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Die neuen Zahnzusatztarife der Bayerischen Beamtenkrankenkasse ZahnPremium, ZahnPremium61 und ZahnPremium/YL in der Kurzübersicht
Innovative Leistungen im neuen Premium Zahntaif der Bayerischen Beamtenkrankenkasse zeigen, dass auch in der heutigen Zeit eine Zahnversicherung viel zu bieten hat. So werden nicht nur die Zähne mit Top-Leistungen versorgt, sondern auch weitere Zahntarifübergreifende Leistungen wie eine Brille oder Auslandreiseversicherung mit dem Tarif ZahnPremium angeboten. Über dies bietet der Tarif super Optionen für junge Leute und Senioren. 
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Leistungspunkte ZahnPremium* (2010/04) |
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Kurzbeschreibung Zahntarif ZahnPremium UKV / BBKK |
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Zahnersatz (Regelversorgung) |
90% |
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Zahnersatz (bis zum Rechnungsbetrag) |
90% |
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Inlays - Onlays (Einlagefüllungen) erstattungsfähig |
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Reparaturen von bestehendem Zahnersatz |
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Grundlage ist der Rechnungsbetrag |
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Keine Begrenzung auf die Regelversorgung |
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Abrechnung bis zum Höchstsatz der GOZ |
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Abrechnung auch über Höchstsatz der GOZ |
nein |
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Zahnbehandlung in den Zahntarifen Zahn-Premium |
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Zahnärztliche Leistungen gemäß Bedingungen |
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Kunststofffüllungen erstattungsfähig |
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Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (Gnathologie) erstattungsfähig |
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Parodontose- und Wurzelbehandlungen, einschließlich Wurzelspitzenresektion erstattungsfähig |
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Professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe erstattungsfähig |
nein |
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KFO-Erstattungsfähig, ab KIG 1 |
90% |
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Implantate Zahntarife Premium, Premium61 und Premium/YL der BBKK |
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Implantate erstattungsfähig |
90 % |
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Implantatbegrenzung pro Kiefer |
keine Begrenzung |
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Besondere Tarifmerkmale: |
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Preisverzeichnis für Zahnersatz |
vorhanden |
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Tarifvariante "YL" für junge Leute ohne Altersrückstellungen |
optional |
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Erstattung der Praxisgebühr beim Zahnarzt |
nein |
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Sehhilfen |
80 % bis 250 Euro in zwei Kalenderjahren |
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Auslandsreisen |
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Erstattung |
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Keine Vorleistung GKV erfoderlich |
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Summenbegrenzung ohne Vorleistung GKV |
siehe Zahnstaffel |
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Summenbegrenzung |
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Zahnstaffel vorhanden |
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Anfangssumme Zahnstaffel inEuro |
1.000 |
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Höchstleistung Zahnstaffelin Euro |
> 15.000 |
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Antrags/Vertragsinhalte |
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Versicherung bis ??? fehlende Zähne möglich |
3 |
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Mindestvertragslaufzeit in Jahren |
2 |
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Versicherungsunterlagen zum Download: |
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Bedingungen |
Pib |
Flyer |
Erstinformation |
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Fragen und Antworten zu den Zahntarifen der BBKK ZahnPremium, ZahnPremium61 und ZahnPremium/YL
- Welche Leistungen sind Bestandteil der Zahnbehandlung?
- Wird kieferorthopädische Behandlung aus der Zahnversicherung ZahnPremium erstattet?
- Wer kann die Zahntarife ZahnPremium, ZahnPremium61 und ZahnPremium/YL beantragen und nutzen?
- Gibt es Summenbegrenzungen oder Wartezeiten?
- Gibt es beim Zahn-Premium Gesundheitsfragen?
- Werden vom Zahnersatztarif ZahnPremium Altersrückstellungen gebildet?
- Welche Besonderheiten gibt es in der Zahnzusatzversicherung ZahnPremium von der Bayerischen Beamten Krankenkasse?
- Brillenversicherung
- Auslandreiseversicherung
Tarifliche Leistung für Zahnersatz und Zahnbehandlungsmaßnahmen:
Bei einer zahnärztlichen Heilbehandlung werden folgende Maßnahmen zu 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages abzüglich der von der GKV tatsächlich erstatteten Aufwendungen ersetzt:
- Inlay-Zahnfüllungen und Onlays
- Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, und Prothesen) und Veneers
- Zahnkronen und Brücken werden in vollkeramischer und in metallischer Ausführung mit Verblendung (laut Aussage BBKK ohne Zahnbegrenzung)erstattet.
- Implantate ( ohne Begrenzung der Stückzahl)
- Reparaturen von bestehendem Zahnersatz
Tarifliche Leistung für Zahnbehandlung ZahnPremium, ZahnPremium61 und ZahnPremium/YL :
- Parodontose- und Wurzelbehandlung, einschließlich Wurzelspitzenresektion
- Kunststofffüllungen
- Aufbissbehelfe und Schienen
- funktionsanalytische und funktionsvorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen (Gnathologie).
- Röntgenaufnahmen und Strahlendiagnostik, die unmittelbar zur Versorgung mit erstattungsfähigem Zahnersatz erforderlich werden,therapeutische Leistungen
Tarifliche Leistung für KFO-Behandlung ZahnPremium
- Erstattet werden 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages abzüglich der von der GKV tatsächlich erstatteten Aufwendungen
- für kieferorthopädische Leistungen, wenn die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres begonnen wird.
- für vorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen, Röntgenaufnahmen und Strahlendiagnostik, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Leistung stehen.
- für den Heil- und Kostenplan.
- Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind
Zahnstaffel ZahnPremium, ZahnPremium61 und ZahnPremium/YL :
- im ersten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 1.000 Euro
- in den ersten beiden Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 3.000 Euro
- in den ersten drei Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 6.000 Euro
- ab dem vierten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 15.000 Euro in vier Kalenderjahren. Diese Höchstgrenze gilt auch bei einem Wechsel aus einem anderen Tarif.
- Es gelten die allgemeinen (3 Monate)und besonderen (8 Monate) Wartezeiten in der Zahnersatzversicherung und in der Brillenzusatzversicherung! In der Auslandreiseversicherung entfallen diese!
Die Gesundheitsfragen im Zahn Premium der Bayerischen Beamtenkrankenkasse lauten:
- Finden zurzeit Zahnersatzmaßnahmen (inkl. Inlays / Onlays) statt oder hat der Zahnarzt innerhalb der letzten 2 Jahre eine Maßnahme angeraten, die bisher jedoch nicht durchgeführt wurde?
- Fehlen Zähne (außer den Weißheitszähnen und bei Lückenschluß), die noch nicht ersetzt sind? (Beantworten bei Kindern erst ab Eintrittsalter 15 Jahre)
- Werden Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) getragen oder sind diese erforderlich?
- Werden zur Zeit kieferothopädische Behandlungen durchgeführt oder sind diese notwendig angeraten oder beabsichtigt? (Beantwortung nur bis Eintrittsalter 19 Jahre)
- (Ausschlußssmöglichkeit bei angeratener oder gerade durchgeführter KFO-Behandlung) - Ich bin damit einverstanden, dass für Kieferorthpädie kein Versicherungsschutz besteht
- Besteht eine Parodontose / Parodontits
- (Ausschlußssmöglichkeit bei angeratener oder gerade durchgeführter Parodontose-Behandlung) - Ich bin damit einverstanden, dass für Parodontosebehandlung kein Versicherungsschutz besteht
Zuschläge bei fehlenden Zähnen:
- 1 fehlender Zahn, RZ montlich 4,50 EUR
- 2 fehlende Zähne, RZ montlich 9,00 EUR
- 3 fehlende Zähne, RZ montlich 13,50 EUR
- 4 fehlende Zähne Ablehnung
Zuschlag bei trägern von Sehhilfen:
- Nutzer von Sehhilfen zahlen einen RZ von monatlich 2,50 EUR
Altersrückstellungen in den Zahnergänzungstarifen ZahnPremium, ZahnPremium61 und ZahnPremium/YL:
- ZahnPremium, der Zahnersatztarif bildet normale Altersrückstellungen
- ZahnPremium61, der Zahnersatzzusatztarif bildet für Senioren keine Altersrückstellungen mehr!
- ZahnPremium/YL, im Zahnersatztarif YoungLine werden in den ersten Jahren keine Altersrückstellungen gebildet. Der Zahntarif kann nur von jungen Leuten im Alter zwischen 20 und 29 Jahren beantragt werden
Besonderheiten der Zahnzusatzversicherung ZahnPremuim:
- Brillenversicherung
- Ärztlich verordnete Brillen und Kontaktlinsen sowie deren Reparaturen werden zu 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages erstattet. Die Erstattung ist begrenzt auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 250 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. Zur Berechnung dieses Betrages werden die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge aus dem Kalenderjahr, in dem die Sehhilfe bezogen oder repariert wurde, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet
- Auslandsreisen
- Erstattet werden 100 % der erstattungsfähigen Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall während vorübergehender Reisen bis zu einer Dauer von jeweils 60 Tagen.
- Erstattungsfähig sind die Kosten für:
- ambulante und stationäre Behandlung
- ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen und Hausbesuche einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten – mit Ausnahme für die Behandlung von geistigen und seelischen Störungen und Erkrankungen sowie für psychoanalytische, psychosomatische, psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
- ärztlich verordnete Heilmittel (Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapie sowie – nach einem während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfall – medizinische Bäder und Massagen) bis zu insgesamt 150 Euro je Versicherungsfall
- ärztlich verordnete Hilfsmittel, soweit diese erstmals auf Grund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalls erforderlich werden, bis zu insgesamt 150 Euro je Versicherungsfall
- Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie, Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung
- medizinisch notwendiger Transport oder Verlegung durch anerkannte Rettungsdienste zum nächsterreichbaren zur Behandlung geeigneten Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall
- schmerzstillende Zahnbehandlung
- Krankenrücktransport, die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen oder wirtschaftlich vertretbaren Rücktransports aus dem Ausland werden erstattet
* Alle Angaben ohne Gewehr es gelten die Bedingungen des Versichereres
