Versicherungspflicht für Kinderdrachen

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Kinderdrachen unterliegen der Versicherungspflicht! kinderdrachenversicherung

Während im Jahr 2005 scharf über das Thema diskutiert wurde und es noch eine gewisse Unsicherheit zur Auslegung der LuftVZO ( Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gab, wird diese nun zum 01.01.2007 umgesetzt.

Das heißt, anders als in der bisherig geltenden Regelung,  wo beliebige Flugmodelle mit weniger als fünf Kilogramm Höchstgewicht, die nicht durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden, sowie entsprechende Luftsportgeräte, die nicht zu Übungs- und Vorführungszwecken verwendet werden, komplett versicherungsfrei waren, gilt  durch die Änderung des Luftverkehrsgesetzes neuerdings eine Versicherungspflicht für Kinderdrachen und andere kleine Flugmodelle, auch wenn das Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.

Mit der Neufassung des Paragrafen 102, Absatz 3 der LuftVZO unterliegen alle Luftfahrzeuge nunmehr der Versicherungspflicht für Schäden an Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden. Das sind so genannte Drittschäden. Die Mindestversicherungssumme beträgt nach Paragraf 37 des Luftverkehrsgesetzes rund 900.000 Euro. Für diese Kuriosität sind aber die meisten Privathaftpflicht Versicherungsverträge nicht ausgelegt und das RISIKO ist hier nicht mitversichert. Das heißt, dass Risiko muß über einen zusätzlichen Vertrag abgesichert werden, welcher den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes entspricht.

Na dann mal viel Spaß beim nächsten Drachensteigen!

  Gesellschaften die dieses Risiko in ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichern :

! Nach und nach werden hier weitere Einträge folgen !

Verbrennnungsmotoren

  Hinweis

Unter der Rubrik Stichworte finden Sie Erklärungen zu den meistgestellten Fragen. Diese werden hier erwähnt, weil sie bei Leistungsfällen immer wieder eine Rolle spielen und wir der Meinung sind, dass Sie diese bei Ihrer Absicherung mindes- tens beachten sollten! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein reiner Preisvergleich zu Nachteilen für Sie führen kann.

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