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Krankentagegeldberechnung für Selbständige
Krankentagegeld für Selbständige
Selbständige ob nun gestzlich oder privat versichert, benötigen genau so eine Verdienstausfallabsicherung wie Angestellte. Die Ermittlung der Krankentagegeldhöhe hängt hier aber von anderen Faktoren ab. Für Selbständige gilt bei der Krankentagegeldberechnung folgende Regel: Das Krankentagegeld beträg 70 % des Arbeitseinkommens ( = Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensgesetzes nach Steuerbescheid), das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung maßgebend war.Oft werden hier auch gerne mal die letzten 3 Jahre zur Ermittlung des Durschnittseinkopmmens herangezogen. Da Selbständige auf Grund der Steuer ihr Einkommen gerne gering halten, kann dies im Fall einer Krankheit schmerzliche finanzielle Folgen haben! Häufig steht der Selbständige ohne Tagegeld da! Die Tagegeldhöhe und der Leistungsbeginn kann vom selbständigen frei gewählt werden. Der Leistungsbeginn wir von den meisten selbständigen ab dem 22. Tag gewählt. Andere Beginndaten sind zum Beispiel der 4, 15, 29, 43, 186 Tag. Eine Splittung der Tagegeldzahlung ist ebenfalls möglich. So kann ein Teil z.B. 50 Euro schon ab dem 22. Tag beginnen und ein weiterer Teil von 30 Euro ab dem 43. Tag. Wer dies mit einem Tagegeld von 80 Euro ab dem 22. Tag vergleicht sieht sofort einen Preisvorteil. Natürlich ist eine vollwertige Absicherung ab dem 22.Tag sinnvoller, aber häufig geht es ums Geld und das ist bei selbständigen häufig nicht sofort weg wenn eine Krankheit eintritt, sondern geht im Laufe der Zeit aus. In jedem Fall empfiehlt sich eine anständig Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Berechnung des Tagegeldbedarfs Selbständige: |
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Normales Nettogehalt (Inkl. Sonderzahlungen Urlaubs- u. Weihnachtsgeld, ...) |
€ |
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minus private Rentenvorsorge |
€ |
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minus 1,95 % Pflegeversicherungsbeitrag |
€ |
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minus PKV Beitrag |
€ |
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Versorgungslücke im Krankheitsfall ab dem 22. Tag |
€ |
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Tagegeldsatz ( 30 Tage ) |
€ |
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Alpahbetischer Index, Lexikon private Krankenversicherung:
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