Start | Krankenhauszusatzversicherung | Krankenhaus-Zusatztarife | Krankenhauszusatztarife 1 Bett | JA stationär plus
Die Krankenhauszusatzversicherung der Janitos Versicherung JA stationär plus bietet ein umfassendes Leistungspektrum zu einem günstigen Preis
Der JA Stationär Plus ist anders als sein kleiner Bruder "Ja Stationär" ein vollwertiger Krankenhauszusatztarif mit Top-Leistungen zum günstigen Preis.
Wenn Sie diesem Link folgen finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten
Die Krankenhauszusatztarife Janitos Stationär Plus in der Leistungskurzübersicht
Leistungspunkte Janitos Krankenhausvorsorge in Kurzform (Stand 08/2011) |
JA stationär plus |
Freie Krankenhauswahl |
|
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung |
|
1 oder 2 Bett-Zimmer |
|
Chefarzt oder Wahlarztbehandlung |
|
Bei medizinischer Notwendigkeit leistet der Krankenhauszusatztarif auch über die GOÄ hinaus |
|
Differenzkosten erstattungsfähig |
|
Ersatzkrankenhaustagegeld, bei Unterbringung im Mehrbett Zimmer 30 €, bei verzicht auf privatärztlichr Behandlung 30 Euro, je Krankenhaustag |
|
Krankentransporte bis zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus |
|
Ausland, in gleicher Höhe wie eines Vergleichskrankenhauses in Deutschland |
|
Begleitperson (Rooming infür Kinder bis zum 14. Lebensjahr) |
|
Optionsrecht , d.h. es besteht die Möglichkeit nach dem 3. und 6. Versicherungsjahr in den JA stationär plus zu wechseln |
entfällt |
Vor- und nachstationäre Behandlung |
|
Ambulante Operationen |
|
Versicherungsunterlagen zum Download: |
Fragen und Antworten zur Krankenhauszusatzversicherung JA stationär plus
Auszug aus den Bedingungen (01.07.2010)
Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer geltend gemacht, wird für jeden Tag, den das Krankenhaus im Rahmen der Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen für eine vollstationäre Heilbehandlung berechnet, ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro gezahlt.
Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für gesonderte privatärztliche Behandlung geltend gemacht, wird für jeden Tag, den das Krankenhaus im Rahmen der Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen für eine vollstationäre Heilbehandlung berechnet, ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro gezahlt.
Vorstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Klärung der Erforderlichkeit oder zur Vorbereitung einer vollstationären Krankenhausbehandlung. Nachstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Sicherung oder Festigung des Behandlungserfolges im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung.
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der vollstationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der vollstationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten
Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen sind insbesondere Krankenhauskosten (Unterbringung im Mehrbettzimmer, Pflege und Verpflegung), Krankenhausnebenkosten, Behandlerkosten sowie die Leistungen einer Hebamme und eines Entbindungspflegers.
Alle Angaben ohne Gewähr es gelten die Bedingungen des Versicherers!
Alpahbetischer Index, Lexikon private Krankenversicherung: