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Leistungen für Kieferorthopädische Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nur noch bis zum 18 Lebensjahr erbracht. Dabei werden die Maßstäbe für die KFO-Behandlung immer höher angesetzt. Während früher die Behandlung bei beeinträchtigung der Kaufunktion, oder der Funktionen: Beißen, Sprechen oder Atmen zur Kostenübernahme führte, kommt es heute vermehrt zu Ablehnungen. Dieses hat zur Folge, dass der Run auf die Zahnzusatzversicherungen für Kinder / KFO-Versicherung ungebrochen. Um so wichtiger ist es einen Zahntarif zu haben, der einen nicht auf Restkosten sitzen läßt. Unser Favorit ist hier der Tarif CSS-Zahnbehandlung Flexi Zahnersatz Top. Dieser leistet 80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Leistet die GKV jedoch vor erstattet der Tarif auf Grund einer sogenaten Mehrkostenvereinbarung bis zu 80% der Rechnungsbetrages, jedoch max. 600 EUR pro Kiefer. Darüber hinaus leistet der Tarif auch Zahnprophylaxe Maßnahmen. Vor Behandlungsbeginn sollte ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Dieser erstattet nach unseren Recherchen folgende Leistungen für Kieferothopädische Behandlungen : Tarifvorteile:
(*Ohne Gewähr, Grundlage der Leistung sind immer die AVB`s sowie die besonderen Bedingungen des gewählten Versicherer)
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