|
Onlineversicherungsvergleiche für Private Haftpflichtversicherungen ca.30 Prozent aller Haushalte haben keine Private Haftpflichtversicherung. Dabei gilt die, neben der Krankenversicherung, als der wichtigste Schutz. Wer einen Schaden anrichtet, der haftet – unbegrenzt und lebenslang. Mit anderen Worten: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)Laut Gesetz ist derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet, d. h. der Schädiger zahlt unter Umständen den Rest seines Lebens einen solchen Schaden ab. Ist der Schädiger mittellos, geht der Geschädigte möglicherweise sogar leer aus. Ein typisches Beispiel ist das Glas Rotwein, dass ein Besucher umstößt. Kleine Wirkung, großer Schaden! Unerschwinglich wird es, wenn zum Beispiel ein Skater oder ein Radfahrer einen Fußgänger umfahren und ihn verletzen. Behandlungskosten und Schmerzensgeld kommen auf den Fahrer zu, der Verdienstausfall muss ersetzt werden und im schlimmsten Fall wird sogar eine lebenslange Rente für das Unfallopfer fällig. Der Verursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, sogar mit einer späteren Erbschaft. Durch Abschluss einer Privat Haftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Der Haftpflichtversicherer klärt, ob der Versicherungsnehmer (VN) schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten. Der Versicherer führt im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung, falls es soweit kommen sollte. Zusammengefasst: Die Private Haftpflichtversicherung mit Beiträgen zwischen 45 und 300 Euro im Jahr ist gar nicht teuer. Die Mindestdeckungssumme sollte für Personenschäden fünf Millionen Euro, für Sachschäden eine Million betragen. Vom Schutz ausgeschlossen sind natürlich absichtlich herbeigeführte Schäden.
Alpahbetischer Index, Privathaftpflicht Lexikon:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bedingungen der einzelnen Versicherer gelten. Die Erkärungen im Lexikon sind allgemein gehalten und sind somit nicht verbindlich! Änderungen und Fehler vorbehalten! Besucher, welche sich auf dieser Seite informiert haben, nutzten danach folgende Seiten: |
Privathaftpflicht
