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Die Krankenhauszusatzversicherung KlinikPrivat/2
Bessere Leistungen im Krankenhaus durch den Tarif KlinkPrivat2 der UKV Krankenversicherung sichern
Mit der privaten Krankenhauszusatzversicherung der UKV verbessern Sie ihre Leistungen bei einem stationären und teilstationären Krankenhausaufenhalt um die im weiteren Texte aufgeführten Leistungen.
Kurzübersicht Union Krankenhauszusatzversicherung KlinkPrivat/2:
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Leistungskriterien des UKV KlinikPrivat/2 in Kurzform (Stand 07/208) |
UKV KlinikPrivat/1 |
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Freie Krankenhauswahl - Differenzkosten erstattungsfähig |
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Chefarzt oder Wahlarztbehandlung (Facharzt) |
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Sind Vor- und Nachstationäre Behandlungen erstattungsfähig |
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Erstattung Eigenanteil am Krankenhaus - (10 EUR die ersten 28 Tage) |
nein |
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Medizinisch notwendige Krankentransporte |
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Versicherungsschutz bei einem vorübergehenden außereuropäischen Auslandaufenthalt |
max. 2 Monate |
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Medizinisch notwendige Auslandsrücktransporte |
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Verbesserte Regelung zum Thema Gemischte Krankenanstalten |
nein |
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Rooming in |
nein |
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Der Tarif bildet Alterrückstellung |
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Optionsrecht |
optional |
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Besonderheiten des Tarifes UKV Klinik/Privat |
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Psychotherapeutischen Behandlung |
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Was steht in den Bedingungen der Krankenhauszusatzversicherung KlinikPrivat/1:
2 Bett-Zimmer, Chefarzt oder Wahlarztbehandlung (Fundstelle Stand: 01.05.2005, V670 I.1)
Erstattungsfähig sind – die vom Krankenhaus berechneten Kosten und die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen a) für vollstationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Heilbehandlungen*) einschließlich Entbindungen (stationäre Behandlung), b) für ambulante Operationen in einem nach den AVB/VT anerkannten Krankenhaus. – die Kosten für gesondert berechnete Unterkunft im Zweibettzimmer. 2. Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung, werden die erstattungsfähigen Kosten ersetzt mit 100 % abzüglich der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen.
Krankenhauszusatztarif auch über die GOÄ hinaus (Fundstelle Stand: 01.05.2005, V670 I.6)
Arzt- und Zahnarztkosten sind insoweit erstattungsfähig, als sie nach den in der GOÄ oder GOZ festgelegten Grundsätzen berechnet werden. In medizinisch begründeten Fällen werden Honorarvereinbarungen über die Höchstsätze der GOÄ oder GOZ hinaus für Operationsleistungen einschließlich Anästhesieleistungen in angemessener Höhe als erstattungsfähig anerkannt.
für ambulante Operationen in einem nach den AVB/VT anerkannten Krankenhaus.
Ersatzkrankenhaustagegeld (Fundstelle Stand: 01.05.2005, V670 I.4)
Für jeden Tag der vollstationären Unterbringung in einem Zweibettzimmer (auch ohne Unterbringungszuschlag) mit gesondert berechneten ärztlichen Leistungen wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 16 EUR, bei Unterbringung in einem Mehrbettzimmer wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 32 EUR gezahlt. Dies gilt auch bei Unterbringung in einem Zweibettzimmer ohne Unterbringungszuschlag und ohne gesondert berechnete ärztliche Leistungen.
Gemischte Krankenanstalten (Fundstelle AVB (01.01.2009) § 4 Umfang der Leistungspflicht I. (5):
Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im übrigen aber die Voraussetzungen von Absatz 4 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann erbracht, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfange auch für die stationäre Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet
Weitere Infos zum Thema gemischte Anstalten
Psychotherapeutischen Behandlung (Fundstelle Stand: 01.05.2005, V670 I.5)
Dient der stationäre Aufenthalt überwiegend der psychotherapeutischen Behandlung, werden Leistungen nicht erbracht.
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Alpahbetischer Index, private Krankenversicherung Lexikon:
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