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„Oft merkt der Patient erst im Leistungsfall, dass sein Versicherer viel weniger zahlt als erwartet. Die Verträge sind kompliziert und undurchsichtig“, schreibt FINANZtest in seiner Ausgabe 12/2008 und stellt dann im gleichen Artikel die Top-Leistungen der Zahnzusatzversicherung der Central heraus: „Testsieger. Eine private Zusatzversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Wert auf teure Zahnersatzversorgungen und Materialien legen. Dafür brauchen Sie einen Tarif mit umfangreichen Leistungen. ‚Sehr gut’ sind die Zahnersatzleistungen des Tarifs central-prodent der Central Krankenversicherung […].“ (Quelle Central Newsletter 18.11.2008) Reduzieren Sie Ihren Eigenanteil für Zahnersatz auf kleine10% des Rechnungsbetrages! Das bietet Ihnen die gesetzliche Krankenkasse Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatzmaßnahmen nur noch so genannte „Befundorientierte Festzuschüsse“. Das bedeutet: Jeder erhält bei einem bestimmten Befund den gleichen Zuschuss für die Behandlung. Der Festzuschuss liegt bei 50% der Regelversorgung. Bei regelmäßiger Vorsorge kann dieser Beitrag auf 65% angehoben werden. Damit bleibt Ihnen in jedem Fall ein Eigenanteil von min. 35% des Rechnungsbetrages. Für ein strahlendes Lächeln zahlen Sie extra Wenn Sie Ihr Lächeln nicht durch Metallkronen trüben lassen wollen, sondern Wert auf schöne Zähne und ein gepflegte Erscheinung legen, müssen Sie noch tiefer in die eigene Tasche greifen. Denn die Zahnärzte dürfen bei einer höherwertigen Zahnversorgung – z.B. einer Keramikkrone – nach der teureren Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ) abrechnen. Dadurch entstehen höhere Kosten, die Sie selbst bezahlten müssen, denn an diesen höheren Kosten beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nicht. Schnell kommen so 3-4 stellige Beträge zusammen Mit dem central prodent haben Sie gut lachen Denn Sie müssen sich nicht mit Standard zufrieden geben! Wir beteiligen uns auch an den Kosten für höherwertigen Zahnersatz. Wir stocken die Versorgung Ihrer Krankenkasse immer auf 90% der Gesamtrechnung auf. Das heißt: Sie reduzieren Ihren Eigenanteil ganz einfach auf kleine 10% des Rechnungsbetrages Ein Rechenbeispiel für eine Brücke aus der Zahnversicherung centralprodent : Ihr Zahnarzt stellt eine ausgeprägte Randkaries fest. Eine vorhandene Brücke muss entfernt werden. Der Befund lautet: „zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“. Die Regelversorgung besteht aus einer Krone, die im sichtbaren Zahnbereich verblendet wird. Zudem aus einem Brückenglied und einer Krone ohne Verblendung. Sich entscheiden sich jedoch für zwei keramische Ankerkronen und ein keramisches Brückenglied. Mit der Zahnersatzversicherung "central.prodent" leisten Sie sich einfach mehr!
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