Verdienstausfallabsicherung vor teilweiser Erwerbsminderung
Onlineversicherungsvergleiche für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Berufsunfähigkeitsrente für unter 40-Jährige abgeschafft
Es gibt nur noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Private Vorsorge notwendig
Mehr als ein Viertel jedes Jahrgangs bezieht früher oder später eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Nun aber hat die Bundesregierung die Invalidenrenten mit dem "Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" drastisch beschnitten. Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt,
ist am 1. Januar 2001 die Berufsunfähigkeitsrente für die unter 40-Jährigen weggefallen. Von den gesetzlichen Rentenkassen können Sie künftig nicht mehr viel erwarten, wenn Sie wegen eines Herzinfarkts, eines Rückenleidens, einer Krebserkrankung, eines anderen schweren Leidens, einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können. Wollen Sie in einem solchen Fall nicht
finanziell abstürzen, müssen Sie durch den Abschluss einer privaten
Versicherungen vorsorgen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie Ihre Familie absichern wollen.
Bis Ende letzten Jahres wurde zwischen der Berufsunfähigkeits- und
der Erwerbsunfähigkeitsrente unterschieden:
Als berufsunfähig galt, wer durch Krankheit, Unfallfolgen oder andere Gebrechen (Pflegefall) auf Dauer im erlernten oder in einem seiner bisherigen Lebensstellung entsprechenden Beruf im Vergleich zu Gesunden weniger als halb soviel leisten konnte. Teilweise Berufsunfähigkeit lag vor, wenn die genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich mindestens sechs Monate erfüllt waren.
Erwerbsunfähig war, wer keinen Beruf mehr ausüben oder daraus nur noch geringfügige Einkünfte erzielen konnte.
Als Nachweis für die Dauerhaftigkeit galt auch, wenn eine Erkrankung
für mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden hat.
Die häufigsten Erkrankungen, die bisher zu Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeitsrenten führten, können Sie dem folgenden
Schaubild entnehmen:
