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VPV Vital-Rente
Die VPV Vital-Rente - kostengünstige Einkommesschutzvorsorgevorsorge, als "Worste-Case Vorsorge" oder Ergänzung zur Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Auf Grund der fehlenden sta
Hier bietet die Allianz Köerper Schutz Police eine interessante Lösung!
Was haben Sie von der Allianz KörperschutzPolice im Leistungsfall zu erwarten?
Die vereinbarte monatliche Rente aus dem Tarif VPV Vital wird gezahlt:
- bei Unfall-Invalidität:
- bei Organschädigungen:
- bei Verlust von Grundfähigkeiten:
- bei Pflegebedürftigkeit:
- bei Krebserkrankungen:
Die monatliche Rente wird dann gezahlt, wenn der Leistungsfall in einer der o.g Absicherungsbereichen Eintritt unabhängig davon, ob die versicherte Person einer Berufstätigkeit nachgehen kann
Auszug aus der Leistungsübersicht des Tarifes VPV Vital (Stand 05.2011)
Annahmerichtlinien und versicherbare Rentenhöhen bei der VPV
Vital Alter der versicherten Personen zu Beginn des Vertrages Kindertarif: Eintrittsalter 4 Jahre – 17 Jahre Volljährigkeitsklausel: Mit Erreichen der Volljährigkeit erfolgt automatisch die Umstellung auf den Erwachsenentarif Erwachsenentarif: Eintrittsalter 18 Jahre - 59 Jahre VN / versicherte Person Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person müssen nicht identisch sein. Mehrere Verträge für eine versicherte Person Der Abschluss eines zweiten Vertrages für dieselbe versicherte Person ist anfragepflichtig und muss im Vorfeld mit der Fachabteilung der VPV abgestimmt werden. Versicherungsdauer Längstens bis zur Vollendung des 67. Lebensjahrs Kinder
>>> Endalter 18 Jahre Nicht versicherbare, zuschlagspflichtige und anfragepflichtige Berufstätigkeiten Nicht versicherbare Berufe: Nicht versichert sind Beeinträchtigungen bei Tätigkeiten, die im Rahmen der folgenden Berufsbilder auftreten: Akrobat, Artist, Bergungstaucher, Bohrschichtführer, Boxer, Dompteur, Drachenfluglehrer, Fallschirmlehrer, Flugversuchspilot, Forschungstaucher, Mitarbeiter von Munitions-, Such- und Räumungstrupps, Schießmeister, Sprengmeister/-beauftragter/-berechtigter/-hauer/-macher, Stückenschießer (Bergbau), Rennfahrer im Bereich Motorsport (z.B. Formel 1 oder Motorradrennfahrer), Stuntman, Testfahrer, Testpilot, Tierbändiger, Trapezkünstler, Versuchsfahrer und Werksfahrer. Rentenhöhe: Erwachsene (Personen mit Eintrittsalter ab 18 Jahre) Kinder (Personen mit Eintrittsalter ab 46
Monate bis 16 Jahre) Mindestrentenhöhe: 500 Euro Maximale Rentenhöhe bei Vertragsabschluss: 3.000 Euro Mindestrentenhöhe: 300 Euro Maximale Rentenhöhe bei Vertragsabschluss: 2.000 Euro Wartezeiten Leitungsdauer Bedingungen AUB 2008 BB
Vital-Rente 2010 Änderungen
und Fehler vorbehalten, es gelten die Versicherungsbedingungen des Versicherers! Rentenleistung
bei Invalidität durch Unfall (Unfallrente) Voraussetzung für die Rentenleistung Der Unfall hat zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% geführt. Fristen Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein und spätestens vor Ablauf von weiteren 6 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt sowie vom VN geltend gemacht werden. Mitwirkungsanteil Eine Leistungskürzung ist erst ab 50 % möglich. Änderungen
und Fehler vorbehalten, es gelten die Versicherungsbedingungen des Versicherers! Rentenleistung
bei Organschäden (Organrente) Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems Als
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Schädigung des
Gehirns oder des Rückenmarkes, die zu einer vollständigen Lähmung Vollständig
heißt, dass die Funktion der Extremitäten zu 90 oder mehr Prozent
aufgehoben ist. Alle weiteren Beeinträchtigungen nach Schädigung
des Gehirns oder des zentralen Nervensystems werden nach den Definitionen
der Grundfähigkeiten beurteilt. Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten Psychische
Störungen oder Geisteskrankheiten Versichert sind alle psychischen
oder geistigen Erkrankungen, die geführt
haben. Versicherungsschutz besteht jedoch nicht bei einer dauerhaften
geschlossenen Unterbringung auf Grund einer Straftat, einer Suchterkrankung
und deren Folgen oder eines Suizidversuches und dessen Folgen. Herzinfarkt und andere Herzerkrankungen Als
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gelten alle Herzerkrankungen
wie z.B. Herzinfarkt, Herzklappenerkrankungen, Entzündungen
des Herzmuskels oder Herzrhythmusstörungen, die zu einer erheblichen
Minderung der Pumpleistung des Herzens geführt haben. Eine erhebliche
Minderung der Pumpleistung liegt vor bei einer: Der
Zustand muss irreversibel und auch durch Medikamente nicht dauerhaft
über das oben beschriebene Maß verbesserbar sein. Werden die Funktionswerte
durch eine Transplantation verbessert, wird die Leistung weiterhin
erbracht. Nierenerkrankungen Eingeschlossen
sind alle Erkrankungen der Nieren, die z.B. aufgrund von Immunkrankheiten,
chronischen Entzündungen, Verletzungen, Gefäßsklerose, Diabetes
oder Bluthochdruck entstanden sind. Geleistet wird ausschließlich
bei Nierenerkrankungen, die die Leistungsfähigkeit der Nieren auf
Dauer und irreversibel so reduzieren, dass die Werte wird.
Werden die Werte durch eine Dialysebehandlung und/oder Transplantation
verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht.. Lungenerkrankungen Als
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Lungenerkrankung,
die die Leistungsfähigkeit der Lungen auf Dauer und irreversibel
erheblich reduziert. Eingeschlossen sind alle Erkrankungen der Lungen,
wie z.B. Asthma, Emphysem, chronische Entzündungen und Verletzungen.
Die Leistungskraft der Lungen wird in Prozent von der Norm bestimmt.
Die Funktionsminderung wird ausschließlich anhand eingeführter Leitlinien
zur Messung der Lungenfunktion bestimmt. Erheblich ist eine Reduktion
der Lungenleistung, wenn: gleich
50% ist. Eine
Verbesserung der Werte durch die Benutzung eines Sauerstoffgerätes
bzw. durch die künstliche Zufuhr von Sauerstoff gilt nicht als Verbesserung
der Funktionsminderung. Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation
verbessert, wird die Leistung weiterhin erbracht. Lebererkrankungen Als
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit gilt jede Leberschädigung,
die die Funktion der Leber erheblich reduziert. Die Funktionsminderung
der Leber ist dann erheblich reduziert, wenn mindestens zwei der
folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die
Funktionsminderung muss irreversibel und auf Dauer sein. Werden
die Funktionen der Leber auf Grund einer Transplantation verbessert,
wird die Leistung weiterhin erbracht. Änderungen
und Fehler vorbehalten, es gelten die Versicherungsbedingungen des Versicherers! Rentenleistung
bei Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten (Grundfähigkeitenrente) Voraussetzung für die Rentenleistung Der Leistungsfall tritt ein, wenn der Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten durch Unfall oder Krankheit nach einer Bewertungsskala zu einer Punktezahl von mindestens 100 Punkten führt. Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel und nicht mehr therapierbar sein Punktesystem
/ Bewertung Grundfähigkeiten
der Kategorie A, der vollständige, irreversible Verlust einer
dieser Grundfähigkeiten 100
Punkte 100
Punkte 100
Punkte 100
Punkte Grundfähigkeiten
der Kategorie B - Die Kategorie B unterscheidet vier Bewertungsgruppen
denen einzelne Grundfähigkeiten mit entsprechender Punktebewertung
zugeordnet sind. Der Verlust der Grundfähigkeiten muss irreversibel
und dauerhaft sein. Obere
Extremitäten 25
Punkte 25
Punkte 25
Punkte Untere
Extremitäten Die
versicherte Person kann eine Treppe mit 12 Stufen nicht hinauf-
oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens einer Minute zu
machen. Die
Treppenstufenhöhe soll 18 cm nicht unterschreiten: 15
Punkte 30
Punkte 30
Punkte 30
Punkte 20 Punkte 20 Punkte 30 Punkte
Mobilität
30 Punkte Geltendmachung von Ansprüchen Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit ist uns durch ein ärztliches Gutachten zu belegen. Vorerkrankungen Haben Vorerkrankungen bei der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, findet keine Leistungskürzung entsprechend dem Anteil der Vorerkrankung statt. Änderungen
und Fehler vorbehalten, es gelten die Versicherungsbedingungen des Versicherers! Rentenleistung
bei einer Pflegebedürftigkeit (Pflegerente) Voraussetzung für die Rentenleistung Die
versicherte Person erhält während der Vertragslaufzeit aufgrund eines Unfalles
oder wegen einer Krankheit eine Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III
nach deutschem Sozialgesetzbuch.
Beginn und Dauer der Leistung Ist
die Rentenzahlung länger als 3 Jahre erfolgt, so wird sie auch
dann weiter gezahlt, wenn die Pflegestufe nach dieser Frist
entfallen ist. Geltendmachung von Ansprüchen Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit ist uns durch ein ärztliches Gutachten zu belegen. Vorerkrankungen Haben Vorerkrankungen bei der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, findet keine Leistungskürzung entsprechend dem Anteil der Vorerkrankung statt. Änderungen
und Fehler vorbehalten, es gelten die Versicherungsbedingungen des Versicherers! Wer kann die VPV
Vital-Rente beantragen
Gesundheitsfragen
des Tarifes VPV Vital
Rentenleistungen bei Invalidität durch Unfälle
Rentenleistung bei Organschäden?
Rentenleistungen bei Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten
Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit
Rentenleistung bei Pflegebedürftigkeit
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Alle Angaben ohne Gewähr es gelten die Versicherungsbedingungen des Produktanbieter, fehler und Änderungen vorbehalten !!!
Alpahbetischer Index, Lexikon private Vorsorge:
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