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Immer wieder mit den besten Noten in den Vergleichsmedien bewertet, gehört der ARAG Z100 zu den von uns am Meisten empfohlenen Zahntarifen. Gerade weil das Thema Zahnbehandlung in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung gewinnt. So wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Wurzelkanalbehandlung oft nicht mehr bezahlt.
* Kieferorthopädie Leistung bei dem ARAG Z100 Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt in der GKV eine Einstufung der Zahn und Kieferfehlstellungen je nach Schwere in sog. Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5). Bei Einstufung in eine der KIG-Gruppen 3, 4 oder 5 besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV; in diesen Fällen erfolgt keine Leistung aus den Tarifen Z100 oder Z70. Bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung ohne Leistungsanspruch gegenüber der GKV -- z.B. bei Einstufungen in KIG 2 oder bei Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres -- werden die Aufwendungen mit den tariflichen Sätzen erstattet Der ARAG Z100 gehört zu den Zahnzusatzversicherungen nach Kalkulation der Lebensversicherung und wird somit nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Kunden beantragt. Beitragssteigerungen sind somit nur nach Zustimmung eines Treuhänders erlaubt. Steigerungen auf Grund des Älterwerdens entfallen hier. |





