Die Kurzleistungsübersicht KT 43 der Mannheimer Krankenversicherung.
Die Krankentagegeldversicherung der Mannheimer Krankenversicherung (KTG 43) bietet dem Kunden bei krankheits- oder unfallbedingter, ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit folgende Vorteile zur Einkommensabsicherung
Weitere Highlights der Mannheimer Krankentageldversicherung:
Nützliche Kurzinfos zur Mannheimer - Krankentagegeld-Versicherung
Informieren Sie sich hier über die Vorteile der Mannheimer Krankentagegeld-Zusatzversicherung. Erfahren Sie mehr zum Tarif Mannheimer Krankentagegeld für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler m
Kurzleistungsübersicht Krankentagegeldversicherung Mannheimer Krankentagegeld - die Verdienstausfallabsicherung der Mannheiner Kranken Leistungspunkte Krankentagegeld Zusatzversicherung in Kurzform* (Stand 01/2009) Karrenzzeit Krankentagegeldleistung wälbar Versicherbarer Mindestagessatz - Krankentagegeld 5 EUR Versicherbarer Höchstagessatz - Krankentagegeld 200 EUR Mindestaufnahmealter für Krankentagegeldversicherung 17 Höchsaufnahmealter für Krankentagegeldversicherung 60 Wartezeiten 3 Monate allgemein, 8 Monate besondere entfallen bei Unfalll Verzicht ordentliches Kündigungsrecht durch Versicherer Tagegeld auch über Nettogehalt versicherbar Leistet der Versicherer auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit Leistung während Schwangerschaft Leistung einer Entbindungspauschale Erfolgt bei Erkrankung eines Kindes eine Leistung nein Wird bei einem stationärem KH-Aufenthalt früher geleistet Kundenfreundliche Regelung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit Kur/Reha: Leistung auch bei Kur- /Rehamaßnahme gesetzl. Träger Wird kein Zuschlag bei gefährlichen Berufen erhoben? nein Karenzzeiten werden bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit zusammengezählt Kundenfreundliche Regelung bei Arbeitslosigkeit - Leistung über MB/KT hinaus geleistet Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit auf Antrag Anpassung des Krankentagegeldes an die Einkommensentwicklung ohne Gesundheitsprüfung möglich Krankentagegeld - kein Ausschluss wegen Alkoholgenuss vorhanden Können Existenzgründer auch den voraussichtlich geschätzten Gewinn versichern, wenn keine anderen Daten vorliegen nein Statuswechsel: Arbeitnehmer zu Selbständigkeit keine Risikoprüfung/Wartenzeiten Tagegeld bei Selbständigen auch über Nettoeinkommen versicherbar Ist das ordentliche Kündigungsrecht (KT mit PKV-Voll) begrenzt Gelten Bedingungsverbesserungen hinsichtlich des Geltungsbereiches Mindesvertragslaufzeit für die Krankentagegeldversicherung in Jahren 1 Besonderheiten * Der Tarif ist ein reiner Risikotarif nein Der Tarif bildet Altersrückstellungen * Es gelten die Bedingungen der Mannheimer Krankenversicherung. Änderungen und Fehler vorbehalten! Auszug aus den Bedingungen - Mannheimer Krankentagegeld-Zusatzversicherung (Stand 01/2009): ... § 5 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes; Wartezeiten > Wartezeiten bestehen nur, sofern die Versicherungsbedingungen für den jeweils vereinbarten Tarif Wartezeiten vorsehen. Der Lauf der Wartezeiten beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Tag des Versicherungsbeginns ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 Verzicht ordentliches Kündigungsrecht ... § 17 Kündigung durch den Versicherer Das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen. ... ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 Tagegeld auch über Nettogehalt versicherbar ... --- ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 Leistet der Versicherer auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit ... § 6 Versicherungsleistungen > 3. Nimmt die versicherte Person im unmittelbaren Anschluss an eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens zwölfwöchiger Dauer ihre berufliche Tätigkeit nur teilweise wieder auf, zahlt der Versicherer das vereinbarte Krankentagegeld in der ersten und zweiten Woche zu 75 %, in der dritten und vierten Woche zu 50 %, solange die versicherte Person nach medizinischem Befund zu mehr als 50 % arbeitsunfähig ist. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 ... § 6 Versicherungsleistungen > 5. Bei Entbindung leistet der Versicherer nach Vorlage der Geburtsurkunde einmalig einen Betrag in Höhe des Zwölffachen des vereinbarten Krankentagegeldes (Entbindungspauschale). Karenzzeiten gelten insoweit nicht ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 ... --- ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 Wird bei einemstationärem KH-Aufenthaltfrüher geleistet ... § 6 Versicherungsleistungen > 2. Ist die vereinbarte Karenzzeit nicht länger als 28 Tage und wird vor Ablauf der Karenzzeit ein Krankenhausaufenthalt medizinisch notwendig, zahlt der Versicherer das Krankentagegeld spätestens ab dem achten Tag eines ununterbrochenen Krankenhausaufenthaltes für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 Kundenfreundliche Regelung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ... § 11 Besondere Beendigungsgründe > b) ....Erbringt der Versicherer bis zu diesem Zeitpunkt Leistungen aus einem Versicherungsfall, besteht die Leistungspflicht des Versicherers über diesen Zeitpunkt weitere drei Monate fort. Hat ein Rentenversicherungsträger nach Ablauf dieser drei Monate über einen gestellten Rentenantrag noch keine Entscheidung getroffen, werden bis zum Ablauf des Monats, in dem der Rentenversicherungsträger über diesen Antrag entscheidet, höchstens jedoch für weitere drei Monate, 50 Prozent des versicherten Krankentagegeldes geleistet. Endet die Leistungspflicht, endet auch das Versicherungsverhältnis. ..... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 Kur/Reha: Leistung auch bei Kur- /Rehamaßnahme gesetzl. Träger ... 3.3. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 Karenzzeiten werden bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit ... 7.2. Tr. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 Kundenfreundliche Regelung bei Arbeitslosigkeit - Leistung über MB/KT hinaus geleistet ... § 10 Besondere Beendigungsgründe > c) zu dem Zeitpunkt, ab dem die versicherte Person aus sonstigen Gründen keine berufliche Tätigkeit mehr ausübt. Erbringt der Versicherer bis zu diesem Zeitpunkt Leistungen aus einem Versicherungsfall, besteht die Leistungspflicht des Versicherers über diesen Zeitpunkt weitere drei Monate fort. Die Leistungspflicht besteht über die drei Monate hinaus für höchstens weitere neun Monate fort, wenn und solange die versicherte Person nach Eintritt des Versicherungsfalls arbeitslos geworden ist, ohne Anspruch auf Leistungen nach dem dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) zu haben. Endet die Leistungspflicht, endet auch das Versicherungsverhältnis; ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung bei Eintritt des Versicherungsfalles ... Bedingungsgemäß nicht geregelt aber auf Antrag bis 36 Monate beitrafsbefreiung möglich ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 Anpassung des Krankentagegeldes an die Einkommensentwicklung ohne Gesundheitsprüfung ... § 3 Versichertes Krankentagegeld; Karenzzeiten > 5. Erhöht sich das berufliche Nettoeinkommen oder verkürzt sich bei einem Arbeitnehmer der Entgeltfortzahlungszeitraum, nimmt der Versicherer Anträge auf eine entsprechende Erhöhung des Krankentagegeldes oder eine entsprechende Abkürzung der Karenzzeit ohne erneute Risikoprüfung an, wenn sie innerhalb von 2 Monaten nach Änderung der Umstände zum nächsten Monatsersten gestellt werden. Die Änderung der Umstände ist dem Versicherer auf Verlangen nachzuweisen. Der Beitrag erhöht sich entsprechend. Bisher bestehende Risikozuschläge oder Leistungsbeschränkungen gelten entsprechend auch für die Höherstufung. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009 Bedingungsverbesserungen hinsichtlich des Geltungsbereiches ... § 4 Örtlicher Geltungsbereich > Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Bei Aufenthalt außerhalb des EWR wird für dort akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus, das die Voraussetzungen des § 5 Nr. 3 erfüllt, gezahlt. Für Aufenthalte außerhalb des EWR können besondere Vereinbarungen getroffen werden. § 19 Nr. 2 Mannheimer AB-Kranken 2009 bleibt unberührt. ... Quelle: Vertragsgrundlagen zur Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009
Voraussetzung für eine Krankentagegeldversicherung bei der Mannheimer Krankenversicherung ist die freiwillige oder Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung Krankentagegeld der für Arbeitnehmer und Angestellte Krankentagegeld der Mannheimer Krankenversicherug für Selbständige Krankentagegeld der für Freiberufler
Kurzübersicht über das Mannheimer Krankentagegeld
Wählbare Karenzzeiten - angebotene Tarife bei der Mannheimer Krankentagegeldversicherung
* Es gelten die Bedingungen der Mannheimer Krankenversicherung, Mannheimer VB 2009 Krankentagegeld KT Stand: 01.01.2009. Änderungen und Fehler vorbehalten!
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