Start Grundfähigkeiten Vorsorge
31 | 07 | 2010

Grundunfähigkeitversicherung ist keine Alternative zur Berufsunfähigkeitversicherung.

Grunfähigkeitenversicherung nennt man eine Versicherungsform, welche gewisse Fahigkeiten, die der Mensch für ein normales Leben benötigt gegen den Ausfall versichert. Hier kommt es nicht darauf an, welche Folgeerscheinungen für die betreffende Person eintreten, sondern der dauerhafte Ausfall der versicherten Grundfähigkeit hat die Versicherungsleistung zur Folge.

Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die Grundfähigkeitenversicherung, erst dann wenn schon wirklich nichts mehr geht. Aber durch die moderne Medizin treten diese Ereignise oft erst nach der Berufsunfähigkeit ein. Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung zieht dies dramatische finazielle Folgen nach sich.

Beispiel:

Arme bewegen

Die versicherte Person kann nicht allein eine Jacke anziehen und benötigt Hilfe. Die Fähigkeit, die Jacke öffnen oder schließen zu können ist nicht erforderlich.

Gehen

Die versicherte Person ist unfähig, eine bestimmte Entfernung (z. B. 200 m) über einen ebenen Boden gehend zurückzulegen, ohne anzuhalten,  sich abzustützen oder sich setzen muss.

Greifen

Die versicherte Person ist mit keiner Hand in der Lage, eine Flasche mit Schraubverschluß zu öffnen.

Hände gebrauchen

Die versicherte Person ist mit keiner Hand in der Lage, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.

Heben und Tragen

Die versicherte Person ist mit keiner Hand in der Lage, einen Gegenstand von bestimmtem Gewicht (z. B. 2 kg) von einem Tisch zu heben und es eine vorher bestimmte Strecke (z. B. 5 m) weit zu tragen.

Hören

Die versicherte Person kann keine Geräusche wahrnehmen.

Knien oder Bücken

Das versicherte Person ist nicht in der Lage, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.

Sehen

Die versicherte Person ist auf beiden Augen blind. Die Restsehkraft darf nicht mehr als z. B. 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.

Sich orientieren

Die versicherte Person ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.

Sitzen

Die versicherte Person ist unfähig,  eine bestimmte Zeit (z. B. 20 Minuten) lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.

Sprechen

Die versicherte Person ist unfähig zu sprechen und nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.

Stehen

Die versicherte Person ist unfähig, eine bestimmte Zeit (z. B. 10 Minuten) lang zu stehen, ohne sich abzustützen.

Treppen steigen

Die versicherte Person ist nicht in der Lage, eine definierte Treppe (z.B. mit 12 Stufen) hinauf- oder hinabzugehen, ohne eine Pause zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten. Die Pause darf eine Mindestlänge nicht überschreiten (z. B. 1 Minute).

 

 
PKV im Vergleich

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