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Hausratversicherung und Feuerschäden:
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- Sengschäden, Schmorschäden,
- Rauch- und Rußschäden
- Rauchschäden durch am Versicherungsort befindliche Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen (Nutzwärmeschäden)
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder Stromschwankungen
- Überspannungsschäden an elektrischen Geräten als Folgeschaden eines Blitzschlagschadens an Sachen auf dem Grundstück
- Überspannungsschäden an elektrischen Geräten auch ohne direkte Blitzeinwirkung auf Sachen (Blitz)
- Schäden durch sonstige atmosphärische Elektrizität
- Gefriergutschäden als Folgeschaden eines Blitzschlagschadens ohne besondere Entschädigungsgrenze
- Gefriergutschäden infolge sonstiger unvorhersehbarer Stromunterbrechung (Netzausfall)
- Schäden durch Verpuffung - Implosion
- Schäden durch Überschalldruckwellen
- Aufprall von Luftfahrzeugen - sonstiger Flugkörper
- Anprall von - Straßenfahrzeugen - Schienenfahrzeugen - Wasserfahrzeugen
- Feuerrohbauversicherung möglich?
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Hausratversicherung und Leitungswasserschäden:
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- mittelbare bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus den aufgezählten Rohren/Einrichtungen/Anlagen
- Wasseraustritt aus Aquarien, Fußbodenheizungen, Wasserbetten, Wassersäulen und Zimmerbrunnen
- Wasseraustritt aus Schwimmbecken
- Austritt von Wasser aus innenliegenden Regenwasserableitungsrohren
- Austritt aus Regenwassernutzungsanlagen
- Austritt von Stoffen aus innenliegenden Lüftungs- und Gasrohren
- Austritt von Wasser Anlagen erneuerbarer Energien (außer Windkraftanlagen)
- Austritt von Solen, Ölen, Kühl- und Kältemitteln aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Austritt aller wärmetragender Flüssigkeiten aus allen versicherten Rohren und Anlagen
- Austritt von gasförmigen Stoffen aller Art (z.B. Wasserdampf)
- Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Plansch- und Reinigungswasser
- Bruchschäden an Wasserlösch- und Berieselungsanlagen, sofern diese zum versicherten
- Bruchschäden an Regenwassernutzungsanlagen versichert, wenn sie zum Hausrat gehören
- Innenliegende Regenwasserableitungsrohre / Lüftungsrohre / Gasrohre
- Rohrbruch und frostbedingte Bruchschäden an zum Hausrat gehörenden Anlagen erneuerbarer Energien versichert
- Bruchschäden an Heizkörpern, Boilern oder ähnlichen Teilen von Warmwasser- oder Dampfheizungsanlagen
- Bruchschäden an Armaturen und Sanitäreinrichtungen
- Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle
- Wasserverlust / Gasverlust nach einem versicherten Rohrbruch
- Befüllung von Wasserbetten und Aquarien nach bestimmungswidrigem Wasseraustritt
- Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen
- Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen in innenliegenden Regenfallrohren
- Kostenübernahme auch wenn bei Rohrverstopfung kein ersatzpflichtiger Leitungswasserschaden entstanden ist
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Hausratversicherung Sturm und Hagel:
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- Sturmklausel = mindestens Windstärke 8
- Verzicht auf Sturmklausel
- Schäden infolge von Sturm- oder Hagelschäden an baulich verbundenen Gebäuden
- Schäden an allen Sachen, die sich außerhalb des Gebäudes befinden (z.B. auf Terrasse)
- Schäden durch Niederschläge, auch wenn sie durch eine nicht sturmbedingte Gebäudeöffnung eindringen
- Schäden durch Niederschläge auch bei nicht ordnungsgemäß verschlossenen Fenstern, Außentüren und anderen Öffnungen
- Schäden durch Frost
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Hausrat-Versicherung und Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus:
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- Entwendung von Sachen aus einem verschlossenen Raum nach Einschleichen oder dortigem Verborgen halten
- Eindringen mittels richtiger Schlüssel wenn diese durch einen Raub inner- oder außerhalb des Versicherungsortes erlangt wurde
- Einbruch über nicht versicherte Räume ohne weitere Hindernisse in versicherte Räume
- Aufbrechen/Öffnen eines abgeschlossenen Behältnisses innerhalb eines Gebäudes in der Innen- u. Außenversicherung
- Öffnen eines Behältnisses mittels eines richtigen Schlüssels wenn diese durch einen Raub inner- oder außerhalb des Versicherungsortes erlangt wurde
- Telefonmehrkosten infolge Telefonmissbrauchs nach einem Einbruch
- Missbrauch eines Mobiltelefons - auch außerhalb des Versicherungsortes
- Raub am Versicherungsort auch Sachen versichert, deren Heranschaffung an den Tatort erpresst wurde
- Raub innerhalb der Wohnung durch Personen, die mit seiner Zustimmung des VN anwesend sind
- Beraubung von Personen, die der Versicherungsnehmer mit der Betreuung seiner Sachen beauftragt hat
- Missbrauch von durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommenen Kunden-/Scheck-/Kreditkarten
- Entschädigungsgrenze, bei Missbrauch infolge räuberischer Erpressung zusätzlich herausgegebenen PIN
- Schäden durch vorsätzliche Handlungen von Hausangestellten oder Mitbewohnern
- Vandalismus nach Einbruch mittels richtiger Schlüssel, wenn diese durch Raub innerhalb des Versicherungsortes erlangt wurden
- Vandalismus nach einem Einbuch auch versichert, wenn sich der Täter eingeschlichen oder verborgen gehalten hatte
- Vandalismusschäden bei einer Beraubung innerhalb der Wohnung
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Einbruch Diebstahl außerhalb von Gebäude
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- Diebstahl versicherter Sachen ( unter Umständen auch Fotoapparate, elektronische Geräte oder Wertsachen außer Bargeld/Urkunden/Wertpapiere) aus dem verschlossenen Innen-/Kofferraum eines Kraftfahrzeugs
- Gilt für den Diebstahl aus KFZ eine Nachtzeitklausel
- Ist der Diebstahl aus Diebstahl aus Kraftfahrzeug-Anhängern über die Hausratversicherung mitversichert
- Diebstahl aus einer Dachbox
- Diebstahl aus dem verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs versichert
- Diebstahl von Sachen aus einer verschlossenen Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil
- Diebstahl von Sachen aus einem verschlossenen Spind oder Schließfach außerhalb von Gebäuden
- Diebstahl von Sachen (ohne Wertsachen, elektronische Geräte) infolge Einbruch in Wohnwagen oder Schrebergartenbauten
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Hausrat-Versicherung bei Fahrrad-, Rollstuhl- oder Kinderwagendiebstahl
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- Versicherungsschutz für das Fahrrad / den Fahrradanhänger besteht nachts nach beendetem Gebrauch auch außerhalb von Gebäuden (Nachtzeitklausel)
- Versicherungsschutz für das Fahrrad / den Fahrradanhänger besteht auch, wenn das Fahrrad nachts innerhalb eines Gebäudes nicht ausreichend gesichert war
- Einfacher Diebstahl von Kinderwagen / auch bei Diebstahl außerhalb des Versicherungsgrundstücks
- Einfacher Diebstahl von Gehilfen z.B. Rollator, sind Sicherungen Tags / Nachts auch innerhalb eines Gebäudes vorgeschrieben?
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Hausrat Versicherung bei einfachem Diebstahl
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- Einfacher Diebstahl von Hausrat im Krankenhaus / Krankenzimmer, bei Kur oder Kurzzeitpflege
- Einfacher Diebstahl von Wertsachen - Bargeld im Krankenhaus / Krankenzimmer, bei Kur oder Kurzzeitpflege
- Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und
- Einfacher Diebstahl Wäsche / Kleidung (ohne Ausschluß bestimmter Kleidungsstücke) ohne Nachtzeitklausel
- Wäsche auf der Leine nicht auf einen bestimmten Grund beschränkt
- Diebstahl auf dem gesamten Versicherungsgrundstück - inner- und außerhalb der Versicherungsräume
- Wäsche auf der Leine nicht auf einen bestimmten Grund beschränkt
- Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern - auf dem gesamten Versicherungsgrundstück
- Diebstahl von Garteninventar, Gartenskulpturen
- Einfacher Diebstahl Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen
- Einfacher Diebstahl von Zähnen, Gebissen, Hör- und Sehhilfen
- Einfacher Diebstahl von Überwachungseinrichtungen, Markisen und Antennenanlagen auf dem gesamten Versicherungsgrundstück
- Einfacher Diebstahl von Go-Karts und sonstigen Spielfahrzeugen auf dem gesamten Versicherungsgrundstück
- Einfacher Diebstahl auf Reisen, ohne Alterseinschränkung der geschädigten Person
- Schäden durch Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes, ohne Alterseinschränkung der geschädigten Person
- Schäden durch Missbrauch entwendeter Kunden-/Scheck-/Kreditkarten, ohne Alterseinschränkung der geschädigten Person
- Schäden durch Online-Betrug (Phishing), ohne Alterseinschränkung der geschädigten Person
- Schäden an versicherten Sachen durch böswillige Beschädigung (z.B. Graffiti)
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Elementargefahren sofern versichert
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- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge Ausuferung oder Witterungsniederschlägen
- Erdsenkungen sind ohne Ausschluss von Schäden durch ungenügende Behandlung des Baugrunds versichert
- Ausschlussklausel für nicht funktionierende Rückstausicherungen ist gestrichen - Rückstauschäden mit SB oder ohne
- Keine Wartezeit, wenn ein Vorvertrag unter Einschluss von Elementarschäden bestand
- Anrechnung des SB bei Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben und Vulkanausbruch
- Anrechnung des SB für Elementarschäden
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Sonstige Sachgefahren
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- Schäden durch Innere Unruhen, ohne Ausschluss von Schäden durch in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen
- Schäden durch Streik und Aussperrung, ohne Ausschluss von Schäden durch in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen
- Schäden durch auf dem Versicherungsgrundstück gelagerte radioaktive Isotope
- Schäden an versicherten Sachen durch Transportmittelunfall Schäden (auch Verlust)
- Reisen - an Sachen im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung
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Versicherte Sachen , Versicherungsort
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- Sind serienmäßig hergestellte Anbaumöbel-/küchen mitversichert, auch wenn diese nicht vom VN gekauft wurden
- Sind auf dem Grundstück befindliche Sicherungs- und Überwachungsanlagen, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (außer Windkraftanlagen)mitversichert
- ist fremdes Eigentum mitversichert, soweit es sich nicht um Eigentum von Mietern/Untermietern des VN handelt
- Sind neben Rollstühlen, Rasenmähern, Go-Karts u. Spielfahrzeugen auch sonstige nicht versicherungspflichtige Kfz bis 6 km/h mitversichert
- Besteht der Versicherungschutz auch für Teile und Zubehör von Kfz und Anhängern
- Sind Fall- u. Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen mitversichert
- Sind dem Beruf oder Gewerbe dienende Sachen auch in reinen Arbeitszimmern ohne Entschädigungsgrenze mitversichert
- Sind berufliche und gewerbliche Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände (unter Umständen auch Handelsware / Musterkollektionen) in einem reinen Arbeitszimmern mitversichert
- Sind auch sonstige, dem Beruf/Gewerbe dienende Sachen mitversichert
- Zählen zum Versicherungsort auch beruflich/gewerblich genutzte Räume, die nicht über die Wohnung zu betreten sind, auch, wenn dort Angestellte beschäftigt werden und/oder Publikumsverkehr stattfindet
- Sind Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder, Waschmaschinen und Wäschetrockner auch in gemeinschaftlich genutzten unverschlossenen Räumen versichert
- Sind Fahrräder, Fahrradanhänger, Kinderwagen, Rollstühle, Gartenmöbel, Gartengeräte, Schwimmbadzubehör und sonstiges Garteninventar, Wäsche, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Go-Karts, Spielfahrzeuge und Gehilfen auf dem gesamten Grundstück versichert
- Zählen Garagen außerhalb des Grundstücks zum Versicherungsort, falls sie sich in der Nähe / innerhalb des Wohnortes befinden
- Zählt in Einfamilienhäusern auch die vermietete Einliegerwohnung zum Versicherungsort
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Wertsachen
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- Wie hoch ist die Gesamt-Entschädigungsgrenze für Wertsachen
- Gilt die Entschädigungsgrenze auch für Sachen in Wertschutzschränken, die fest eingebaut sind oder mind. 200 kg wiegen
- Sind auch dauernd in Bankschließfächern oder -tresoren aufbewahrte Wertsachen mitversichert
- Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für nicht in Wertschutzschränken aufbewahrtes Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge,
- Entschädigungsgrenze für nicht in Wertschutzschränken aufbewahrte Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Höhe der Entschädigungsgrenze für nicht in Wertschutzschränken aufbewahrten Schmuck, Münzen, Briefmarken, Gold und Platin
- Zahlen Telefonkarten(sammlungen) zu den eingeschränkt versicherten Wertsachen
- Zählen Taschen- und Armbanduhren (auch Uhrensammlungen) den eingeschränkt versicherten Wertsachen
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Außenversicherung
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- Kennen Sie die Gesamt-Entschädigungsgrenze im Rahmen der Außenversicherung
- Gelten für Wertsachen die gleichen Entschädigungsgrenzen wie in der Innenversicherung
- Besteht im Rahmen der Außenversicherung keine besondere Einschränkung für Foto-/Filmapperate, Mobiltelefone und tragbare elektronische Geräte
- Sehen die Bedingungen keine Ausschlüsse von Wertsachen und elektrischen Geräten (z.B. Mobiltelefone oder Kameras) in Kundenschließfächern vor
- Gelten im Rahmen der Außenversicherung Entschädigungsgrenze für Sachen in Kundenschließfächern
- Gelten auch Zeiträume von mehr als 3 Monaten als vorübergehend
- Gilt bei einem Berufs-, Studien- oder Urlaubsaufenthalt auch ein Zeitraum von bis zu einem Jahr als vorübergehend
- Besteht während Ausbildung/Studium und Wehr-/Zivildienst auch bei Gründung eines eigenen Hausstands Versicherungsschutz
- Ist auch der Hausrat, welcher sich dauerhaft in der beruflich genutzten Zweitwohnung befindet versichert - wenn nicht Lebensmittelpunkt
- Ist die eigene Sportausrüstung auch mitversichert, wenn sie sich dauerhaft außerhalb des Versicherungsorts und nicht in einem verschlossenen Stahlschrank befindet
- Sind auch auch dauerhaft am Arbeitsplatz belassene eigene Arbeitsgeräte mitversichert
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Versicherte Kosten in der Hausratversicherung
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- Gibt es keine Entschädigungsgrenze für nicht auf Weisung des Versicherers entstandene Schadenabwendungs-/minderungskosten
- Gibt es keine Entschädigungsgrenze für Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten
- Werden auch Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen übernommen - gibt es hier Entschädigungsgrenzen oder zeitliche Einschränkungen
- Werden Kosten für Schlossänderungen der Wohnung bei versichertem Schlüsselverlust ohne Entschädigungsgrenze übernommen gilt dieses auch für Gemeinschaftstüren
- Werden Schlossänderungskosten auch bei Schlüsselverlust infolge einfachem Diebstahl übernommen
- Werden Reparaturkosten für Gebäudeschäden infolge Einbruch Dienstahl, Raub oder Vandalismus ohne besondere Entschädigungsgrenze übernommen
- Werden auch Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung ersetzt die als Folge einer Rettungsmaßnahme entstanden sind
- Werden Reparaturkosten ohne Entschädigungshöchstgrenze für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten (bei Bedarf auch an behindertengerechter Einbauten) in Miet-/Eigentumswohnungen übernommen - gilt dieses auch für gemietete Einfamilienhäuser.
- Werden Lagerkosten ohne Dauerbegrenzung übernommen
- Werden bei vollständiger Unbenutzbarkeit auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung übernommen und wie ist hier die zeitliche Beschränkung
- In welcher Höhe werden Hotel-/Unterbringungskosten werden erstattet und gibt es hierfür eine Einschränkung in der Dauer und dem Tageshöchstsatz
- Werden im Rahmen der Hotel-/Unterbringungskosten auch Nebenkosten wie z.B. Frühstück, Telefon übernommen
- Werden im Rahnen einer notwendigen Unterbringung auch Kosten für Haustierunterbringung übernommen
- Erstattet der Versicherer auch Mietkosten, falls diese trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung weiter gezahlt werden müssen
- Werden auch Geräteanmietkosten übernommen
- Werden die Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubsreise ab einer voraussichtlichen Schadenhöhe von ...€ übernommen
- Werden diese Rückreisekostern nur für den Versicherungsnehmer oder auch seine direkten Reisebegleiter gezahlt
- Gilt jede private veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort, ohne Mindest- und Höchstdauer als Urlaubsreise
- Werden die Rückreisemehrkosten bei Abbruch einer Dienstreise gezahlt
- Werden die Kosten für eine schadenbedingte Wiederherstellung von Daten und Programmen übernommen
- Werden auch Mehrkosten infolge von Preissteigerungen zwischen dem Versicherungsfall und der Wiederherstellung übernommen
- Werden auch Mehrkosten infolge Technologiefortschritts erstattet, falls die exakte Wiederbeschaffung unwirtschaftlich ist
- Werden auch Kosten für die Wiederherstellungskoordination infolge eines "erheblichen" Versicherungsfalls übernommen
- Werden auch Verpflegungskosten, für Privatpersonen übernommen, welche infolge eines Schadens Hilfe geleistet haben
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Welche Serviceleistungen erbringt der Hausratversicherer
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- Gibt es einen 24h Service
- Erfolgt eine Vermittlung eines Dolmetschers vor Ort oder telefonischer Dolmetscherdienst bei Schäden im Ausland
- Erfolgt Organisation der vorzeitigen Rückreise bei Schadeneintritt während einer Reise
- Gibt es eine Hilfe bei der Sperrung und Ersatzbeschaffung von abhanden gekommenen Bank-/Kreditkarten
- Erfolgt eine Unterstützung bei Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von abhanden gekommenen Ausweisen und Unterlagen
- Besteht die Möglichkeit zur Hinerlegung von Kopien wichtiger Dokumente (Dokumentendepot)
- Erflogt eine Unterstützung bei der Vermittlung von: Handwerkern, Schlüsseldienstes, Rohrreinigungsdienstes, oder sonstiger Notfalldiensten
- Kann eine Vermittlung eines Wach-/Sicherheitsdienstes oder eines Haus-/Wohnungshüters in Anspruch genommen werden
- Kann die Vermittlung eines Brand- oder Wassersanierers, Reinigungsspezialisten oder Experten für Alarmanlagen und Stahlschränke in Anspruch genommen werden
- Erfolgt auch eine Vermittlung einer Hotelunterkunft
- Vermittlung von Möbelpackern und/oder einer Spedition
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