Pferdehalterhaftpflicht, sinnvolle Versicherung für Pferdehalter, kostenlose Onlineversicherungsvergleiche für Pferdehalterversicherungen
Pferd ging durch, mehrere PKW´s zusammengefahren...
Für den Pferdehalter der betreffenden Pferde sind derartige Ereignisse unter Umständen mit schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen verbunden. Gemäß Art. 56 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) haftet er nämlich für den von seinem Pferdangerichteten Schaden, falls er nicht nachzuweisen vermag, dieses ausreichend überwacht zu haben oder dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre. Dies wird um so schwieriger, wenn das Pferd von einer anderen Person geritten wurde. In der Regel wird sich der Geschädigte mit seinen Ansprüchen immer an den Pferdehalter wenden und erst dann an den Reiter. Denn dem Reiter eines ausgeliehenen Pferdes ist es möglich nachzuweisen, dass ihn kein Verschulden am Schaden trifft, dem Halter nicht!
Als Folge hieraus, haftet fast immer der Pferdehalter für die durch sein Pferd verursachten Schäden.
Es empfiehlt sich also dringent der Schutz durch eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung, welche sie vor den finanzielen Folgen eines Pferdehalterhaftpflicht Schadesns schützt.
Nützliche Kurzinfos zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Informieren Sie sich hier über die Vorteile einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung.
Schützen Sie Ihr persönliches Vermögen vor forderungen dritten im fall eines duch Ihr Pferd verursachten schadens
Leider gibt es im Bereich der Pferdehalterhaftpflichtverträge keinen Pferdehalterhaftpflichttarif, der alle Abgebildeten Leistungspunkte erfüllt. Hier muss jeder Pferdehalter sein persönliches Risiko selbst abwägen! Interssante Leistungspunkte in der Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung* (Stand 10/2012) Deckungssummen in der Pferdehalter Haftpflicht wählbar Deckungssummen in der Pferdehalter sind nicht maximiert Schutz vor Obliegenheitensverletzungen wie: Mietsachschäden sind Bestandteil der Pferdehalterhaftpflichtpolice Pferdemithalter / Haltergemeinschaft, , Pferdehaltergemeinschaften (Reitbeteiligungen) können über einen Vertrag versichert werden Ungewollter Deckakt gilt als mitversichert in der Gewollter Deckakt, Schäden bei einem gewolltem Deckakt gelten als mitversichert in der Pferdepolice Fremdreiterrisiko / Gastreiter Risiko gilt als mitversichert Hüterrisiko Fahrer fremder Fuhrwerke sind mitversichert Flurschadenrisiko (z. B. fremden Weiden und Weidezäune) als Bestandteil der Pferdehalterhaftpflichtpolice Rennrisiko- /Turnierrisiko Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (z. B. Reitturnier, Pferderennen, Pferdeschau sowie Teilnahme an den dazugehörenden Trainings und Vorbereitungen) Schäden bei nicht gewerblichen Schlittenfahrten ohne Einschränkung Forderungsausfall Deckung, Mitversicherung des Deckungsaufall gegen Schädiger des Pferdes, Regressforderungen gegen einen Schädiger, wenn dieser keine Haftpflicht oder kein persönliches Vermögen hat, welches zur Deckung Ihrer Forderung herangezogen wwerden kann. Oftmals nur mit SB versicherbar! Spezial Schadenrechtschutz, die Rechtschutzversicherung für die Forderungsausfalldeckung des Pferdehalter gegen Schädiger des Pferdes Auslandsdeckung: Vorsorgeversicherung für nach Vertragsabschluss neue sich ergebene Risiken Kostenloser Einschluss einer oder mehrerer Reitbeteiligung/en Pfohlen und Jungtiere, sind Bestandteil der Pferdehalter-Haftpflichtpolice bis zum XX Lebensmonat *diese Liste erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit, sie gibt lediglich den Tarifstand am Tag der Veröffentlichung wieder. Dieses Anbieterverzeichnis für Pferdehalterhaftpflichtversicherung gibt nur eine aphabetische Liste der Versicherer und Tarife wieder mit denen wir in unserer tägliche Arbeit zu tuzn haben. Die Sortierung macht keine Aussage über die Quatiltät des Produktes. (Stand 05/2013)
Uns bekannte Top-Leistunginhalte unterschiedlicher Pferdehalterhaftpflichttarife
Von uns in der perönlichen Beratung angebotene Tarife für Pferdehalter Haftpflicht
(Ohne Gewähr, Grundlage der Leistung sind immer die AVB`s sowie die besonderen Bedingungen des gewählten Versicherers!