Unterversicherung bei der
Wohngebäudeversicherung
Eine Unterversicherung kann
vorliegen, wenn die
Versicherungssumme geringer
als der Wert des Gebäudes ist.
(hierbei wird die
Schadensersatzleistung nur
Anteilig auf den Versicherten
Wert gezahlt, d.h. 50%
Unterversichert bedeutet im
Schadensfall:
Schaden 150.000 €,
Versicherungswert nach
Police 75.000 € (anstatt
150.000€), das bedeutet 50%
von 75.000€ werden als Schaden
erstattet also 35.000
€
Das heißt für den geschädigten
Kunden er bleibt auf 115.000 €
sitzen, wenn die Fragen im
Wertermittlungsbogen nicht
korrekt beantwortet
wurden.
Bauliche Veränderungen am
Gebäude vorgenommen wurden,
die dem Versicherer nicht
nachgemeldet
wurden.
(Ohne Gewähr, Grundlage der
Leistung sind immer die AVB`s
sowie die besonderen
Bedingungen des gewählten
Versicherers!)