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Versicherungschutz für alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45
Tagen - in Deutschland jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.
(Variante L) mit Selbstbeteiligung |
(Variante XL) mit Selbstbeteiligung |
(Variante XXL) mit Selbstbeteiligung |
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*Selbstbeteiligung gemäß den Versicherungsbedingungen für Jahres-Versicherungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV JV 2009)
Versicherungsschutz: Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden. Abweichend in der Reiserücktritts-Versicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahresversicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt.
Vertragsverlängerung: Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.



