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Unterversicherung bei der Wohngebäudeversicherung

 

Eine Unterversicherung kann vorliegen, wenn die Versicherungssumme geringer als der Wert des Gebäudes ist. (hierbei wird die Schadensersatzleistung nur Anteilig auf den Versicherten Wert gezahlt, d.h. 50% Unterversichert bedeutet im Schadensfall:

Schaden 150.000 €,  Versicherungswert nach Police 75.000 € (anstatt 150.000€), das bedeutet 50% von 75.000€ werden als Schaden erstattet also 35.000 €

Das heißt für den geschädigten Kunden er bleibt auf 115.000 € sitzen, wenn die Fragen im Wertermittlungsbogen nicht korrekt beantwortet wurden.

Bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen wurden, die dem Versicherer nicht nachgemeldet wurden.

 

(Ohne Gewähr, Grundlage der Leistung sind immer die AVB`s sowie die besonderen Bedingungen des gewählten Versicherers!)

  Hinweis

Unter der Rubrik Stichworte finden Sie Erklärungen zu den meistgestellten Fragen. Diese werden hier erwähnt, weil sie bei Leistungsfällen immer wieder eine Rolle spielen und wir der Meinung sind, dass Sie diese bei Ihrer Absicherung mindes- tens beachten sollten! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein reiner Preisvergleich zu Nachteilen für Sie führen kann.

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