Start | Lexikon Krankenversicherung | PKV-Lexikon G | Grenzgänger versichern
Krankenversicherungsprodukte für Grenzgänger
Als Grenzgänger werden Personen bezeichnet, welche in Deutschland ihren ersten Wohnsitz haben und täglich oder im Wochenrythmus zwischen ihrem Arbeitgeber im grenznahen Ausland pendeln. Hierbei ist nicht die Rede von Saisonarbeitskräften oder befristeten Arbeitsverhältnissen. Entsandte also Personen die von ihrem Deutschen Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland entsandt wurden unterliegen entwerder der Versicherungspflicht in Deutschland oder sind als Expatriates zu versichern
Bersonderheiten für Grenzgänger in der Schweiz:
Für Gränzgänger in der Schweiz und deren nichterwerbstätige Familienangehörige besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der schweizerischen obligatorischen Krankenversicherung nach (KVG). Um nebender Pflichtversicherung in der Schweiz auch Versicherungsschutz in Deutschland zu erlagen, erhält der Grenzgänger eine Chipkarte über eine deutsche GKV, obwohl die Beitragszahlung in der Schweiz erfolgt. Für den Grenzgänger bestehen mit dieser Regelung Versicherungslücken in den Bereichen Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO und Krankenhaus, die durch entsprechende Zusatztarife veringert werden können.
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Versicherbare Leistungen in der Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger in der Schweiz (nach VVG) |
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Im Zahntarif sind in den ersten vier in den ersten drei Versicherungsjahren Zahnhöchstleistungen vorgesehen. Diese Summenbegrenzungen entfallen bei unfallbedingter Behandlung oder bei Vorlage eines Befundberichtes und fehlender Behandlungsbedürftigkeit |
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Versicherbare Leistungen in der Krankenhaususatzversicherung für Grenzgänger in der Schweiz (nach VVG) |
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100 % der Mehrkosten für die Inanspruchnahme von allgemeinen Krankenhausleistungen, keine Begrenzung auf die Gebührenordnung |
