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Flottenversicherung die interessante Alternative zur Einzelversicherung von KFZ, LKW und anderen motorisierten Fahrzeugen
Die Kleinflottenversicherung bietet Ihnen als Betrieb im Handwerk, Handel und Gewerbe mit 6 –10 Kraftfahrzeugen die Möglichkeit, ihren Fuhrpark zu attraktiven Beiträgen und mit innovativen Leistungen bei einem Versicherer zu Versichern. Schluß mit der ewigen Sucherei am Jahresende und im Schadensfall.
Ihre Vorteile:
- Attraktive Stückbeiträge
- Top-LeistungenAll-Risk-Deckung
- Wenige Ausschlüsse
- Hohe Transparenz
- Verbesserte Neuwertentschädigung
- GAP-Deckung
- BBB-Deckung
- Flottenschutzbrief (für PKW/Lieferwagen
- und LKW bis 3,5 t Nutzlast)
Die Top-Leistungen für Ihre Kunden im Einzelnen
All-Risk-Deckung statt Vollkaskodeckung als „Rundum-Sorglos-Paket“
- In der Vollkaskoversicherung sind nur die aufgeführten Gefahren versichert. Bei der All-Risk-Deckung sind alle Risiken, bis auf wenige klar definierte Ausschlüsse, versichert. Somit erhöht sich sowohl die Leistung als auch die Transparenz der Deckung.
Verbesserte Neuwertentschädigung
- Der Versicherer ersetzt Erstbesitzern von PKW und Lieferwagen bei einem Totalschaden oder Verlust in den ersten 24 Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis. Bei LKW und Anhängern gilt eine 12-monatige Neuwertentschädigung.
GAP-Deckung
- Der Versicherer ersetzt bei einem Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges (PKW ohne Vermietung, Lieferwagen, LKW und Anhänger) die Differenz zwischen Restleasingforderung und dem Wiederbeschaffungswert abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung und – bei Totalschaden – des noch für das Fahrzeug bestehenden Restwertes.
BBB-Deckung
- Mitversichert werden für Lieferwagen, LKW und Anhänger Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Beispiele:
- 1. Bremsschäden = Ein LKW bremst zu stark und schleudert. Dadurch stellt sich der Anhänger quer und stößt mit dem Zugfahrzeug zusammen. Sowohl der LKW als auch der Anhänger werden beschädigt.
- 2. Betriebsschäden = Ein typischer Betriebsschaden ist der sogenannte Verwindungsschaden. Durch Bremsen und Schleudern kippt der Anhänger um; der LKW bleibt stehen. Dadurch verzieht sich der Rahmen, die Anhängerkupplung und die Anhängergabel sind beschädigt.
- 3. Bruchschäden = Fahrzeugteile, z. B. Achsen oder Radaufhängungen, brechen aufgrund eines Materialfehlers außerhalb der Garantie (reiner Verschleiß ist selbstverständlich nicht versichert)
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