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Mindeststandards
für die
Privathaftpflichtversicherung
Bei den Mindeststandarts
handelt es sich um eine
Empfehlung der Arbeitsgruppe
EU-Vermittlerrichtline.
http://www.vermittlerrichtlinie.de/
Im Einzelnen lauten die
Mindeststandards für die
Privathaftpflichtversicherung:
-
Die vom
Versicherer
verwendeten
Allgemeinen
Versicherungsbedingungen
und Besondere
Bedingungen für
die
Privathaftpflichtversicherung
dürfen in keinem
einzigen Punkt
Regelungen
enthalten, die aus
Verbrauchersicht
ungünstiger sind,
als die vom
Gesamtverband der
Deutschen
Versicherungswirtschaft
e.V. (GdV)
empfohlenen
„Allgemeine
Haftpflicht
Versicherungsbedingungen“,
die jeweiligen BBR
(AHB/BBR (PHV)
Stand 2002 oder
AHB 2004/BBR (PHV)
2005 oder AHB
2006/BBR (PHV)
2005) sowie
jeweils neu
herausgegebene
Musterbedingungen,
BBR, Klauseln und
Änderungsempfehlungen.
-
Mindestversicherungssumme
3 Mio. € pauschal
für Personen- und
Sachschäden
(zweifach
maximiert
p.a.).
-
Versicherungssumme
für
Mietsachschäden an
gemieteten Räumen
und Gebäuden
(gemäß Muster BBR)
bis mindestens
300.000
€.
-
Sofern über den
Vertrag Kinder
mitversichert
sind:
Betriebspraktika
von Schülern und
eine Wartezeit bis
zu einem Jahr bis
zum Beginn einer
Ausbildung oder
eines Wehrdienstes
sind
versichert.
-
Falls
Haftpflichtansprüche
des Partners und
dessen Kinder
gegen den
Versicherungsnehmer
ausgeschlossen
sind, sind jedoch
etwaige
übergangsfähige
Regressansprüche
von
Sozialversicherungsträgern,
Sozialhilfeträgern,
privaten
Krankenversicherungsträgern,
öffentlichen und
privaten
Arbeitgebern wegen
Personenschäden
mitversichert.
-
Privates Hüten
fremder Hunde ist
mitversichert.
-
Hüten fremder
Pferde sowie das
Benutzen fremder
Fuhrwerke (ohne
Ansprüche der
Halter und
Eigentümer von
Pferd und
Fuhrwerk) ist
mitversichert
(Formulierung
gemäß Muster BBR
2005).
-
Allmählichkeitsschäden
und Schäden durch
häusliche Abwässer
sind bis zur Höhe
von mindestens 3
Mio. €
versichert.
-
Vorsorgeversicherung
von mindestens 3
Mio. € für
Personen- und
Sachschäden und
mindestens 50.000
€ für
Vermögensschäden
(für
Gewässerschäden 3
Mio €)
.
-
Vermögensschäden
sind bis
mindestens 50.000
€ versichert.
Ausschlüsse nicht
schlechter als BBR
2005.
-
Schäden durch
elektronischen
Datenaustausch/Internetnutzung
sind bis
mindestens 50.000
€ versichert
(Formulierung
gemäß Muster BBR
2005).
-
Das
Gewässerschaden-Risiko
für im Haushalt
übliche
gewässerschädliche
Stoffe wie Farben,
Lacke, Heizöl,
etc. in
Kleingebinden bis
50l/KG ist
mitversichert,
soweit das
Gesamtfassungsvermögen
der vorhandenen
Behälter 250 l/kg
nicht übersteigt
(Formulierung
gemäß Muster BBR
2005).
-
(Um-)Baumaßnahmen
im Umfang von bis
zu 50.000 €
Bausumme sind
versichert
(Formulierung
gemäß Muster BBR)
.
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tens beachten sollten! Wir weisen
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