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Die Durchführungswege der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Annuitätendarlehen  

Das Annuitätendarlehen ist die bei der Baufinanzierung am meisten verwendete Darlehensform.

Die Darlehensnehmer zahlen bis zur vollen Rückzahlung des Darlehens eine gleichbleibende Jahresleistung, die sich aus dem Zins- und Tilgungssatz in Prozent des Darlehens (Nominalbetrag)

errechnet.

Der anfängliche Tilgungssatz kann von den Darlehensnehmern selbst bestimmt werden. Er muss jedoch mindestens 1 % betragen. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate,

während der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt. Der Zinssatz wird für eine bestimmte feste Laufzeit vereinbart. Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren

Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Zu diesem Zweck unterbreitet die Bank den Darlehensnehmern ein Angebot, wobei die Konditionen sich nach den dann herrschenden Verhältnissen

am Kapitalmarkt richten.


Annuitätendarlehen mit Kündigungsoption  

Produktbeschreibung: siehe oben

Besonderheit hier: gegen einen festen, von Beginn an, vereinbarten Zinsaufschlag hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit zu jedem Quartalsende sein Darlehen innerhalb der Zinsfestschreibung

zu kündigen und sofort zurückzuzahlen. Es fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.


Volltilgerdarlehen (Darlehenslaufzeit = Zinsfestschreibung)

 ... inklusive "Flat-rate"  

Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase bietet das Volltilgertilgerdarlehen eine besonders attraktive Möglichkeit ein Darlehen schneller zurückzuzahlen. Die Darlehensnehmer zahlen wie beim

Annuitätendarlehen monatlich eine gleichbleibende Rate (die sogenannte Annuität), die sich aus dem Zinssatz und einem Tilgungsanteil zusammensetzt. Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen

geben die Darlehensnehmer hier nicht den jährlichen Tilgungssatz vor, sondern bestimmen den Zeitraum, nach dem sie schuldenfrei sein wollen. Nach dieser Vorgabe ergibt sich der Tilgungsanteil,

mit dem sie das Darlehen innerhalb der vorgegebenen Zeit vollständig zurückführen. Das bedeutet: Je kürzer die gewählte Laufzeit, desto höher der nötige Tilgungsanteil – und umgekehrt. Bei

den Laufzeiten des Volltilgerdarlehens haben Sie die Wahl zwischen 5, 10, 12, 15 und 20 Jahren.

Von den Banken werden höhere Tilgungssätze generell mit attraktiveren Zinssätzen belohnt. Das derzeitige Zinstief macht dieses Konzept darüber hinaus noch einmal attraktiver: Trotz hoher

Tilgung ist der Aufwand aus Zins und Tilgung derzeit nur wenig höher als der langfristige Durchschnitt für annuitätische Darlehen mit normaler Tilgung.


Konstantdarlehen (gleich bleibende mtl. Rate bis zur kompletten Tilgung)

 ... inklusive "Flat-rate"  

Mit dem Konstantdarlehen lassen sich die aktuellen Konditionen – und somit Ihre monatliche Rate – für die gesamte Laufzeit eines Darlehens sichern. Der Finanzierungsbedarf wird nach

Vertragsabschluss komplett bereitgestellt. Zeitgleich erfolgt eine Soforteinzahlung in einen Bausparvertrag. Bis zu dessen Zuteilung nach ca. 8 Jahren zahlen die Darlehensnehmer eine feste

monatliche Rate, bestehend aus Bausparbetrag plus Kreditzinsen. Bei Zuteilung wird das Darlehen mit dem Bausparguthaben teilweise getilgt. Der verbleibende Restkredit läuft jetzt als

Bauspardarlehen weiter. Die bisher gewohnte monatliche Rate bleibt unverändert, wird jetzt jedoch für Zinsen und Tilgung des Bauspardarlehens verwendet.


Forward-Darlehen (max. 60 Monate Vorlaufzeit)

In den nächsten Jahren läuft die Zinsbindung Ihres bestehenden Darlehens aus, Sie wollen sich aber schon heute die insbesondere zur Zeit günstigen Zinsen für die Anschlussfinanzierung

sichern?

Mit einem Forward Darlehen ist das problemlos möglich, allerdings müssen hier die entstehenden Kosten in der Kalkulation berücksichtigt werden. Sie schließen heute ein beliebiges Darlehen mit

einem festen Zinssatz ab. Dieses Darlehen wird nicht sofort ausgezahlt, sondern erst zu einem fest vereinbarten in der Zukunft liegenden Termin und löst damit Ihr existierendes Darlehen ab.


Festdarlehen (Tilgungsaussetzung)  

Mit dem Festdarlehen gegen Tilgungsaussetzung haben Sie die Chance Ihre Immobilie zu finanzieren und gleichzeitig an den Aktienmärkten, bei fondsgebundenem Investment, zu investieren oder

mit der Besparung eines Bausparvertrags bei Zuteilung von dem günstigen Darlehenszins zu profitieren. Ähnlich wie beim Annuitätendarlehen setzt sich bei dem Darlehen gegen

Tilgungsaussetzung die monatliche Zahlung aus einer Zinsleistung zusammen. Bei einem Darlehen von 100.000 € mit einem Zinssatz von 5,0 % ergibt sich somit eine monatliche Rate von 415,67 €

. Der Unterschied ist die Art der Tilgung: Der Tilgungssatz wird hier im Rahmen einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung in Investmentfonds oder einen Bausparvertrag eingezahlt

und fließt somit nicht direkt an die Bank zurück. Die Immobilie wird durch ein tilgungsfreies Darlehen, auf das Sie nur Zinsen zahlen und dessen Restschuld während der gesamten Laufzeit konstant

bleibt, finanziert. Die Ablaufleistung der Versicherung wird dann zur Rückzahlung des Darlehens verwendet und soll daher dem Darlehensbetrag entsprechen. Bei langfristig positiver

Wertentwicklung der Fonds kann es sogar zu einem entsprechenden Vermögensüberschuss führen. Ähnlich verhält es sich mit dem Bausparvertrag. Das Guthaben zuzüglich eines möglichen

Bauspardarlehens wird zur Ablösung des Darlehens verwendet. Danach haben Sie gegebenfalls noch eine mtl. Belastung aus dem Bauspardarlehen.


KfW-Darlehen (Programme: 124, 141, 151, 152, 153, 154, 155)  

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt im Rahmen der Förderung der Wohnungswirtschaft zinsgünstige Darlehen. Die verschiedenen Förderprogramme entnehmen Sie bitte der

Internetseite der KfW. Die KfW vergibt diese Darlehen nur über durchleitende Kreditinstitute.

Die Zahlungsweise ist vierteljährlich nachschüssig.


Cap-Darlehen  

Es wird gerne übersehen, dass kurzfristige Zinsbindungen vor allem mehr Flexibilität bei der Rückzahlung des Darlehens bieten. Mit unserem Cap-Darlehen bieten wir Ihnen ein

Finanzierungsinstrument, mit dem Sie von den Vorteilen einer kurzfristigen Zinsbindung profitieren können.

Die Zinsbindung des Cap-Darlehens ist nicht für eine gewisse Laufzeit (z.B. 5 oder 10 Jahre) festgeschrieben, sondern wird alle 3 oder 6 Monate an den aktuellen Geldmarktzinssatz "EURIBOR"

angepasst. Damit der Zinssatz nicht unermesslich steigen kann, wird eine Zinsobergrenze festgelegt. EURIBOR ist der offizielle Zinssatz, zu dem sich große Banken untereinander Geld leihen. Er

orientiert sich am Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank und wird jeden Tag in der Zeitung veröffentlicht, so dass auch die vierteljährlichen Zinsanpassungen völlig nachvollziehbar sind. Hierin

unterscheidet sich das Cap-Darlehen maßgeblich von klassischen variablen Darlehen, bei denen der Kreditgeber in freiem Ermessen den Zinssatz anpassen kann.

 Es gibt zwei klare Vorteile: 100%ige Sondertilgungsmöglichkeiten zu den Zinsanpassungsterminen ohne Vorfälligkeitsentschädigung und jederzeit kann Ihr Kunde in ein Festzinsdarlehen

umsteigen.


Fremdwährungsdarlehen

Bei Fremdwährungsfinanzierungen nimmt der Darlehensnehmer sein Darlehen in einer Fremdwährung auf. In Frage kommen dafür zum Beispiel der Schweizer Franken, wobei die Auszahlung des

Darlehensbetrag an den Darlehensnehmer in € erfolgt. Zurückgezahlt wird das Darlehen in der Währung, in der dieses aufgenommen wurde, so dass zum Rückzahlungszeitpunkt die erforderlichen

Devisen gekauft werden müssen. Damit verbunden sind eventuelle Zins- und Kursschwankungen. Mit einem Fremdwährungsdarlehen versucht man die geringeren Zinsen gegenüber dem Euro zu

nutzen, die in den dafür geeigneten Währungen gegeben sind. Die Zinsfeststellung wird an einen Indikator gebunden, meist den LIBOR und in regelmäßigen Abständen, meist 3 Monate, neu

festgestellt. Haben sich die Zinsen verändert, verändern sich auch die Zinszahlungen. Da das Darlehen in einer Fremdwährung aufgenommen wurde, verpflichtet sich der

Darlehensnehmer gegenüber der Bank, am Ende der Darlehenslaufzeit das Darlehen in der gewählten Währung zurück zu zahlen. Daraus resultiert das Risiko, dass sich der Wechselkurs der

Fremdwährung zum Euro während der Finanzierungsdauer zu Ungunsten des Darlehensnehmers verändert hat. In diesem Fall müsste der Darlehensnehmer einen höheren Kreditbetrag

zurückzahlen, als er am Beginn aufgenommen hatte. Ebenso besteht die Chance, dass der Wechselkurs sich zu Gunsten des Darlehensnehmers verändert, und er weniger zurückzahlen muss.


Privatkundendarlehen (Konsumentenkredit, Ratenkredit)  

Das Darlehen für die kleinen Wünsche! Dieses zeichnet sich aus durch mittelfristige Laufzeiten (12 bis 120 Monate) und gleichbleibenden Raten! Das Darlehen dient zu folgenden Zwecken:

  • Ablösung oder Zusammenfassung bereits laufender Verbindlichkeiten: Senkung der monatlichen Belastung und Verbesserung der Bonität (Liquidität)
  • sonstige plausible Anschaffungen.

Familienhypothek

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist bei Familien ungebrochen. In Deutschland gibt es in der privaten Baufinanzierung Rabatte für Beamte, Gutverdiener, wirtschaftlich starke Regionen

oder Angestellte bestimmter Branchen. Familien mit Kindern werden nicht bundesweit gefördert. Diese Lücke schließen wir mit der Familienhypothek. Die z u erfüllenden Kriterien sind:

  • das Beleihungsobjekt wird / ist der erste Wohnsitz des Darlehensnehmer und wird eigen genutzt
  • ein Darlehensnehmer hat bei Antragstellung Anspruch auf Kindergeld
  • das Kindergeld berechtigte Kind ist maximal 18 Jahre alt und wohnt ebenfalls im Beleihungsobjekt
  • es werden maximal 50% des Kaufpreises oder der Herstellungskosten finanziert

Der Rabatt beträgt 0,25% für die ersten 5 Jahre. Pro Kind werden 75.000,00 € mit dem Zinsabschlag gefördert.