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Behördliche
Auflagen
Nichts ändert sich in
Deutschland so schnell wie
Gesetze und Bestimmungen. So
kann es vorkommen, dass nach
einem Schadensereignis an
ihren Gebäude die Behörden die
Wiederherstellung in den
Urzustand untersagen, weil
dieser heute nicht mehr
erlaubt ist. Die damit
verbunden Mehrkosten werden in
der Regel dann von ihrer
Wohngebäudeversicherung
übernommen. Auch hier gibt es
je nach Gesellschaft und
hinterlegtem Bedingungswerk
unterschiede in der Höhe der
Leistung.
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Unter der
Rubrik
Stichworte
finden Sie Erklärungen zu den
meistgestellten Fragen. Diese
werden hier erwähnt, weil sie bei
Leistungsfällen immer wieder eine
Rolle spielen und wir der Meinung
sind, dass Sie diese bei
Ihrer Absicherung mindes-
tens beachten sollten! Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass ein
reiner Preisvergleich zu
Nachteilen für Sie führen
kann.
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