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Absicherung der Lohnfortzahlung ab dem 43. Tag

Ab dem 43. Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunterbrechung, besteht bei den meisten Arbeitnehmern kein Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr. Dieses hat bei gesetzlich versicherten eine Krankentagegeldzahlung über die Gesetzliche Krankenversicherung zur Folge. Aber entgegen der bisherigen 100% des Nettogehaltes bezieht der Kranke nach Abzug der Nebenkosten nur ein Krankentagegeld von 75% seines bisherrigen Nettoeinkommens. Sorgen Sie also vor damit Sie die fehlenden 25% nicht finanziell einschränken!



 

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