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Mietsachschäden,
das Thema mieten spielt in der
Privathaftpflichtversicherung
eine große Rolle. Viele sind
der Meinung, dass eine Leihe,
oder ein Mietvertrag,
z.B. für ein
Gartengerät, ein über die
Privathaftpflicht
mitversichertes Risiko
ist.
Dies ist aber nicht
so!
Bei Mietsachschäden handet es
sich immer um Schäden
an gemieteten Räumlichkeiten,
in der Regel zur wohnlichen
Nutzung. Versichert sind hier
nur Raumbestandteile, die fest
mit dem Gebäude verbunden
sind, wie z.B. das
Waschbecken. Bewegliche Teile
der Ausstattung, wie Bett,
Vasen, Sofa... sind in der
Regel nicht
mitversichert.
Auch eine
Reisehaftpflichtversicherung
schließt diese oft aus Ihrem
Bedingungswerk
aus.
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Unter der
Rubrik
Stichworte
finden Sie Erklärungen zu den
meistgestellten Fragen. Diese
werden hier erwähnt, weil sie bei
Leistungsfällen immer wieder eine
Rolle spielen und wir der Meinung
sind, dass Sie diese bei
Ihrer Absicherung mindes-
tens beachten sollten! Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass ein
reiner Preisvergleich zu
Nachteilen für Sie führen
kann.
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