Janitos Multi-Rente die kostengünstige Verdienstausfallvorsorge, als "Worste-Case Vorsorge" oder Ergänzung zur Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
Nein, die Janitos Multirente ist kein Ersatz für eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung, vielmehr bietet die Multi-Rente einen festgelegten Versicherungsschutz bei Eintritt schwerer Unfallfolgen und Organschäden (Krankheiten), welche durchaus einen Verlust der Arbeitskraft nach sich ziehen können. Der Vorteil der Janitos Multi-Rente gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht hierbei aber in folgenden Punkten:
Was haben Sie von der Janitos Multi-Rente im Leistungsfall zu erwarten?
Die vereinbarte monatliche Rente aus der Janitos Multi-Rente wird gezahlt:
Die monatliche Rente wird dann gezahlt, wenn der Leistungsfall in einer der o.g Absicherungsbereichen eintritt unabhängig davon, ob die versicherte Person einer Berufstätigkeit nachgehen kann
Auszug aus der Leistungsübersicht zur Janitos Mult-Rente (Stand 01.04.2009)
Annahmerichtlinien und versicherbare Rentenhöhen bei der Janitos Multi-Rente Alter der versicherten Personen zu Beginn des Vertrages Kindertarif: Eintrittsalter 4 Jahre – 17 Jahre Volljährigkeitsklausel: Mit Erreichen der Volljährigkeit erfolgt automatisch die Umstellung auf den Erwachsenentarif Erwachsenentarif: Eintrittsalter 18 Jahre - 59 Jahre VN / versicherte Person Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person müssen nicht identisch sein. Mehrere Verträge für eine versicherte Person Der Abschluss eines zweiten Vertrages für dieselbe versicherte Person ist anfragepflichtig und muss im Vorfeld mit der Fachabteilung der Janitos Versicherung AG abgestimmt werden. Versicherungsdauer Längstens bis zur Vollendung des 67. Lebensjahrs Nicht versicherbare, zuschlagspflichtige und anfragepflichtige Berufstätigkeiten Nicht versicherbare Berufe: Nicht versichert sind Beeinträchtigungen bei Tätigkeiten, die im Rahmen der folgenden Berufsbilder auftreten: Akrobat, Artist, Bergungstaucher, Bohrschichtführer, Boxer, Dompteur, Drachenfluglehrer, Fallschirmlehrer, Flugversuchspilot, Forschungstaucher, Mitarbeiter von Munitions-, Such- und Räumungstrupps, Schießmeister, Sprengmeister/-beauftragter/-berechtigter/-hauer/-macher, Stückenschießer (Bergbau), Rennfahrer im Bereich Motorsport (z.B. Formel 1 oder Motorradrennfahrer), Stuntman, Testfahrer, Testpilot, Tierbändiger, Trapezkünstler, Versuchsfahrer und Werksfahrer. Rentenhöhe: Erwachsene (Personen mit Eintrittsalter ab 18 Jahre) Kinder (Personen mit Eintrittsalter ab 4 Jahre bis 17 Jahre) Mindestrentenhöhe: 500 Euro Maximale Rentenhöhe bei Vertragsabschluss: 3.000 Euro Maximale Rentenhöhe während der Vertraglaufzeit (wenn durch Erhöhung der VS oder augrund Aktivdynamik von der Rentenhöhe bei Vertragsabschluss abweicht): 3.000 Euro Mindestrentenhöhe: 500 Euro Maximale Rentenhöhe bei Vertragsabschluss: 2.000 Euro Maximale Rentenhöhe während der Vertragslaufzeit (wenn durch Erhöhung der VS oder aufgrund Aktivdynamik von der Rentenhöhe bei Vertragsabschluss abweicht): 3.000 Euro Rentenleistung bei Invalidität durch Unfall aus der Janitos Multi-Rente Voraussetzung für die Rentenleistung Der Unfall hat zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% geführt. Fristen Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein und spätestens vor Ablauf von weiteren 6 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt sowie vom VN geltend gemacht werden. Mitwirkungsanteil Eine Leistungskürzung ist erst ab 50 % möglich.
Rentenleistung bei Organschäden aus der Janitos Multirente Voraussetzung für die Rentenleistung Als Leistungsfall gilt der Eintritt einer irreversiblen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von bestimmten Organen bzw. einer definierten Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten als Folge einzelner bestimmter Krankheiten oder durch Unfall. Die Maßstäbe für die Bewertung sind im Bedingungswerk dargelegt. Geltendmachung von Ansprüchen Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit ist uns durch ein ärztliches Gutachten zu belegen. Vorerkrankungen Haben Vorerkrankungen bei der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, findet keine Leistungskürzung entsprechend dem Anteil der Vorerkrankung statt. Organschäden und Krankheiten: Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Schädigung des Gehirns oder des Rückenmarkes, die zu einer vollständigen Lähmung eines Beines und eines Armes, oder mindestens einer Körperhälfte führt. Vollständig heißt, dass die Funktion der Extremitäten zu 90 oder mehr Prozent aufgehoben ist. Alle weiteren Beeinträchtigungen nach Schädigung des Gehirns oder des zentralen Nervensystems werden nach den Definitionen der Grundfähigkeiten beurteilt. Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten Multi-Rente für Erwachsene: Versichert sind alle psychischen oder geistigen Erkrankungen, die geführt haben. Versicherungsschutz besteht jedoch nicht bei einer dauerhaften geschlossenen Unterbringung auf Grund einer Straftat, einer Suchterkrankung und deren Folgen oder eines Suizidversuches und dessen Folgen. Multi-Rente für Kinder: Ein Rentenanspruch liegt vor, sofern nachweislich durch ein sich während der Vertragslaufzeit ereignendes Unfallereignis, durch eine Infektion oder durch einen Impfschaden ein Intelligenzdefekt neu entstanden ist und durch diesen Intelligenzdefekt der gemessene Intelligenzquotient die altersentsprechende Norm um mehr als 35 % unterschreitet. Herzinfarkt und andere Herzerkrankungen Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gelten alle Herzerkrankungen wie z.B. Herzinfarkt, Herzklappenerkrankungen, Entzündungen des Herzmuskels oder Herzrhythmusstörungen, die zu einer erheblichen Minderung der Pumpleistung des Herzens geführt haben. Eine erhebliche Minderung der Pumpleistung liegt vor bei einer: des 8. Lebensjahres in der modifizierten Form für Kinder) Der Zustand muss irreversibel und auch durch Medikamente nicht dauerhaft über das oben beschriebene Maß verbesserbar sein. Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht. Nierenerkrankungen Eingeschlossen sind alle Erkrankungen der Nieren, die z.B. aufgrund von Immunkrankheiten, chronischen Entzündungen, Verletzungen, Gefäßsklerose, Diabetes oder Bluthochdruck entstanden sind. Geleistet wird ausschließlich bei Nierenerkrankungen, die die Leistungsfähigkeit der Nieren auf Dauer und irreversibel so reduzieren, dass die Werte Werden die Werte durch eine Dialysebehandlung und/oder Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht. Lungenerkrankungen Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Lungenerkrankung, die die Leistungsfähigkeit der Lungen auf Dauer und irreversibel erheblich reduziert. Eingeschlossen sind alle Erkrankungen der Lungen, wie z.B. Asthma, Emphysem, chronische Entzündungen und Verletzungen. Die Leistungskraft der Lungen wird in Prozent von der Norm bestimmt. Die Funktionsminderung wird ausschließlich anhand eingeführter Leitlinien zur Messung der Lungenfunktion bestimmt. Erheblich ist eine Reduktion der Lungenleistung, wenn: Norm) ist. Eine Verbesserung der Werte durch die Benutzung eines Sauerstoffgerätes bzw. durch die künstliche Zufuhr von Sauerstoff gilt nicht als Verbesserung der Funktionsminderung. Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht. Lebererkrankungen Als Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Leberschädigung, die die Funktion der Leber erheblich reduziert. Die Funktionsminderung der Leber ist dann erheblich reduziert, wenn mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Funktionsminderung muss irreversibel und auf Dauer sein. Werden die Funktionen der Leber auf Grund einer Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht. Krebs (ohne Lymphknotenkrebs und Blutkrebs) Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrolliertem Wachstum, der Aussaat von Tumorzellen mit Einwanderung in umliegendes Gewebe und der Zerstörung von gesundem Gewebe kommt. Krebserkrankungen werden nach der Größe des Tumors (T) als T1, T2, T3 oder T4 beschrieben, zusätzlich nach der Beteiligung von Lymphknoten (N) und der Aussaat des Tumors (M). Geleistet wird bei Multi-Rente für Erwachsene: Tumoren der Größe T3 bzw. Stadium 3 und höherem Stadium bei Multi-Rente für Geleistet wird bei Multi-Rente für Kinder: Tumoren der Größe T2 bzw. Stadium 2 und höherem Stadium bei der Multi-Rente Ausgeschlossen sind: Versichert sind aber maligne Melanome mit einer Tumordicke von mehr als 1,5 mm nach Breslow oder Clark Level 3. Lymphknotenkrebs und Blutkrebs Unter diesen Begriff fallen alle Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie, Lymphome und Morbus Hodgkin. Die Krebserkrankungen des Blutes und der Lymphknoten werden je nach Ausprägung in Stadien eingeteilt. Stadium 1: Befall einer einzigen Lymphknotenregion ober- oder unterhalb des Zwerchfells Stadium 2: Befall von zwei oder mehr Lymphknotenregionen ober- oder unterhalb des Zwerchfells Stadium 3: Befall auf beiden Seiten des Zwerchfells Stadium 4: Befall von nicht primär lymphatischen Organen (z.B. Leber, Knochenmark) Geleistet wird bei: Rentenleistung aus der Janitos Multi-Rente bei Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten Voraussetzung für die Rentenleistung Der Leistungsfall tritt ein, wenn der Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten durch Unfall oder Krankheit nach einer Bewertungsskala zu einer Punktezahl von mindestens 100 Punkten führt. Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und nicht mehr therapierbar sein Geltendmachung von Ansprüchen Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit ist uns durch ein ärztliches Gutachten zu belegen. Vorerkrankungen Haben Vorerkrankungen bei der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, findet keine Leistungskürzung entsprechend dem Anteil der Vorerkrankung statt. Rentenleistung aus der Janitos Multi-Rente bei Eintritt der Pflegebedürfigkeit Voraussetzung für die Rentenleistung Der Leistungsfall tritt ein, wenn der Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten durch Unfall oder Krankheit nach einer Bewertungsskala zu einer Punktezahl von mindestens 100 Punkten führt. Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und nicht mehr therapierbar sein Geltendmachung von Ansprüchen Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit ist uns durch ein ärztliches Gutachten zu belegen. Vorerkrankungen Haben Vorerkrankungen bei der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, findet keine Leistungskürzung entsprechend dem Anteil der Vorerkrankung statt. 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Wer kann die Janitos Multirente beantragen
Rentenleistungen bei Invalidität durch Unfälle
Rentenleistung bei Organschäden / Krankheiten?
Rentenleistungen bei Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten
Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit
Alle Angaben ohne Gewähr es gelten die Versicherungsbedingungen des Produktanbieter, fehler und Änderungen vorbehalten !!!
Alpahbetischer Index, Lexikon private Vorsorge:
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