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Glasversicherung als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung
Was versichert die Glasversicherung?
Gebäudeverglasungen:
Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas
In der Regel schließt man eine gebündelte oder verbundene „gleitende Neuwertversicherung“ gegen Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-Schäden, Sturm und Hagel ab. In diesem Fall leistet die Glasversicherung in der Regel auch nur, wenn der Schaden durch eines der versicherten Ereignisse, also Feuer, Sturm,... eingetreten ist.
Eine extra Glasversicherung ist also empfehlenswert!
Hier findet man auch weitere Leistungen
Mobiliarverglasungen
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
Gesellschaften die dieses Risiko in ihrer Hausratversicherung mitversichern :
! Nach und nach werden hier weitere Einträge folgen !