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Mietausfall in der Wohngebäudeversicherung Der Haftungszeitraum für Mietausfall bzw. Mietwertersatz von Wohnraum beträgt in der Regel 24 Monate. Mitversichert gilt der Mietausfall bzw. Mietwertersatz von gewerblich genutzten Räumen bei bestimmtem Gewerbe. (Ohne Gewähr, Grundlage der Leistung sind immer die AVB`s sowie die besonderen Bedingungen des gewählten Versicherers!) |
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