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Katzen Vollkrankenversicherungen für Haus- und Mischlingkatzen im Vergleich
Maßgeblich für unseren Vergleich Katzen-Vollkrankenversicherung ist eine 1/2 jährige Katze (Mischling, Hauskatze (Wohnung), bewertet wurden nur die 4 Gesellschaften, eine Aussage, ob es irgendwo am Markt Tarife mit besseren Leistungen gibt können wir aus diesem rund nicht treffen. Fakt ist, das eine Vergleichbakeit der Tarife wie in der privaten Krankenversicherung äußerst
schwierig ist, da jede Gesellschaft ihre highlights hat. Aber sehen Sie selbst!
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Hinweis: Die in dieser Tabelle widergegebenen Inhalte, entsprechenden den Versicherungsbedingungen der Gesellschaft zum Zeitpunkt (Stand: 04/2010). Die Inhalte sind nur in Kurzform / Auszügen widergegeben und können somit nicht den Sinn der Bedingungenen treffen und zu fehlerhaften Aussagen führen. Sie sind nicht verbindlich und Änderungen und Fehler sind vorbehalten. Es gelten die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften! Sollte Sie Fehler feststellen freuen wir uns über eine kurze Nachricht. Wir werden diesen dann nach Prüfung abstellen! |
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Gesellschaften |
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Tarife Katzen-Krankenversicherung |
TOP |
Optimal |
Gesundheitspass |
Tierkrankenversicherung |
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Monatsbeiträge |
16,25 EUR |
15,95 EUR |
17,90 EUR |
22,23 EUR |
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Deckungssumme je Heilbehandlung Krankenversicherung Katze |
bis zu 600 Euro pro Versicherungsfall bei Krankheit |
bis zu 1.000 Euro pro Versicherungsfall bei Krankheit |
bis zu 500 Euro (gilt nicht bei Operationen und nicht bei unmittelbaren Folgen von Unfällen im öffentlichen Straßenverkehr) |
100%* |
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Jahresmaximierung für Heilbehandlungen, Kranken-Versicherung Katze |
insgesamt bis zu 3.000 Euro pro Jahr (inkl. OP-Kosten) |
bis zu 4.000 Euro pro Jahr |
500 Euro bei Heilbehandlung (keine Grenze für die Behandlung der Folgen von Verkehrsunfällen im öffentlichen Straßenverkehr) |
100%*
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Deckungssumme je Katzen Op-Versicherung |
Operationskosten bis zu 800 Euro je Operation |
Operationskosten bis zu 3.000 Euro je Operation (Voll- und Teilnarkose) |
Übernahme aller Tierarztkosten für operative Eingriffe unter Vollnarkose und deren Nachbehandlung |
100%* |
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Jahreshöchstleistungen für Operationen |
insgesamt bis zu 3.000 Euro pro Jahr (inkl. Kosten für Heilbehandlung) |
Operationskosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr |
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Keine Einschränkung* |
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Leistung auch bei Teilnarkose |
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JA |
-- |
JA |
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Selbstbehalt Katzenkranken-Versicherung |
50 Euro Selbstbehalt je Leistungsfall (gilt nicht für Markierung und Vorsorge) |
20% Selbstbehalt je Leistungsfall |
ab dem 5. Lebensjahr des Tieres 20% je Leistungsfall; kein Selbstbehalt bei Operationen |
Keine Einschränkung* |
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Kostenübernahme bis zum GOT-Satz ( Gebühren o rdnung für T ierärzte) |
bis zum 2-fachen Satz der GOT |
bis zum 2-fachen Satz der GOT, bei Härtefällen bis zum 3-fachen Satz |
bis zum 3-fachen Satz der GOT |
bis zum 2-fachen Satz der GOT |
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Vorsorgeschutz |
Maßnahmen zur Bekämpfung von Würmern, Flöhen und Zecken, sowie für folgende Impfungen: b) bei Katzen gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen, Katzenleukose und Tollwut bis100 Euro pro Versicherungsjahr |
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(sofern zusätzlich vereinbart) Erstattung von Vorsorgemaßnahmen (Impfung / Wurmkur / Floh- / Zeckenmittel / Gesundheitscheck) für Hunde und Katzen bis zur Leistungsgrenze von 100 EUR pro Versicherungsjahr |
Impfkosten und Parasitenmittel im Jahr bis 40 EUR erstattet. |
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Kosten für Markierung / Chip |
Der Nachweis darüber ist der AXA innerhalb von 30 Tagen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn zu erbringen |
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Ambulante und stationäre Behandlung im Ausland |
Kostenübernahme bei Reisen weltweit bis 2 Monate inkl. Rücktransport |
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Wartezeit |
3 Monate (gilt nicht bei Unfällen) |
3 Monate (gilt nicht bei Unfällen) |
30 Tage (gilt nicht bei Unfällen) |
30 Tage (gilt nicht bei Unfällen und Impfungen) |
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Besonderheiten |
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* Die Katzen-Gesundheitversicherung erstattet Ihnen die Tierarztkosten bis zu 100 Prozent. Werden Tiere ab dem 6. Lebensjahr zur Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100 Prozent = 80 Prozent. Je nach beantragtem Versicherungsumfang erfolgt die Erstattung nach dem 1fachen oder wahlweise dem 2fachen Satz der Gebührenordnung. |
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Nicht versicherte Leistungen der Katzenkrankenversicherungen:
Das Kleingedruckte der Tierkrankentarife für Katzen mal nebeneinander gestellt. Aber auch bei diesen Aufstelltung gilt, das sie nicht Verbindlich ist. Oft kommt es vor, dass Ausschlüße bei medizinscher Notwendigkeit aufgehoben werden, ein Anruf beim Versicher schaft hier Klarheit!
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Tarif |
AXA-TOP |
Allianz Optimal |
AGILIA Gesundheitspass |
Ulzener Katzenkranken |
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Bedingungsstand |
Tier Partner Top– Stand: April 2006 |
TI---0001Z0 (0/00) 08.08 |
01/2009 | AHKV GP/HP |
ABTK 2008 – 0308 |
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Behandlungen auf Grund vorvertraglicher und angeborenerer Mängel |
Krankheit und Unfall, sowie für die Behandlung chronischer Erkrankungen oder für die Behandlung angeborener Fehlentwicklungen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes erkennbar bereits vorhanden oder bekannt waren oder die Folge dieser sind. |
folgende Krankheiten bzw. Fehlentwicklungen: im Bereich der Knochen und Gelenke:Wobbler-Syndrom; Ellbogengelenksdysplasie (ED); Isolierter Processus Anconeus (IPA); Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae; Radius curvus; Hüftgelenksdysplasie (HD);Legg-Calvé- Perthes- Krankheit (LCP); Patellaluxation;im Bereich der Augen und Mundhöhle: Distichiasis; Ektropium; Entropium; Progressive Retina-Atrophie (PRA); erweiterte Lidspalte; Craniomandibuläre Osteopathie (CMO); persistierende Milchcanini; angeborene Fehler: angeborene Taubheit; Kryptorchismus; Megaösophagus; Nabelbruch; Wolfskralle; zu langes Gaumensegel; |
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Kastration und Sterilisation |
Sterilisation oder Kastration, es sei denn wenn aus diesen Behandlungen Komplikationen entstehen oder die Kastrationwegen gynäkologischen, androhlogischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss (Entzündungen oder tumoröse Veränderungen der Geschlechtsorgane, hormonabhängige sonstige Tumore Kastration aufgrund von Verhaltensstörungen |
Sterilisation oder Kastration, ausgenommen, wenn aus diesen Behandlungen Komplikationen entstehen oder die Kastration wegen gynäkologischen, andrologischenoder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss (Entzündungen oder tumoröse Veränderungen der Geschlechtsorgane, hormonabhängige sonstige Tumore); Kastration aufgrund von Verhaltensstörungen; |
Kastration und Sterilisation, außer bei medizinischer Notwendigkeit |
Physiologisch ablaufende Geburten, Kastrationen und Sterilisationen und hormonell durchgeführte Östrus Verschiebungen bei weiblichen Tieren |
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Diät und Ergänzungsmittel |
Ergänzungsfuttermittel und Diätfutter, wenn die diätetische Behandlung als Reduktionsmittel dient, sowie Vitamin- und Mineralstoffpräparate |
Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vorbeugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate |
Diät und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände |
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Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, |
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Charakter- Wesenstest |
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Tierärztliche Konsultationen die keine Behandlung nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters. |
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Chirurgische - Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit |
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Behandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen; |
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Chirurgische Eingriffe, auch Maßnahmen am Gebiss des Tieres, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. |
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Zahnmedizinische Eingriffe |
Zahnpflege wie Zahnstein entfernen, kosmetische Zahnbehandlungen sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien |
Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien |
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Zahnersatz (Prothetik) und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien |
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Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebühren |
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Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes |
Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes,es sei denn der Tierarzt stellt fest, dass das Tier nicht transportfähig ist. Das Fehlen eines geeigneten Transportmittels gilt nicht als Transportunfähigkeit. Der Tierbesitzer hat gegebenenfalls den Tatbestand der Transportunfähigkeit nachzuweisen; |
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Behandlungen die durch Kernenergie*, Erdbeben, Überschwemmungen,Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind. |
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Krankheiten die durch Pandemienen enstehen |
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Euthanasie eines versicherten Tieres |
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Euthanasie eines versicherten Tieres, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall |
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Folgen bei fehlendem Impschutz |
Krankheiten, die infolge einer unterlassenen vorgeschriebenen Impfung auftreten oder aufgetreten sind |
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Diagnose und Behandlung von Panleukopenie, Katzenschnupfen, Leukose und Tollwut bei der Katze, sofern das Bestehen eines Impfschutzes für das versicherte Tier durch einen internationalen Impfpass nicht nachgewiesen werden kann |
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Krankheiten infolge eines Deckaktes |
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Krankheiten oder Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Decken, der Trächtigkeit, der Scheinträchtigkeit oder der Geburt stehen. Ist wegen Komplikationen bei der Geburt ein Kaiserschnitt veterinärmedizinisch notwendig, sind die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Behandlungskosten nicht ausgeschlossen |
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Erläurtung der Begrifflichkeiten ohne Einfuß auf die gültigen Vertragsbestimmungen (Quelle: Versicherungsbedingungen Allianz Tierkrankenversicherung Optimal)
Weitere Fragen richten Sie bitte an Ihren Tierarzt!!!
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Wobbler-Syndrom: |
Durch eine Nervenschädigung im Rückenmark (Halsmark) verursacht. Erkrankte Tiere zeigen einen unsicheren (ataktischen), meist schwankenden Bewegungsablauf. |
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Ellbogengelenksdysplasie (ED): |
Fehlentwicklung des Ellbogengelenkes. Als Folge können weitere Erkrankungen wie auch Arthrosen auftreten. |
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Isolierter Processus anconeus (IPA): |
IPA bezeichnet eine von vier Erkrankungen die zur Fehlentwicklung (Dysplasie) des Ellbogengelenks führt. |
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Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae: |
Weitere Erkrankung, die zur Ellbogengelenkdysplasie führt |
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Radius curvus bzw. Ellbogeninkongruenz: |
Auch diese Erkrankung ruft eine Ellbogengelenkdysplasie hervor. |
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Hüftgelenksdysplasie (HD): |
Die Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwicklung des Hüftgelenks. |
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Legg-Calvé-Perthes-Krankheit: |
Auch aseptische Femurkopfnekrose genannt. Durchblutungsstörungen führen zum Absterben eines Teils des knöchernen Oberschenkelknochenkopfes. |
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Patellaluxation: |
Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Kniescheibe), die entwicklungsbedingt sein kann. |
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Distichiasis: |
Unter Distichiasis bezeichnet man das Wachstum einer zweiten Reihe feiner Härchen hinter der normalen Wimpernreihe. Fehlgestellte Wimpern können die Binde- und Hornhaut chronisch reizen. |
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Ektropium: |
Auswärtsstülpung des Lidrandes. |
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Entropium: |
Einstülpung des Lidrandes. |
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Progressive Retina-Atrophie (PRA): |
Erkrankung des Auges. PRA bezeichnet ein langsam fortschreitendes (progressiv) Absterben/Zugrundegehen (Atrophie) der Netzhaut (Retina). |
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Erweiterte Lidspalte: |
Auf Grund des fehlenden Lidschlusses können Folgeerkrankungen des Auges entstehen. |
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Craniomandibuläre Osteopathie (CMO): |
Schmerzhafte Knochenzubildungen im Kieferbereich. |
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Persistierende Milchcanini: |
Milchfangzähne, die noch längere Zeit nach dem Durchbruch der bleibenden Fangzähne im Zahnbogen verbleiben. |
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Angeborene Taubheit: |
Die angeborene Taubheit ist meist genetisch bedingt |
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Kryptorchismus: |
Kryptorchismus bezeichnet das ein- oder beidseitige Fehlen des Hodens im Hodensack. |
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Megaösophagus: |
Bezeichnet hochgradige und dauerhafte Erweiterung der Speiseröhre. |
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Nabelbruch: |
Nabelbruch: |
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Wolfskralle: |
Zehe an der Innenseite der Hinterläufe, wird auch als Afterkralle bezeichnet. |
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Zu langes Gaumensegel: |
Kann insbesondere bei flachgesichtig gezüchteten Tieren zu Problemen bei der Atmung führen. |