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JA stationär plus, Krankenhauszusatzversicherung der Janitos
Die Krankenhauszusatzversicherung der Janitos Versicherung JA stationär plus bietet ein umfassendes Leistungspektrum zu einem günstigen Preis
Der JA Stationär Plus ist anders als sein kleiner Bruder "Ja Stationär" ein vollwertiger Krankenhauszusatztarif mit Top-Leistungen zum günstigen Preis.
>>> FAQ´s zum Krankenhauszusatztarif JA stationär plus
Wenn Sie diesem Link folgen finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten
Die Krankenhauszusatztarife Janitos Stationär Plus in der Leistungskurzübersicht
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Leistungspunkte Janitos Krankenhausvorsorge in Kurzform (Stand 08/2011) |
JA stationär plus |
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Freie Krankenhauswahl |
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Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung |
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1 oder 2 Bett-Zimmer |
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Chefarzt oder Wahlarztbehandlung |
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Bei medizinischer Notwendigkeit leistet der Krankenhauszusatztarif auch über die GOÄ hinaus |
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Differenzkosten erstattungsfähig |
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Ersatzkrankenhaustagegeld, bei Unterbringung im Mehrbett Zimmer 30 €, bei verzicht auf privatärztlichr Behandlung 30 Euro, je Krankenhaustag |
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Krankentransporte bis zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus |
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Ausland, in gleicher Höhe wie eines Vergleichskrankenhauses in Deutschland |
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Begleitperson (Rooming infür Kinder bis zum 14. Lebensjahr) |
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Optionsrecht , d.h. es besteht die Möglichkeit nach dem 3. und 6. Versicherungsjahr in den JA stationär plus zu wechseln |
entfällt |
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Vor- und nachstationäre Behandlung |
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Ambulante Operationen |
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Versicherungsunterlagen zum Download: |
Fragen und Antworten zur Krankenhauszusatzversicherung JA stationär plus
Auszug aus den Bedingungen (01.07.2010)
Versicherungsfähig im JA stationär plus sind
Nach Tarif JA stationär können Personen versichert werden, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
Versicherte Aufwendungen aus dem JA stationär plus für Unterkunft
Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für gesondert berechenbare Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer geltend gemacht, wird für jeden Tag, den das Krankenhaus im Rahmen der Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen für eine vollstationäre Heilbehandlung berechnet, ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro gezahlt.
Versicherte Aufwendungen aus dem JA stationär plus für privatärztliche Behandlung
Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung).
Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für gesonderte privatärztliche Behandlung geltend gemacht, wird für jeden Tag, den das Krankenhaus im Rahmen der Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen für eine vollstationäre Heilbehandlung berechnet, ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro gezahlt.
Versicherte Aufwendungen aus dem JA stationär plus für Begleitperson im Krankenhaus
Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils, wenn dieser als Begleitperson neben einem versicherten Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, stationär aufgenommen wird
Versicherte Aufwendungen aus dem JA stationär plus für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer vollstationären Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung, soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind.
Versicherte Aufwendungen aus dem JA stationär plus für vor- und nachstationäre Behandlungen
Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen im Rahmen einer vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus nach § 115 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind.
Vorstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Klärung der Erforderlichkeit oder zur Vorbereitung einer vollstationären Krankenhausbehandlung. Nachstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Sicherung oder Festigung des Behandlungserfolges im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der vollstationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der vollstationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten
Versicherte Aufwendungen aus dem JA stationär plus für ambulante Operartionen
Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen für ambulante Operationen im Krankenhaus, die im nach § 115 b SGB V vereinbarten Katalog ambulant durchführbarer Operationen enthalten sind, soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind.
Versicherte Aufwendungen aus dem JA stationär plus für allgemeine Krankenhausleistungen
Ersetzt werden 100% der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen in Deutschland, die dadurch entstehen, dass ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus gewählt wurde. Erbringt die GKV keine Leistungen, werden Aufwendungen nicht ersetzt.
Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen sind insbesondere Krankenhauskosten (Unterbringung im Mehrbettzimmer, Pflege und Verpflegung), Krankenhausnebenkosten, Behandlerkosten sowie die Leistungen einer Hebamme und eines Entbindungspflegers.
Versicherte Aufwendungen aus dem JA stationär plus für Transportkosten
Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für einen Krankentransport bis zu 100 km, mindestens aber bis zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind.
Versicherte Aufwendungen aus dem JA stationär plus bei Auslandaufenthalt
Bei stationärer Behandlung im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Leistungen für Unterkunft, privatärztliche Behandlung, Begleitperson im Ktrankenhaus und Aufnahme- und Abschlussuntersuchung. Der Ersatz von Aufwendungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer und für vereinbarte privatärztliche Behandlung ist begrenzt auf die Aufwendungen, die bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen eines vergleichbaren, geeigneten Krankenhauses in Deutschland, das nach der Bundespflegesatzverordnung oder nach dem KHEntgG abrechnet, entstanden wären.
Alle Angaben ohne Gewähr es gelten die Bedingungen des Versicherers!
Alpahbetischer Index, Lexikon private Krankenversicherung:

