche im Rahmen der Krankenhauswahl verbleiben, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 250,– EUR je Krankenhausaufenthalt nach Vorleistung der GKV ebenfalls erstattungsfähig. Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Rücktransport oder Überführung / Bestattung bei Auslandsreisen - private Krankenhausergänzungsversicherung 2.3 Rückführungskosten; Für eine aus medizinischen Gründen notwendige und ärztlich angeordnete Rückführung der versicherten Person (nicht der Begleitperson) an deren ständigen Wohnsitz oder - sofern wegen der Art der Erkrankung oder Verletzung erforderlich - an einen anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden Mehrkosten erstattet, die durch die vom Arzt angeordnete Art des Rücktransportes entstehen. Medizinisch notwendig ist eine Rückführung dann, wenn am Aufenthaltsort im Ausland oder in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht möglich ist und deshalb eine weitere Gesundheitsschädigung befürchtet werden muss. Sofern sich der Versicherte im Ausland in einem Krankenhaus in stationärer Behandlung befindet, werden auch bei nicht ausreichend begründeter medizinischer Notwendigkeit des Rücktransportes die Mehrkosten dann erstattet, wenn wegen der Schwere der Erkrankung oder Verletzung die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im Ausland einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde oder die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Mehrkosten der Rückführung übersteigen würden. ... 2.4 Bestattungskosten/Überführungskosten; Bei Tod der versicherten Person während einer Auslandsreise sind die Kosten der Überführung des Verstorbenen in den Heimatort oder die Bestattungskosten am Sterbeort im Ausland bis zu 11.000,– EUR erstattungsfähig. Entstandene Aufwendungen für die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland bzw. für die Bestattung am Sterbeort im Ausland sind durch entsprechende Kostenbelege nachzuweisen. Außerdem ist eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen. Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Tarif wird bei längerem Krankenhausaufenthalt beitragsfrei gestellt - Zweibettzimmer Krankenhaus Versicherung: Keine Angaben im Bedingungswerk Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Tarif wird bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt - freiwillige Krankenhauszusatzversicherung: Keine Angaben im Bedingungswerk Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Optionsrecht auf Wechsel in einen besseren stationären Zusatztarif C Optionsrecht; 1 Ausübung der Option Für die versicherte Person besteht nach Ablauf von 60 Monaten und erneut nach Ablauf von 120 Monaten, gerechnet vom erstmaligen Beginn des Versicherungsschutzes (frühestens jedoch gerechnet von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Monatsersten) nach dem Tarif KlinikPLUS das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in noch leistungsstärkere stationäre Zusatztarife umzustellen, die zum Zeitpunkt der Umstellung zum aktiven Produktangebot des Versicherers gehören und alleine Leistungen für stationäre Heilbehandlung vorsehen. Weiter zu beachten sind: Voeraussetzungen, Beantragungsfrist, Alterrückstellungen, Unterbrechungs des Optionstarifes, Umwandlung in gleichartigen Versicherungsschutz Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013) Verzichtet der Versicher auf das ordentliche Kündigungsrecht - Krankenhaus-Zusatzversicherung: § 14 Kündigung durch den Versicherer - ... Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Quelle: Tarifbedingungen Deutscher Ring KlinikPLUS; Stationärer Ergänzungsschutz für GKV-Versicherte; (Stand 1.1.2013)
Die nachfolgend dargestellten Sofortschutz-Leistungen werden unter den in den Tarifen KlinikUNFALLpur, KlinikSTART(pur), KlinikPLUS(pur) und KlinikTOP(pur) genannten Voraussetzungen erbracht. Der Sofortschutz umfasst Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Organisationsleistungen. Ein Anspruch auf Übernahme der Entgelte (Kostenübernahme) für die vermittelten bzw. organisierten Dienste besteht für die unter den Ziffern 1.1 und 1.2 genannten Dienstleistungen in dem dort genannten Rahmen. Quelle: Allgemeine Versicherungsbedingungen Deutscher Ring Klinik Tarife; (Stand 1.1.2013) Krankenhaus-Sofortschutz 1 Krankenhaus-Soforthilfe mit Kostenübernahme; Bei einer stationären Heilbehandlung werden auf Wunsch folgende Dienstleistungen vermittelt und organisiert. Die von den Dienstleistern erhobenen Entgelte werden dabei bis zu den jeweils genannten Höchstsätzen übernommen. Die Höchstsätze gelten je versicherte Person und je Versicherungsfall. 2 Krankenhaus-Anschlusshilfe mit Kostenübernahme; Vermittelt und organisiert werden für die versicherte Person bei nachgewiesener Erforderlichkeit die nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen. Die von den Dienstleistern erhobenen Entgelte werden dabei bis zu fünf Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. nach Durchführung einer nach Tarif KlinikTOP(pur) versicherten, eine stationäre Behandlung ersetzenden ambulanten Operation übernommen (Kostenübernahme), insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,– EUR je versicherte Person und je Versicherungsfall. 3.1 Informationsdienstleistungen; Die versicherte Person wird unterstützt mit Informationen zu den nachfolgend genannten Themenbereichen sowie Kontaktdaten entsprechender Berater: 3.2 Medizinische Rehabilitation 3.3 Berufliche Rehabilitation 3.3.1 Grundsätzliches zum Anspruch auf berufliche Rehabilitation Ein Anspruch auf die Leistungen der beruflichen Rehabilitation entsteht, wenn die versicherte Person länger als sechs Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich sein wird, ihren vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - auszuüben. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, spielen bei der Entscheidung über das Vorliegen der Berufsunfähigkeit keine Rolle. Ist bei Selbstständigen eine zumutbare Umorganisation der Betriebsstätte möglich, liegt kein Anspruch auf die Leistungen der beruflichen Rehabilitation vor. Eine Umorganisation ist dann zumutbar, wenn sie betrieblich sinnvoll ist, die Einkommensveränderungen nach der Umorganisation nicht auf Dauer ins Gewicht fallen und der Versicherte eine unveränderte Stellung als Betriebsleiter inne hat. Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus, erlischt der Anspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation. 3.3.2 Leistungsumfang: Unterstützung durch Personal- und Berufsberater bei a) der Klärung, ob der zuvor ausgeübte Beruf wieder aufgenommen werden kann b) der Arbeitsplatzsicherung: Herstellen von Kontakten zu (ehemaligen) Arbeitgebern, Familienmitgliedern (bereits involvierten), Ämtern und sozialen Einrichtungen, Anwälten c) Umschulungen: Herstellen von Kontakten zu Bildungsträgern und Schulen nach Analyse vom Personalberater d) der geeigneten Arbeitsplatzsuche 3.4 Rehabilitation eines Kindes Herstellen von Kontakten und Informationsbeschaffung zu: 3.5 Soziales Umfeld Herstellen von Kontakten zu und Organisation der Inanspruchnahme von: Quelle: Allgemeine Versicherungsbedingungen Deutscher Ring Klinik Tarife; (Stand 1.1.2013)
Kurzleistungsübersicht zum Tarif KlinikPLUS vom Deutschen Ring mit "WAS steht WO"
Leistungsverzeichnis für Sofortschutzleistungen Deutscher Ring Krankenversicherung
* Es gelten die Bedingungen Deutscher Ring Krankenversicherung / KlinikSTART(pur), KlinikPLUS (pur), KlinikTOP(pur), Krankenhaustzagegeldversicherung Tarif H - (Stand 01.2013)
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