Allgemeines zum Thema
Privathaftpflichtversicherung
Warum braucht man eine
Privathaftpflichtversicherung:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben,
den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatz des daraus entstandenen
Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB) Laut Gesetz
ist derjenige, der einem anderen einen Schaden
zufügt, mit seinem gesamten Vermögen zum
Schadenersatz verpflichtet, d. h. der
Schädiger zahlt unter Umständen den Rest
seines Lebens einen solchen Schaden ab. Ist
der Schädiger mittellos, geht der Geschädigte
möglicherweise sogar leer aus.
( Lesen Sie bitte im Vergleichsrechner das
Thema
AUSFALLDECKUNG
!)
Ein typisches Beispiel ist das Glas Rotwein,
dass ein Besucher umstößt. Kleine Wirkung,
großer Schaden! Unerschwinglich wird es, wenn
zum Beispiel ein Skater oder ein Radfahrer
einen Fußgänger umfährt und ihn verletzt.
Behandlungskosten und Schmerzensgeld kommen
auf den Fahrer zu, der Verdienstausfall muss
ersetzt werden und im schlimmsten Fall wird
sogar eine lebenslange Rente für das
Unfallopfer fällig. Der Verursacher haftet mit
seinem gesamten Vermögen, mit Haus und
Grundbesitz, sogar mit einer späteren
Erbschaft.
Durch Abschluss einer
Privat-Haftpflichtversicherung
(PHV) kann man sich vor den finanziellen
Folgen von Schadenersatzansprüchen eines
fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Der
Haftpflichtversicherer klärt, ob der
Versicherungsnehmer (VN)
schadenersatzpflichtig ist und weist
unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer
übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch
die Prozesskosten. Der Versicherer führt im
Namen des Versicherungsnehmers die
gerichtliche Auseinandersetzung, falls es
soweit kommen sollte.
Darüber hinaus wird auch dem Geschädigten ein
Schutz zuteil. Wenn seine Ansprüche gegen den
Schädiger berechtigt sind, kommt er über
dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall
zu Schadenersatz, selbst dann, wenn der
Schädiger über keinerlei Vermögen verfügt, aus
dem er hätte Schadenersatz leisten
können.
Gegenstand der Privat-Haftpflichtversicherung
ist die gesetzliche Haftpflicht des
Versicherungsnehmers als Privatperson,
Aufsichtspflichtiger
(Eltern(Bitte Lesen Sie im Vergleichsrechner
SCHÄDEN DURCH
DELIKTUNFÄHIGE
KINDER
))
sowie als Mieter oder Eigentümer einer
ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten
Wohnung (dies bezieht sich z. B. auf die Räum-
und Streupflicht, Bau- und
Instandsetzungsarbeiten bis 10.000 Euro sowie
die Vermietung einzelner Räume). Darüber
hinaus ist der Besitz und Gebrauch von
Fahrrädern mitversichert ebenso wie Sport und
der erlaubte, private Gebrauch von
Schusswaffen, jedoch mit Ausnahme der Jagd.
Ebenfalls eingeschlossen ist die Haftpflicht
aus der Haltung von Haustieren unter
Ausschluss von Hunden, Pferden und Rindern.
Gegen diese Risiken kann man sich aber
gesondert versichern. Mitversichert ist auch
die Verunreinigung und Verseuchung von
Gewässern, soweit diese nicht durch
Tankanlagen und ähnliches verursacht worden
sind (Anlagenrisiko).
(Ohne Gewähr, Grundlage der Leistung sind
immer die AVB`s sowie die besonderen
Bedingungen des gewählten
Versicherers!)
Zusammengefasst:
Die Privatpflichtversicherung mit Beiträgen
zwischen 45 und 300 Euro im Jahr ist gar nicht
teuer. Die Mindestdeckungssumme sollte für
Personenschäden fünf Millionen Euro, für
Sachschäden eine Million betragen.
Vom Schutz
ausgeschlossen sind natürlich absichtlich
herbeigeführte Schäden