Firmenrechtschutz
Gewerbliche Rechtschutzversicherung
Aus Firmeninhaber unterliegen Sie anderen Risken als eine Privatperson. Weit verbreitet ist der Glaube, dass für gewerbetreibende auch eine Privatrechtschutz ausreicht. Das dem oft nicht so ist bestätigt ein Blick in die Versicherungsbedingungen, in den genau geregelt ist wann ein Versicherungsnehmer als Privatperson oder als Gewerbetreibender angesehen wird.
Als Firmeminhaber können Sie z.B. folgende Risken absichern:
Berufsbereich:
- Arbeits-Rechtschutz als Arbeitgeber
- Rechtschutz für Aufhebungsverträge
- Schadensersatz-Rechtschutz
- Steuer-Rechtschutz
- Sozialgerichts-Rechtschutz
- Erweiterter Verwaltungsrechtschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
- Straf-Rechtschutz
- Aktiver Straft-Rechtschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
- Daten-Rechtschutz
- Vorsorge-Rechtsberatung
- Spezial-Straf-Rechtschuz
- Firmenvertrags-Rechtschutz
- Versicherungsvertrags-Rechtschutz gewerblich
- Antidiskrimminierungs-Rechtschutz
Verkehrsbereich:
- Schadenersatzrechtschutz
- Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Landfahrzeuge)
- Online-Rechtschutz (Internet-Rechtschutz)
- Steuerrechtschutz
- Sozialgerichtsrechtschutz
- Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standesrechtschutz
- Strafrechtschutz
- Rechtsberatung-Vorsorge
- Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
Immobielenbereich:
- Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz
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