Start | Lexikon Krankenversicherung | PKV-Lexikon W | Wirtschaftlichkeitsgebot
Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist die Grundlage allen Handelns der GKV
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind,
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können die Versicherten nicht beanspruchen,
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die Leistungserbringer dürfen sie nicht bewirken
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und die Krankenkassen nicht bewilligen
Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung
Alpahbetischer Index, private Krankenversicherung Lexikon:
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