Aufräumungs- und
Abbruchkosten
Nach einem Brand oder einem
anderen Schadensereignis steht
man in der Regel vor einem
großen Haufen Schutt. Dieser
muss vor dem Wiederaufbau erst
beseitigt werden. Das heißt
Abbruchkosten,
Containerkosten, Deponiekosten
müssen bezahlt werden. Jeder
der schon einmal einen
Container gemietet hat, kennt
die doch recht üppigen Preise
hierfür. Deshalb ist es
empfehlenswert einen Blick auf
die vom Versicherer in der
Police zugesagten
Versicherungssummen für
Aufräumungskosten zu
riskieren. Oft ist nur ein
prozentualer Teil der
Versicherungssumme für diesen
Part vorgesehen.
Bewegungs- oder
Schutzkosten:
Wenn Sie das Glück hatten, das
nur Teile ihrer Einrichtung
dem Schadensereignis zum Opfer
gefallen sind, muss der Rest
oft während des Wiederaufbaus
ausgelagert werden, die
hierfür notwendigen Kosten
werden in der Regel vom
Versicherer übernommen. Fallen
dazu noch Schutzkosten(z.B.
Bewachungskosten) an sind
diese ebenfalls mitversichert.
Aber auch hier gibt es
Höchstgrenzen.
(Ohne Gewähr, Grundlage der
Leistung sind immer die AVB`s
sowie die besonderen
Bedingungen des gewählten
Versicherers!)