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Onlinewertermittlung „gleitenden Neuwertversicherung“ nach Wert 1914 für Mehrfamilenhäuser
Auch für Mehrfamilienhäuser, kann eine Wertermittlung nach Wert 1919 durchgeführt werden. Hierbei wird wie bei der Versicherung von Einfamlienhäusern eine künstliche Rückrechnung des Gebäudewertes zum Einheitwert 1914 durchgeführt. Aussschlaggebend sind hierbei auch der Gebäudetyp, die Wohnfläche, die Bauausführung, die Installationen und weiter Nebengbäude z.B. Garagen. Alternativ zur Berechnung nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen gibt es noch die Berechnung nach "umbauten Raum", welche in den letzen Jahren aber immer mehr in den Hindergrund tritt
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