Ausfalldeckung oder Forderungsausfall in der Privathaftpflichtversicherung

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Mindeststandards für die Privathaftpflichtversicherung phv

Bei den Mindeststandarts handelt es sich um eine Empfehlung der Arbeitsgruppe EU-Vermittlerrichtline. http://www.vermittlerrichtlinie.de/

 

Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Privathaftpflichtversicherung:

  • Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind, als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GdV)   empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“, die jeweiligen BBR (AHB/BBR (PHV) Stand 2002 oder AHB 2004/BBR (PHV) 2005 oder AHB 2006/BBR (PHV) 2005) sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, BBR, Klauseln und Änderungsempfehlungen.

  • Mindestversicherungssumme 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).

  • Versicherungssumme für Mietsachschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden (gemäß Muster BBR) bis mindestens 300.000 €.

  • Sofern über den Vertrag Kinder mitversichert sind: Betriebspraktika von Schülern und eine Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes sind versichert.

  • Falls Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder gegen den Versicherungsnehmer ausgeschlossen sind, sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden mitversichert.

  • Privates Hüten fremder Hunde ist mitversichert.

  • Hüten fremder Pferde sowie das Benutzen fremder Fuhrwerke (ohne Ansprüche der Halter und Eigentümer von Pferd und Fuhrwerk) ist mitversichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2005).

  • Allmählichkeitsschäden und Schäden durch häusliche Abwässer sind bis zur Höhe von mindestens 3 Mio. € versichert.

  • Vorsorgeversicherung von mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 50.000 € für Vermögensschäden (für Gewässerschäden 3 Mio €)   .

  • Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000 € versichert. Ausschlüsse nicht schlechter als BBR 2005.

  • Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung sind bis mindestens 50.000 € versichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2005).

  • Das Gewässerschaden-Risiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe wie Farben, Lacke, Heizöl, etc. in Kleingebinden bis 50l/KG ist mitversichert, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 250 l/kg nicht übersteigt (Formulierung gemäß Muster BBR 2005).

  • (Um-)Baumaßnahmen im Umfang von bis zu 50.000 € Bausumme sind versichert (Formulierung gemäß Muster BBR) .

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  Hinweis

Unter der Rubrik Stichworte finden Sie Erklärungen zu den meistgestellten Fragen. Diese werden hier erwähnt, weil sie bei Leistungsfällen immer wieder eine Rolle spielen und wir der Meinung sind, dass Sie diese bei Ihrer Absicherung mindes- tens beachten sollten! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein reiner Preisvergleich zu Nachteilen für Sie führen kann.

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